Infos und Tipps zum Investment bei Wohnungsgenossenschaften

Infos und Tipps zum Investment bei Wohnungsgenossenschaften

In Zeiten eines Zinstiefs wissen viele Sparer nicht, wohin mit ihrem Geld. Schließlich soll das schwer verdiente Geld möglichst rentabel angelegt und langfristig vor der Inflation geschützt werden, damit beispielsweise im Alter ein finanzielles Polster vorhanden ist.

Doch Finanzprodukte, die akzeptable Renditen versprechen, gehen oft mit einem höheren Risiko einher oder bringen teils satte Kosten mit sich. Ein Investment in Aktien ist nicht jedermanns Sache und das Kapital in Sachwerten anzulegen, kommt oft nicht in Frage.

Dabei gibt es durchaus solide Anlagemöglichkeiten. Ein Beispiel hierfür sind Sparangebote von Wohnungsgenossenschaften.

 

Was sich dahinter verbirgt, erklärt der folgende Ratgeber mit Infos und Tipps zum Investment bei Wohnungsgenossenschaften:

 

Was sind Wohnungsgenossenschaften?

Wohnungsgenossenschaften bauen und verwalten kostengünstige Wohnungen. Neben dem Angebot von bezahlbarem Wohnraum für ihre Mitglieder spielt auch der Klimaschutz oft eine wichtige Rolle.

Außerdem sind viele Konzepte darauf ausgelegt, die Wohnanlagen senioren- und behindertengerecht zu gestalten.Der Wohnraum, den Wohnungsgenossenschaften zur Verfügung stellen, hat deshalb meist eine soziale und eine ökologische Komponente.

Das benötigte Kapital beschaffen sich Wohnungsgenossenschaften bei Kreditinstituten. Einige Wohnungsgenossenschaften bieten aber auch Privatanlegern die Möglichkeit eines Investments an.

Aber Achtung: Wohnungsgenossenschaften sind etwas anderes als Wohnungsgesellschaften. Wohnungsgesellschaften sind beispielsweise private Wohnbauunternehmen oder Mietshäuser-Syndikate.

Sie bieten ebenfalls Finanzprodukte für Kapitalanleger an, allerdings ist die Profitstrategie anders ausgerichtet und dabei meist risikoreicher als bei Wohnungsgenossenschaften.

 

Wie funktioniert ein Investment bei einer Wohnungsgenossenschaft?

Bei dem Investment in eine Wohnungsgenossenschaft handelt es sich meist um einen Sparplan. Je nach Ausgestaltung legt der Sparer entweder einen bestimmten Geldbetrag an oder bezahlt monatliche Sparraten. Sein Kapital wird im Gegenzug verzinst.

Dabei gibt es die Sparangebote sowohl mit fester als auch mit variabler Verzinsung. Ist ein fester Zins vereinbart, weiß der Anleger von Anfang an, wie hoch die Rendite ist. Üblicherweise bewegen sich die Zinsen in einem Rahmen zwischen 1,5 und 2,5 Prozent, bei Laufzeiten von fünf bis sechs Jahren und Einlagen in Höhe von 2.000 bis 3.000 Euro.

Bei Sparplänen mit variabler Verzinsung ist die mögliche Rendite oft noch etwas höher. Ändert die Genossenschaft den Zinssatz, verändert sich damit aber auch die Rendite. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die allgemeine Zinsentwicklung berücksichtigt werden muss, wenn der Basiszins verändert wird.

Willkürliche Zinsabsenkungen muss der Anleger deshalb auch bei einem Sparplan mit variabler Verzinsung nicht befürchten. Stattdessen reicht es, wenn er den Basiszins im Auge behält. Meistens bieten Wohnungsgenossenschaften mehrere Sparangebote an.

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Dadurch kann der Anleger das Modell auswählen, das ihm am ehesten zusagt. Sehr interessant können dabei übrigens auch Sparpläne für Kinder und Jugendliche sein. Sie werden oft noch deutlich höher verzinst als Sparangebote für Erwachsene.

 

Wer kann in eine Wohnungsgenossenschaft investieren?

Die größte Gruppe der Sparer bilden in aller Regel die Mieter, die die Wohnungen der Wohnungsgenossenschaft bewohnen. Aber auch andere Anleger können die Sparpläne nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Anleger Mitglied der Wohnungsgenossenschaft wird.

Dabei nehmen einige Genossenschaften jeden Interessenten als Mitglied auf, andere Genossenschaften beschränken sich auf Personen aus der jeweiligen Region. Teilweise muss die Anmeldung persönlich vor Ort erfolgen, teilweise genügt ein schriftlicher Antrag.

Manchmal muss auch eine Aufnahmegebühr entrichtet werden, die sich üblicherweise in einem Rahmen zwischen fünf und 50 Euro bewegt. Bei allen Wohnungsgenossenschaften muss ein Mitglied außerdem einen sogenannten Pflichtanteil hinterlegen. Durch diesen Pflichtanteil kauft das Mitglied Genossenschaftsanteile in Höhe eines bestimmten Betrags. Tritt das Mitglied später wieder aus der Genossenschaft aus, gibt es seine Genossenschaftsanteile zurück und bekommt den Pflichtanteil wieder.

Während der Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft wird einmal pro Jahr eine Dividende ausbezahlt. Damit kann die Rendite für die Genossenschaftsanteile höher ausfallen als bei einem Anlageprodukt mit Verzinsung. Bei den Genossenschaftsanteilen handelt es sich aber um eine direkte Beteiligung.

Deshalb hängt die Höhe der Rendite vom Geschäftserfolg der Genossenschaft ab. Ist ein Jahr wirtschaftlich schwierig, kann es somit auch passieren, dass keine Dividende ausgeschüttet werden kann.

 

Für wen eignet sich ein Investment in eine Wohnungsgenossenschaft?

Ein Investment bei einer Wohnungsgenossenschaft lohnt sich für Anleger, die einen eher überschaubaren Betrag als Festgeld anlegen oder in kleinen Monatsraten sparen wollen. Die Verzinsung für das angelegte Kapital ist höher als derzeit bei Banken und Sparkassen und selbst ausländische Direktbanken können mit ihren Festgeldangeboten nur bedingt mithalten.

Ein großer Pluspunkt für Anleger ist außerdem die hohe Sicherheit. Wohnungsgenossenschaften dürfen das Kapital der Anleger nämlich nicht für Spekulationen einsetzen. Stattdessen wird das Geld in erster Linie für den Bau von neuen Wohnungen oder die Renovierung und Instandhaltung von bestehenden Wohnanlagen verwendet.

Sollte eine Wohnungsgenossenschaft zahlungsunfähig werden, greift der Selbsthilfefonds des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der Anleger sollte aber darauf achten, dass sein Sparplan über eine Bankzulassung verfügt und dadurch der Kontrolle durch die Bankenaufsicht Bafin unterliegt.

Außerdem sollte er sich die Vertragsbedingungen genau durchlesen. Ein wichtiges Stichwort in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Nachschusspflicht. Ist sie vorgesehen, muss der Anleger eventuell Nachzahlungen leisten, falls der Insolvenzfall eintritt. Ratsam ist außerdem einen Blick in den Geschäftsbericht. Er gibt Auskunft über den Wohnungsbestand und dabei gilt, dass es umso besser ist, je weniger Wohnungen leer stehen.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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