Beteiligungen KG

Beteiligungen KG

Eine Kommanditgesellschaft, kurz KG, ist die Vereinung von mindestens zwei Gesellschaftern, die durch die gemeinsam geführte Firma einen gemeinschaftlichen Zweck verfolgen. Dabei setzt sich eine KG aus einem Komplementär und mindestens einem Kommanditisten zusammen.

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Der Komplementär, auch Vollhafter genannt, haftet dabei persönlich und unbeschränkt, das heißt einschließlich seines Privatvermögens, die Haftung des Kommanditisten, auch Teilhafter genannt, ist auf eine bestimmte Höhe, meist jedoch die Höhe seiner Einlage, beschränkt. Eine KG agiert als vollkaufmännischer Gewerbebetrieb mit geregeltem Gesellschaftervertrag und wird im Handelsregister erfasst. Der Name der Firma setzt sich aus Personen-, Sach-, Phantasie- oder Mischnamen aus diesen Elementen zusammen und muss den Zusatz KG enthalten. Eine Sonderform der KG stellt de GmbH & Co.KG dar.

Hierbei ist die GmbH der Komplementär, das heißt keine natürliche Person, sondern eine juristische Person ist die haftende Gesellschafterin. Die Beteiligung KG kommt im Hinblick auf Formen des Investment in der Regel als Kommanditist zustande.

Dies hat den Vorteil, dass einerseits die Haftung beschränkt ist, die Anleger andererseits Kontroll- und Prüfungsrechte sowie ein Widerspruchsrecht haben, wobei die Geschäftsführung von den Komplementären übernommen wird. Als weitere Form von einer Beteiligung KG ist eine stille Beteiligung möglich, bei der die Investoren aus steuerrechtlicher Sicht als Mitunternehmer gewertet werden, jedoch für Außenstehende nicht erkennbar sind.

Stille Gesellschafter, sowohl als typische wie auch als atypische stille Gesellschafter, verfügen über ein Kontrollrecht, haben jedoch kein Widerspruchsrecht. Auch der Erwerb von Fondsanteilen ist als Beteiligung an einer KG möglich. Alle Anteile der Kommanditisten werden gebündelt und in ein entsprechendes Unternehmen oder Projekt investiert.

Dennoch gilt zu beachten, dass die Investitionen bei einer KG-Beteiligung immer auch ein unternehmerisches Risiko beinhalten. Auch wenn die Haftung als Kommanditist beschränkt ist, können Renditen oder Gewinne lediglich prognostiziert, aber nicht garantiert werden.

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