Beteiligungen Venture Capital
Venture Capital wird auch als Wagnis- oder Risikokapital bezeichnet. Eine Beteiligung Venture Capital kommt in erster Linie bei Unternehmen in der Gründungsphase sowie bei Jungunternehmen in Betracht. Investoren, die mittels Venture Capital anlegen, agieren dabei als Finanzinvestoren, das heißt ihr Interesse bei der Investition gilt nicht den Produkten oder Leistungen des Unternehmens, sondern ausschließlich der Steigerung des Unternehmenswertes.
Meist erwerben diese Investoren eine zeitliche begrenzte Minderheitsbeteiligung, die das Ziel verfolgt, nach Ablauf der Beteiligungszeit eine möglichst hohe Rendite durch den Verkauf der Anteile zu erzielen.
Da eine derartiges Investment mit hohen Risiken verbunden ist, beispielsweise, wenn sich das Unternehmen nicht erfolgsversprechend am Markt etablieren kann, genauso aber bei Erfolg des Unternehmens sehr hohe Gewinne erzielen kann, setzt eine Beteiligung mittels Venture Capital eine gründliche Vorbereitung beider Seiten voraus, beispielsweise durch die Erstellung einer Business-Case-Analyse, also einer Zusammenfassung der wirtschaftlichen Planung des Unternehmens im Hinblick auf Marktfähigkeit, Tragfähigkeit oder Plausibilität.
Eine Venture Capital Beteiligung wird durch einen Beteiligungsvertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. Die Beteiligung endet mit Ablauf der vorher festgesetzten Beteiligungsdauer, die sich in der Regel in einem Zeitrahmen von drei bis sieben Jahren bewegt, und dem Verkauf der Anteile, wobei als mögliche Käufer andere Finanzinvestoren, strategische Investoren oder das Unternehmen selbst in Frage kommen.
Privatinvestoren, die sich häufig als stille Gesellschafter durch Venture Capital an Unternehmen beteiligen, werden als Business Angels bezeichnet. Ihre Investition dient in der Regel jedoch nicht nur als Finanzierung, sondern zeitgleich auch als menschliche Unterstützung. Aus unternehmerischer Sicht bieten Venture Capital Beteiligungen den Vorteil, dass das Kapital meist zinslos zur Verfügung gestellt wird und in Verbindung mit der Beratung und Unterstützung der Investoren eine Alternative zu klassischen Finanzierungen darstellt. Allerdings beinhaltet sie auch eine Teilhaberschaft inklusive Mitsprache- und Kontrollrechten der Investoren schon zur Gründung oder in der Entwicklungsphase des Unternehmens.
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