Finanzielle Beteiligungen

Finanzielle Beteiligungen 

Eine finanzielle Beteiligung bezeichnet die direkte Beteiligung des Anlegers an einem Unternehmen oder einer Kapitalgesellschaft durch Geld sowie die Beteiligung der Arbeitnehmer durch ein Unternehmen. Eine finanzielle Beteiligung in einem inländischen Unternehmen oder einer inländischen Fondsgesellschaft erfolgt dabei als offener oder stiller Gesellschafter.

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Finanzielle Beteiligungen, die an ausländischen Unternehmen erfolgen, werden auch als Direktinvestitionen bezeichnet, das heißt, der Investor beteiligt sich durch Kapital an einem ausländischen Unternehmen und partizipiert dadurch an dessen Gewinnen, jedoch auch am unternehmerischen Risiko. Direktinvestitionen sind damit Geldanlagen, die das Ziel verfolgen, möglichst hohe Renditen und Gewinne zu erwirtschaften sowie die eigene Marktsituation zu stärken, jedoch eine gewisse Risikobereitschaft voraussetzen.

Das Zielunternehmen wird dabei zum Direktinvestitionsunternehmen oder zu einer Tochtergesellschaft. Finanzielle Beteiligungen an ausländischen Unternehmen werden in aktive Direktinvestitionen, also Investitionen im Ausland, und passiven Direktinvestitionen, Investitionen eines ausländischen Unternehmens in ein inländisches Unternehmen, unterscheiden.

Als Investment kommen Direktinvestitionen in Frage, wenn Markteintrittsbarrieren umgangen werden sollen oder absatzorientierte, effizienzorientierte, strategische oder produktionsorientierte Beweggründe zugrunde liegen. Bei der Form einer finanziellen Beteiligung der Mitarbeiter an einem Unternehmen entscheiden die Rechtsform des Unternehmens sowie die durch die Beteiligung verfolgten Ziele und gewährten Einflussnahmen.

Durch eine Eigenkapitalbeteiligung der Mitarbeiter, beispielsweise durch den Erwerb von Aktien des Unternehmens, wird die Motivation sowie das Zugehörigkeitsgefühl der Belegschaft positiv beeinflusst. Eine weitere Möglichkeit stellen Fremdkapitalbeteiligungen beispielsweise durch Mitarbeiterdarlehen dar. Hierbei gewähren die Mitarbeiter dem Unternehmen ein Darlehen durch direkte Finanzleistungen oder durch Teile des Lohnes oder des Gehalts.

Eine Mischform aus diesen beiden Beteiligungsarten liegt durch Genussrechte, Genusscheine oder stille Beteiligungen vor, wobei hierbei keine Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter vorliegen. Auch wenn die Vorteile einer finanziellen Beteiligung durch Mitarbeiter durch die gesteigerte Motivation, ein verbessertes Zugehörigkeits- sowie Verantwortungsgefühl oder eine positive Liquidität im Bezug auf Kapitalbeschaffungsmaßnahmen deutlich sind, stellen finanzielle Mitarbeiterbeteiligungen immer auch eine Teilabwälzung des unternehmerischen Risikos dar.

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