Was bedeutet Tokenisierung? 1. Teil

Was bedeutet Tokenisierung? 1. Teil

In der modernen Wirtschaft spielt die Blockchain-Technologie eine zunehmend wichtige Rolle. Immer mehr Start-ups entwickeln neue Geschäftsmodelle auf Basis dieser Technologie. Für Anleger war bislang vor allem der Kauf von Kryptowährungen als Spekulationsobjekte interessant. Doch auch neue Trends gewinnen an Bedeutung. Ein Beispiel dafür ist die Tokenisierung.

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Was bedeutet Tokenisierung 1. Teil

Doch was hat es mit der Tokenisierung auf sich? Welchen Einfluss hat sie? Was sind ihre Vorteile? In einem zweiteiligen Beitrag schauen wir uns die Tokenisierung genauer an!:

Was bedeutet Tokenisierung?

Der Begriff „Tokenisierung“ hat seine Wurzeln in der Computerlinguistik. Dort bezeichnet er das Aufteilen oder Zerstückeln eines Textes in kleinere Einheiten, so zum Beispiel in Abschnitte oder einzelne Wörter.

Ganz allgemein bedeutet Tokenisierung, dass ein großes Ganzes in zahlreiche Klein- und Kleinstteile aufgebrochen wird.

Übertragen auf das Immobilienwesen, meint Tokenisierung, dass Immobilien in kleine Anteile aufgeteilt und auf diese Weise für viele Interessenten verfügbar gemacht werden. Zur Aufteilung kommt aber noch die Digitalisierung dazu. Im Zuge der Tokenisierung werden Token erzeugt, die gewissermaßen digitale Abbilder der Immobilie oder eines Immobilienteils sind.

Auch im Finanzwesen taucht der Begriff inzwischen regelmäßig auf. Hier geht es unter anderem darum, physische Wertpapierkurkunden in digitale Formen zu überführen.

Die rechtliche Grundlage dafür schafft das Gesetz über elektronische Wertpapiere, das seit Juni 2021 in Kraft ist. Das Gesetz ermöglicht den Handel mit Wertpapieren in Form von Finanzinstrumenten ohne Urkunden, indem ein Eintrag im Wertpapierregister die Übergabe einer physischen Urkunde ersetzt.

Eine besondere Rolle bei der Tokenisierung spielen Kryptowährungen. Die Blockchain-Technologie macht es möglich, Finanzprodukte als Kryptowerte zu digitalisieren. Sie werden dezentral auf einer Blockchain gespeichert und bilden den Vermögenswert ab, der hinter dem Finanzprodukt steht.

Das heißt also:

Tokenisierung beschreibt die Digitalisierung von Vermögenswerten, inklusive aller ihrer Merkmale und einschließlich sämtlicher Rechte und Pflichten daran.

Die digitalen Vermögenswerte können anschließend in beliebig viele Anteile (Token) zerstückelt werden und bilden den Eigentumsnachweis für das jeweils tokenisierte Asset.

Beeinflusst die Tokenisierung von Assets die Wirtschaft?

Mehrere Studien des Weltwirtschaftsforums gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2029 ungefähr zehn Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts tokenisiert sein werden. Das wäre eine Größenordnung von rund zehn Trillionen US-Dollar.

Diese Entwicklung ist auch der Bundesregierung aufgefallen. Aus diesem Grund wurden schon im November 2019 Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht.

Durch die Änderungen sind Token-Assets offizielle Finanzinstrumente und unterliegen als solche der Regulierung durch die BaFin. Tatsächlich war dieser Schritt als Reaktion auf die zunehmende Tokenisierung erforderlich und wichtig.

Im Zuge der Tokenisierung werden digitale Abbildungen eines Vermögenswertes einschließlich der dazugehörigen Rechte und Pflichten in Form von Token erstellt.

Dabei können neben Gütern auch Rechte oder Lizenzen tokenisiert werden. Die erstellten Token zeigen das Eigentumsrecht an den jeweiligen Assets und sind mit der Blockchain in einer dezentralen Datenbank gespeichert.

Theoretisch kann jedes beliebige Asset als Token dargestellt werden. Folglich können zum Beispiel Unternehmensanteile oder Staatsanleihen genauso mittels Token verbrieft werden wie Lizenzrechte oder Immobilien.

Die Token regeln dann die Besitzverhältnisse am jeweiligen Objekt.

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Handelt es sich bei Token um Wertpapiere?

Die Definition des Gesetzgebers sieht in tokenisierten Assets ein Finanzinstrument. Folglich werden diese Vermögenswerte durch die BaFin reguliert.

Die BaFin schreibt auf ihrer Webseite dazu: „Derartige Token stellen ein Wertpapier eigener Art dar, da es sich aufgrund der Tokenisierung um am Finanzmarkt handelbar gemachte Vermögensanlagen handelt, die als Wertpapiere eingeordnet werden müssen.“

Auch die Definition der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA besagt, dass bei einem Finanzinstrument die materiellen Komponenten entscheidend sind und weniger die rein formelle Bezeichnung.

Selbst wenn es sich um Unternehmensbeteiligungen, Genussrechte oder Namensschuldverschreibungen handelte, fielen solche Token bis zur Gesetzesänderung im November 2019 unter das Vermögensanlagegesetz.

Eine Handhabung nach dem Wertpapierhandelsgesetz scheiterte vor allem daran, dass die Token nicht an den Finanzmärkten gehandelt werden konnten. Der Gesetzgeber hat diese Lücke mittlerweile geschlossen.

Trotzdem bleiben Assets, die als nicht frei handelbare Token digitalisiert sind, Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagegesetzes.

Die Kriterien für Wertpapiere

Aus § 2 Nr. 1 WpPG (Wertpapierprospektgesetz) leitet sich ab, dass ein Wertpapier zwei grundsätzliche Eigenschaften haben muss:

  1. Übertragbarkeit: Es muss technisch möglich sein, ein Asset auf einen anderen Anwender zu übertragen. Das Wertpapier darf dabei weder in seinem rechtlichen Gehalt noch in seiner technischen Ausgestaltung verändert werden. Durch moderne Token-Standards ist diese Eigenschaft sichergestellt.

  2. Handelbarkeit: Ein Asset muss handelbar sein. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Standardisierung. In welcher Form das Token übertragen wird, spielt keine Rolle. Entscheidend ist vielmehr, dass das Token keine unterschiedlichen Rechte vermittelt. Außerdem muss es mit Blick auf die Art und die Anzahl der Token, die im Umlauf sind, quantifiziert werden können.

Ein weiteres Kriterium ist, dass Token als Assets über Rechte verfügen müssen, die Wertpapieren ähneln. Allerdings hat der Gesetzgeber auch geregelt, dass ein Token, anders als etwa Aktien oder Anleihen, nicht in Form einer Urkunde verbrieft sein muss.

Die EU-weite Aufsichtskonvergenz verlangt, dass der Begriff des Wertpapiers auf europäischer Ebene einheitlich ausgelegt wird. Das Wertpapierprospektgesetz und auch das Wertpapierhandelsgesetz setzen die in der Richtlinie MiFID II genannten Anforderungen in nationales Recht um.

Die Gesetze legen fest, dass die Rechte, die mit einem Token verbunden sind, nur die Natur einer Mitgliedschaft oder eines Vermögens haben dürfen.

In anderen Worten ausgedrückt heißt das, dass ein Token wie eine Aktie die Mitgliedschaft am tokenisierten Objekt belegen oder ein vermögensmäßiges Recht darstellen muss. Ein vermögensmäßiges Recht wäre zum Beispiel eine Schuldverschreibung.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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