Deutsche Beteiligungen
Eine deutsche Beteiligung liegt immer dann vor, wenn sich die Bundesrepublik Deutschland selbst oder in Form von Vertretern, beispielsweise aus Wirtschaft, Sport oder Kultur an etwas beteiligt. Dies beinhaltet sowohl außenpolitische als auch innenpolitische Maßnahmen sowie die Beteiligung an Entscheidungsfindungsprozessen beispielsweise bei Gesetzfindungen auf EU-politischer Ebene.
Die Bundesrepublik Deutschland wird dabei durch Mitglieder der deutschen Regierung vertreten. Umstritten sind deutsche Beteiligungen beispielsweise bei Einsätzen in Kriegen oder der Verhaltensweise in der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik, die viele Anleger und Unternehmen dahingehend beeinflusst, dass sie auf andere Staaten ausweichen. Zeitgleich ist Deutsche Beteiligung der Firmenname einer Aktiengesellschaft, die in der Investmentbranche agiert und seit etwa vierzig Jahren auf und für den deutschen Beteiligungsmarkt tätig ist.
Dabei wurde das Unternehmen als GmbH gegründet, ist seit 1985 als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft tätig und stellt heute einen Konzern dar, der sich aus der Deutschen Beteiligungsgesellschaft mbH und der Deutschen Beteiligungs- AG zusammensetzt und dessen Aktie im SDAX gelistet ist.
Missverständlich hingegen wirken einige Firmennamen, die das Wort deutsch als Bestandteil ihres Firmennamens haben. Entgegen Betrieben mit staatlicher Beteiligung, wie sie es in der Deutschen Demokratischen Republik gab, bedeutet beispielsweise der Name Deutsche Bank nicht, dass diese Bank über eine deutsche Beteiligung verfügt, also die Bundesrepublik als Eigner, Gesellschafter oder Miteigentümer auftritt. Durch die staatliche Beteiligung in der ehem. DDR sollte die Leistungsfähigkeit mittelständischer Betriebe verbessert, zugleich jedoch die Kontrolle durch den Staat vereinfacht werden.
Durch die Umwandlung von Steuerschulden oder Krediten wurde die formal freiwillige Beteiligung erwirkt. Betriebe der Bundesrepublik, also Unternehmen und Institutionen die deutscher Beteiligung unterliegen, werden mit dem Zusatz „Bundes“ als staatliche Betriebe gekennzeichnet, wie beispielsweise die Deutsche Bundespost oder Deutsche Bundesbahn vor ihrer Privatisierung sowie die Bundesbank, wobei Unternehmen und Betriebe mit Beteiligung der Regierung grundsätzlich als Behörden gekennzeichnet werden und den Bundesadler im Wappen und im Dienstsiegel tragen.
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