Technologie Beteiligungen
Unter dem Begriff Technologie werden alle Verfahren zusammengefasst, die bei der Herstellung und dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen zur Verfügung stehen, das heißt, dass Technologie immer prozessorientiert ist und darüber Auskunft gibt, wo und wie eine Technik eingesetzt wird.
Eine Technologie Beteiligung ergibt sich demnach an Computer- oder IT-Unternehmen, an Beratungs- oder Dienstleistungsunternehmen sowie an Unternehmen, die neue Technologien erforschen oder betreiben, wie beispielsweise Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien.
Dabei eröffnen sich dem Investor eine Reihe von Beteiligungsmöglichkeiten. Neben der direkten Beteiligung durch eine Kapitaleinlage, dem Erwerb von Fondsanteilen oder das Zeichnen von Aktien ergeben sich die wesentlichen Unterschiede bei Beteiligungen im Bezug auf die Haftung, das Mitbestimmungsrecht sowie die Laufzeit. Sog. Mezzanin-Finanzierungen bilden dabei den Mittelweg zwischen einer offenen Beteiligung inklusiver aktiver Mitarbeit des Investors und einer Beteiligungsform, die das Investment im Bezug auf Haftung und Risiko sicherer macht.
Darunter fallen stille Beteiligungen, Genussscheine sowie Nachrangdarlehen. Genusscheine beinhalten Vermögens-, jedoch keine Mitbestimmungsrechte und sind zeitlich unbefristet, die Investition jedoch meist langfristig ausgelegt. Nachrangdarlehen sind mit einem klassischen Kredit vergleichbar, wobei sie aufgrund des erhöhten Risikos für den Investor teurer als gewöhnliche Fremdfinanzierungen sind, jedoch für das Unternehmen in steuerlicher Hinsicht als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Da Technologie Beteiligungen insbesondere im Hinblick auf die Erforschung und Nutzung neuer Technologien im Idealfall hohe Gewinne, Ausschüttungen und Renditen erwirtschaften können, jedoch in dieser Hinsicht auch ein erhöhtes Risiko beinhalten, wird das Beteiligungskapital, insbesondere bei Beteiligungen an jungen Unternehmen, als Wagnis- oder Risikokapital bezeichnet. Unabhängig von der Beteiligungsform, werden Beteiligungen im Hinblick auf die Abwicklung sowie Rechte und Pflichten beider Seiten vertraglich geregelt.
Beteiligungen an Technologie- Unternehmen können dabei für die Gründung oder Erweiterung des Unternehmens, zur Förderung innovativer Produkte, für Investitionen zur Markteinführung, für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie für Unternehmensübernahmen verwendet werden.
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