Arten der Beteiligung
Welche Art der Beteiligung für den potentiellen Investor die richtige ist, hängt davon ab, welche Ziele er mit seinem Investment verfolgt, welche Anlagestrategie er verfolgt, wie hoch seine Risikobereitschaft ist und für welche Art von Unternehmen er sich entschieden hat. Kriterien für die Beteiligungsart liegen hierbei bei der Investitionshöhe, der Risikostreuung, der Börsenhandelbarkeit, den laufenden Kosten sowie der Beteiligungsdauer.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer offenen und einer stillen Beteiligung. Bei einer offenen Beteiligung übernimmt der Anleger einen Teil des Stamm- oder Grundkapitals, in dem er direkt in das Unternehmen investiert, Anteile davon erwirbt und somit zum Miteigentümer wird.
Er tritt dabei auch für Außenstehende erkennbar auf, wobei seine Rechte und Pflichten in einem Gesellschaftervertrag geregelt sind. Als Gegenleistung für seine aktive Mitarbeit sowie die Teilnahme am unternehmerischen Risiko, ist er analog zur Höhe seine Beteiligung direkt an Gewinnen des Unternehmens beteiligt und verfügt über weitreichende Mitbestimmungs- und Kontrollrechte. Bei einer stillen Beteiligung investiert der Anleger zwar ebenfalls in das Kapital des Unternehmens, tritt jedoch als Gesellschafter nicht in Erscheinung. Um das Risiko einer stillen Beteiligung aufgrund weniger Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte zu minimieren, kann er Anleger eine laufende Festvergütung sowie eine gewinnabhängige Vergütung vereinbaren.
Stille Beteiligungen sind insbesondere bei Unternehmen sinnvoll, die durch die Beteiligung Wachstumsvorhaben realisieren möchten, dabei jedoch über eine stabile Ertragslage und eine gefestigte Zahlungskraft, auch Cash-Flow genannt, verfügen. Eine Sonderform stellt hierbei die sog. atypische stille Beteiligung dar. Zudem wird bei der Art der Beteiligung die Quote unterscheiden, wobei hier die Teilung grundsätzlich in Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen sowie vollständige Unternehmensübernahmen erfolgt.
Die Beendigung einer Beteiligung erfolgt durch den Verkauf der Anteile an andere Investoren, durch den Rückkauf des Unternehmens selbst, eine Umwandlung des Unternehmens oder durch die Veräußerung des gesamten Unternehmens.
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