Beteiligungen Unternehmen
Ein Unternehmen zeichnet sich durch ein marktwirtschaftliches System aus, das die Prinzipien der Erwerbswirtschaft, also das Bemühen um Gewinnmaximierung, der Autonomie sowie des Privateigentums enthält. Unternehmen unterscheiden sich in ihrer Rechtsform, die sich in privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Formen teilt.
Zu privatrechtlichen Unternehmen zählen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Mischformen daraus oder Genossenschaften, zu öffentlich-rechtlichen Unternehmen beispielsweise Eigenbetriebe, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Stiftungen. Die Struktur eines Unternehmens mit allen relevanten Informationen wird in einem sog. Geschäftsplan wiedergegeben.
Eine Beteiligung Unternehmen, auch als Kapitalbeteiligung bezeichnet, kommt dadurch zustande, dass ein Investor Anteile eines Unternehmens erwirbt. Je nach Rechtsform des Unternehmens wird er damit beispielsweise bei einer Aktiengesellschaft zum Aktionär oder bei einer anderen Rechtsform zum Mitunternehmer. Durch die Beteiligung trägt der Anleger das unternehmerische Risiko mit, wobei die Haftung sowie seine Rechte und Pflichten durch einen Gesellschaftervertrag geregelt werden.
Relevant für den Investor ist, neben der durch die Rechtsform gegebene Besteuerung, auch die Form der Beteiligung. Bei einer aktiven Beteiligung investiert der Anleger in das Stammkapital des Unternehmens und wird zeitgleich durch aktive Mitarbeit und weitreichende Mitbestimmungs- und Kontrollrechte im Unternehmen tätig.
Bei einer Beteiligung als stiller Gesellschafter erfolgt die Einlage ohne Mitarbeit des Investors, er verbleibt im Hintergrund und wird auch in der Außenbeziehung des Unternehmens nicht erkennbar. Als weitere Beteiligungsform kommen jedoch auch Fusionen in Betracht. Durch Beteiligungen, die auf die Verbindung oder den Zukauf eines weiteren Unternehmens hinauslaufen, können Wachstumsvorhaben realisiert, neue Kompetenzen gewonnen sowie neue Märkte und Ressourcen erschlossen werden.
Aus Sicht des Unternehmens ist das Investment eines neuen Gesellschafters dann sinnvoll, wenn es einer Start-Up-Finanzierung, der Finanzierung von Expansionen oder Unternehmensübernahmen sowie der Festigung und Leistungssteigerung am Markt dient. Bei kleinen oder familiengeführten Unternehmen kommt eine Beteiligung zudem in Frage, um die Unternehmensnachfolge zu regeln.
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