Was sind Medienfonds?

Was sind Medienfonds?

Vor allem mit Blick auf die Steuervorteile waren Medienfonds eine durchaus interessante Anlagemöglichkeit. Zumindest für solche Investoren, die hochriskante Anlagen nicht scheuten.

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Durch eine Gesetzesänderung lohnt sich ein Investment in einen Medienfonds aus steuerlichen Gründen inzwischen nicht mehr. Und insgesamt sind Medienfonds heutzutage nur noch selten anzutreffen.

Doch was ist ein Medienfonds überhaupt? Wie funktioniert er? Und welche Risiken birgt das Investment?

Diese und weitere Fragen beantwortet der folgende Beitrag!

 

Was sind Medienfonds?

Bei Medienfonds handelt es sich um geschlossene Fonds. Sie sammeln Geld ein, um damit Film- und Fernsehproduktionen zu finanzieren. Mit seinem Investment beteiligt sich der Anleger an dieser Finanzierung. Im Gegenzug wird er an dem Erlös beteiligt, der durch die Verwertung der Filmrechte erzielt wird.

Der Fonds selbst ist eine Gemeinschaft aus Anlegern, die ihr Kapital für die Produktion von Filmen und Fernsehformaten verwenden oder die mit Filmlizenzen handeln. Die erste Form wird auch als Producer-Fonds bezeichnet, bei der anderen Variante wird von Leasing- oder Buyer-Fonds gesprochen.

Dabei sind Medienfonds meist als GmbH & Co. KG ausgestaltet. Die GmbH übernimmt die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin. Am Gesellschaftskapital des Fonds muss sie nicht beteiligt sein und ihre Geschäftsführer müssen auch nicht der Filmbranche angehören. Die Anleger wiederum treten als Kommanditisten auf.

 

Warum brachten Medienfonds Steuervorteile mit sich?

In Deutschland erlebten Medienfonds ihren großen Boom ab dem Jahr 2000. Seinerzeit war Deutschland das einzige Land weltweit, das im ersten Jahr der Investition in Filme über Medienfonds Verluste von bis zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigte. Den sogenannten local spend gab es dabei nicht.

Der Begriff local spend steht für die Verpflichtung, einen gewissen Prozentsatz des Kapitals im Heimatland der Investoren auszugeben. Die hohen Abschreibungsmöglichkeiten und die damit verbundene Steuerersparnis vor Augen, kauften sich die Fonds-Geschäftsführer überwiegend in Hollywoodproduktionen ein.

Dabei brachten sie viel Kapital mit, ihre Kenntnisse in Sachen Drehbuchbeurteilung und Filmproduktion hielten sich jedoch in sehr überschaubaren Grenzen. Aus diesem Grund entstand in der US-amerikanischen Filmwirtschaft recht schnell der Begriff stupid german money für die Gelder, die über deutsche Medienfonds aus dem grauen Kapitalmarkt in die Filmproduktionen flossen.

Insgesamt blieben die Renditen beim Großteil aller Medienfonds deutlich hinter den Erwartungen zurück, auch wenn es einigen Fondsgesellschaften gelang, gute Gewinne zu erzielen. Eine Gesetzesänderung hob die Steuervorteile, die für die meisten Anleger der ausschlaggebende Grund für das Investment gewesen waren, aber auf.

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In der Folge büßten Medienfonds deutlich an Attraktivität ein. Dabei waren zunächst die Richtlinien für die steuerliche Behandlung von Medienfonds konkretisiert und gleichzeitig verschärft worden. Ende 2005 wurde dann beschlossen, dass Verluste aus Medienfonds und anderen Steuersparfonds nur noch mit positiven Einkünften aus vergleichbaren Fonds, aber nicht mehr mit positiven Einkünften anderer Art verrechnet werden dürfen.

Durch diese Einschränkung war ein Investment in Medienfonds aus steuerlichen Gründen für die meisten Anleger nicht mehr interessant. Die Gesetzesnovelle trat zudem rückwirkend zum 11. November 2005 in Kraft. Alle Anleger, die ihre Beteiligung ab diesem Stichtag gezeichnet haben, kommen damit nicht mehr in den Genuss der früheren Steuerersparnisse.

 

Welche Risiken bergen Medienfonds?

Ein Investment in einen Medienfonds ist eine Anlage, die mit hohen Risiken einhergeht. Niemand kann garantieren, dass der Anleger sein Geld jemals wiedersieht. Selbst ein Totalverlust lässt sich nicht ausschließen. Denn eine Filmproduktion verursacht hohe Kosten, die im Vorfeld nur bedingt kalkuliert werden können.

Es ist keine Seltenheit, dass die Produktionskosten am Ende deutlich höher ausfallen als geplant. Hinzu kommt das Risiko, dass der Film oder das Fernsehformat ein Flop wird. Und selbst bei einem erfolgreichen Film bleiben die Erlöse bei einem Verkauf an Kinos, das Fernsehen oder den Handel oft hinter den Erwartungen zurück.

Erschwerend aus Sicht des Anlegers kommt dazu, dass er die hohen Anfangsverluste inzwischen kaum noch steuerlich geltend machen kann und bei früheren Verlustvorträgen zusätzlich mit Rückforderungsansprüchen des Finanzamts rechnen muss.

 

Wie kommt der Anleger aus dem Vertrag wieder heraus?

Früher wurden Medienfonds gerne als Haustürgeschäft vertrieben. Über das zweiwöchige Widerrufsrecht, das in diesem Zuge entstand, mussten die Anleger ausdrücklich informiert werden. Außerdem musste ihnen eine Ausfertigung des Zeichnungsscheins ausgehändigt werden, auf der das Widerrufsrecht noch einmal vermerkt war.

Entsprach die Belehrung den gesetzlichen Vorgaben nicht, begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist war ein Ausstieg aus dem Vertrag durch eine ordentliche Kündigung möglich, allerdings erst zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.

Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Anleger den Vertrag auch heute noch wirksam widerrufen. Ein typischer Fehler in diesem Zusammenhang ist, dass die Belehrung die Folgen eines Widerrufs bei einer unternehmerischen Beteiligung nicht berücksichtigt.

Denn anders als bei einem gewöhnlichen Widerruf erfolgt hier keine vollständige Rückabwicklung des Vertrags. Stattdessen hat der Widerruf bei einer unternehmerischen Beteiligung zur Folge, dass der Anleger seinen Anteil aus dem Gesellschaftsguthaben wiederbekommt. Hat die Gesellschaft nicht erfolgreich gewirtschaftet, muss sich der Anleger deshalb trotz Widerruf mit einem Verlust abfinden.

Daneben kommt noch die fristlose Kündigung in Frage. Sie setzt voraus, dass die vorliegenden Umstände unzumutbar machen, den Vertrag fortzuführen und ordnungsgemäß zu kündigen.

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Solche Umstände könnten beispielsweise bei einer arglistigen Täuschung gegeben sein. Wurde der Anleger tatsächlich getäuscht oder falsch beraten und nicht über die Anlagerisiken aufgeklärt, kann er außerdem möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dabei gilt aber zu beachten, dass Schadensersatzansprüche zehn Jahre nach Vertragsabschluss verjähren.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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