Beteiligungen Firmenübernahme

Beteiligungen Firmenübernahme

Man spricht von einer Firmenübernahme, wenn ein Unternehmen in anderes Unternehmen kauft oder mit ihm fusioniert, das heißt sich mit ihm zusammenschließt. Diese Übernahme wird durch einen Vertrag geregelt. Die Beteiligung Firmenübernahme unterscheidet man in sog. Share Deals, Asset Deals sowie Management-Buy-Ins und Management-Buy-Outs.

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Eine Beteiligung als Share Deal bedeutet, dass der Investor Anteile einer Kapitalsgesellschaft in Form von Aktien oder Gesellschaftsanteilen mit allen Rechten und Pflichten erwirbt, wobei die Vermögensgegenstände, die die Gesellschaft nutzt, wie beispielsweise das Firmengelände, bei der Gesellschaft verbleiben. Bei der Beteiligung als Asset Deal übernimmt der Investor alle wirtschaftlichen Güter der zu übernehmenden Firma, also beispielweise Grundstücke, Gebäude oder Maschinen. 

Ein Management-Buy-In bedeutet, dass die Firma von einem externen Investor übernommen wird, während bei einem Management-Buy-Out die Firmenübername durch das interne Management, also Manager oder Angestellte, erfolgt.  Voraussetzung für eine Firmenübernahme ist, dass die mit der Beteiligung erworbenen Rechte ausreichen, um sich insbesondere auch gegenüber anderen Gesellschaftern durchsetzen zu können. Die Abstufungen hierzu teilen sich in eine hundertprozentige Beteiligung, eine Eingliederungs-, Dreiviertel- oder Mehrheitsbeteiligung sowie in eine Sperrminorität.

Ob die Beteiligung Firmenübernahme zustande kommt, hängt von dem vorhandenen Angebot ab, das heißt in Firmenübernahmebörsen müssen entsprechende Angebote vorliegen, die den Kauf von entsprechend großen Gesellschaftsanteilen oder der gesamten Firma beinhalten. Zusätzlich hierzu sind Beteiligungen nach individueller Vereinbarung mit den Gesellschaftern möglich.

Bei Beteiligungen in Form einer Fusion handelt es sich um den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Firmen. Das Investment in eine Beteiligung an einer Firmenübernahme begründet sich in den jeweiligen Zielen des Investors und der Firma, sei es, um die Nachfolge zu regeln oder Wachstumspläne zu realisieren seitens der Firma oder sich Marktvorteile durch den Zukauf oder den Zusammenschluss mit Konkurrenz- oder auch Zulieferer- oder Vertriebsunternehmen seitens des Investors zu sichern.

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