Bilanzierung Beteiligung

Bilanzierung Beteiligung 

Unter einer Bilanzierung versteht man die Gegenüberstellung von Gewinnen und Verlusten oder von Vermögen und Schulden. Die Bilanzierung Beteiligung erfolgt dabei jährlich, als Zwischenabschluss oder zu anderen festgelegten Stichtagen und ist Grundlage für die Ausschüttung der Erträge und Renditen des Investors.

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Bei einer Bilanzierung werden zwei Gliederungspunkte gegeneinander gestellt, zum einen Aktiva, also die Verwendung der Mittel und zum anderen die Passiva, die Herkunft der Mittel. Dabei weisen Aktiva aus, welche wirtschaftlichen Mittel in Form von Geldmitteln, Produktionsmitteln oder anderen materiellen Mitteln das Unternehmen erwirtschaftet hat.

Passiva legen offen, wodurch diese Mittel finanziert wurden, wobei zwischen Fremd- und Eigenkapital unterschieden wird. Eigenkapital ist das Grund- oder Stammkapital des Unternehmens, das nicht mit Rückzahlungsansprüchen belastet ist. Fremdkapital ist Kapital, das dem Unternehmen von Dritten zur Verfügung steht, beispielsweise durch Kredite, Darlehen oder Investitionen.

Im Bereich von Investment, insbesondere mit Blick auf Investmentfonds und Fondsgesellschaften spielt bei der Bilanzierung einer Beteiligung der Begriff Thesaurierung eine zentrale Rolle. Darunter werden die Vorgänge zusammengefasst, die erwirtschaftete Gewinne und Erträge aus Fonds nicht an die Investoren ausgeben, sondern im Fonds verbleiben und dadurch das Fondsvermögen sowie den Wert jedes Fondsanteils erhöhen.

Fliessen die erwirtschafteten Erträge durch neue Anteile, die dem Anleger zugesprochen werden, in den Fonds zurück, bezeichnet man dies als Wideranlage. Für den Anleger hat dies während der Beteiligungsdauer den Vorteil, dass diese Form von Kapitalzuwachs eine steuerliche Entlastung beinhaltet, die jedoch durch die Wertsteigerung der Anteile nach der Ende der Beteiligungszeit und der damit verbundenen Veräußerung der Anteile meist wieder aufgehoben wird.

Für die Bilanzierung einer Beteiligung als offener Gesellschafter gelten dabei durch das Handelsgesetzbuch festgelegte Bestimmungen. Diese Kriterien umfassen beispielsweise die Abhängigkeit zwischen Ertrag und Erfolg, die Haftung oder die Beteiligungsdauer. Die Bilanzierungskriterien einer stillen Beteiligung hingegen sind in Abhängigkeit des Gesellschaftervertrages zu sehen.

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