Was bedeuten die EU-Sanktionen gegen Russland für Anleger?

Was bedeuten die EU-Sanktionen gegen Russland für Anleger? 

Die Lage in der Ukraine hat sich immer weiter zugespitzt. Gleichzeitig kam es zum Streit darüber, dass der Kreml die prorussischen Separatisten im Osten der Ukraine unterstützt.

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Die EU sah neben der territorialen Unversehrtheit auch die Unabhängigkeit und die Souveränität der Ukraine massiv bedroht. In der Folge verhängte die EU mehrere Sanktionen gegen Russland. Darunter waren auch Finanzsanktionen.

Aber was bedeuten die EU-Sanktionen gegen Russland für Anleger? Besteht Handlungsbedarf, wenn ein Sparer Geld bei einer russischen Bank angelegt hat?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Konsequenzen der aktuellen Finanzsanktionen gegen Russland in der Übersicht:  

Welche russischen Banken sind von den Sanktionen betroffen?

Die Sanktionen richten sich in erster Linie gegen Banken, die sich im Besitz des russischen Staates befinden. Konkret geht es dabei um fünf Geldinstitute, nämlich um die Gazprombank, die Rosselkhozbank, die Sberbank, die VEB und die VTB. Nicht von den Sanktionen betroffen sind Töchter dieser Banken, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben.

Dazu gehört beispielsweise die VTB Austria, die in Wien sitzt und auf dem deutschen Markt mit der VTB Direktbank als Zweigniederlassung in Frankfurt am Main vertreten ist.

Ein anderes Beispiel ist die DenizBank, eine Tochter der Sberbank in Österreich. Auf dem deutschen Markt bedienen russische Banken hauptsächlich die Sparte der Tages- und Festgeldkonten. 

Besteht eine Gefahr für Kapital, das bei russischen Tochterbanken angelegt ist?

Kapital, das bei Tochtergesellschaften russischer Banken angelegt ist, ist nicht gefährdet. Dies liegt daran, dass russische Tochterbanken mit Sitz in der Europäischen Union dem EU-Recht unterliegen und unter die Finanzaufsicht der EU fallen. Hierzu gehört auch die Einlagensicherung, die in der EU vorgeschrieben ist. Durch die Einlagensicherung sind Gelder auf Konten bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Bankkunde für den Fall geschützt, dass ein Bankinstitut mit eigener Lizenz zahlungsunfähig werden sollte.

Da diese Einlagensicherung für Gelder auf allen Konten gilt, schließt sie auch Tages- und Festgeld mit ein. Selbst wenn es dazu kommen sollte, dass die Banken in russischem Staatsbesitz durch die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen in finanzielle Bedrängnis geraten, ist das Anlagekapital bei ihren Tochterbanken in der EU also sicher und geschützt. 

Wie sollten sich Anleger jetzt verhalten?

Wer sein Geld bei einer russischen Tochterbank angelegt hat, braucht allein wegen der Sanktionen gegen Russland nichts zu unternehmen. Festgeld wird für einen bestimmten Zeitraum angelegt und ein vorzeitiger Wechsel des Anbieters ist immer mit Verlusten verbunden.

Tagesgeld kann jederzeit abgerufen werden. Da die tägliche Verfügbarkeit zu den prägenden Merkmalen von Tagesgeld gehört, sind die Banken darauf eingestellt, dass größere Summen zeitnah zurückgezogen werden könnten. Durch die Einlagensicherung sind die Gelder auf den Konten aber bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert.

Ein Wechsel des Anbieters vom Tagesgeldkonto macht deshalb nur dann Sinn, wenn es auf dem Markt ein besseres Angebot gibt. Ein Festgeldkonto sollte bis zum Ende der Laufzeit bestehen bleiben, um unnötige Kosten und Verluste zu vermeiden. Endet die Laufzeit in absehbarer Zeit, macht es aber selbstverständlich Sinn, die Konditionen anderer Anbieter miteinander zu vergleichen und gegebenenfalls einen Wechsel in Betracht zu ziehen.

Was Neuanlagen angeht, so sind Prognosen derzeit kaum möglich. Niemand weiß, wie sich die Lage in der Ukraine entwickeln wird, welche Auswirkungen die verhängten Sanktionen langfristig haben werden und wie es mit dem Konflikt mit Russland weitergehen wird. Deshalb lassen sich auch die möglichen weiteren Folgen für den Finanzsektor nicht voraussagen.

Insofern kann die Empfehlung derzeit eigentlich nur lauten, zu prüfen, ob das Geldanlageprodukt, mit dem der Anleger liebäugelt, einem Einlagensicherungssystem unterliegt und welcher EU-Mitgliedsstaat für die Einlagensicherung verantwortlich zeichnet. Wenn dies geklärt ist und die Anlage auch ansonsten, also nach den üblichen Kriterien, passt, sollte nichts gegen ein Investment sprechen.    

Was gilt für Konten und Anleihen bei den russischen Banken, die unmittelbar von den Sanktionen betroffen sind?

Die Sanktionen, die die EU gegen Russland verhängt hat, schränken zwar die Bankgeschäfte mit den oben genannten russischen Geldinstituten ein. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Finanzierungen, Versicherungen, Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.

Der normale Anleger wird mit den betroffenen Geschäften eher selten in Kontakt kommen. Sollten Fragen oder Zweifel aufkommen, kann sich der Anleger aber an das Servicezentrum Finanzsanktionen der Deutschen Bundesbank wenden. Hier können zudem Sondergenehmigungen beantragt werden.

Unter https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Service/Finanzsanktionen/Laender/ukraine_russland.html

kann außerdem nachgelesen werden, welche Bankgeschäfte konkret von den Sanktionen betroffen sind. Hier sind auch die dazugehörigen EU-Verordnungen verlinkt.

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