Infos zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Teil 1

Infos zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Teil 1

Herr Müller arbeitet seit gut zehn Jahren in einem Ingenieurbüro. Der Gründer und Eigentümer des Ingenieurbüros Herr Maier hatte schon früh bemerkt, wie talentiert Herr Müller vor allem in kaufmännischen Angelegenheiten ist. Deshalb dauerte es nicht lange, bis er Herr Müller zu seinem Assistenten beförderte. Einige Zeit später stieg Herr Müller zum Geschäftsführer des Ingenieurbüros auf.

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Infos zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Teil 1

Nun möchte sich Herr Maier aus dem Geschäft zurückziehen und in diesem Zuge die GmbH an seinen erfahrenen Geschäftsführer verkaufen. Was die unternehmerischen Herausforderungen angeht, weiß Herr Müller bestens Bescheid. Immerhin hat er schon paar Jahre Erfahrung als Geschäftsführer.

Doch neu für ihn ist das Thema persönliche Altersvorsorge. Als Geschäftsführer und Gesellschafter muss Herr Müller ab jetzt selbst für seinen Ruhestand vorsorgen. Er behält zwar die überschaubaren Rentenansprüche, die es bis dahin in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat.

Doch ansonsten ist die gesetzliche Rentenversicherung für ihn als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht mehr zuständig:

Die besondere Versorgungssituation als Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist die Schlüsselperson im Unternehmen. Er setzt alles daran, um das Unternehmen erfolgreich zu führen und vorwärts zu bringen. Die eigene Absicherung rückt dabei oft in den Hintergrund. Dabei ist es gerade für einen GGF sehr wichtig, dass er solide abgesichert ist.

Denn ohne ihn als Unternehmer kann auch das Unternehmen nicht funktionieren. Die richtige GGF Versorgung stellt deshalb sowohl die persönliche als auch die Zukunft des Unternehmens auf sichere Beine.

Hinzu kommt, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer oft gar keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Selbst wenn er zuvor über Jahre hinweg Beiträge eingezahlt hat, ist gut möglich, dass er im Ernstfall keinen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Erwerbsminderungsrente hat. Versorgungslücken muss er mit einer eigenen, privaten Absicherung schließen.

Andererseits ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten. Denn ein Gesellschafter-Geschäftsführer wie Herr Müller kann seine Altersversorgung frei gestalten und gleichzeitig mit Vorteilen für das Unternehmen verknüpfen.

In der Gruppe der Selbstständigen ist der GGF der Einzige, der die Aufwendungen für die Vorsorge als Betriebsausgaben abziehen kann.

Die Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Für die Versorgung als GGF gibt es keine Musterlösung, die immer die beste Wahl ist. Denn genauso wie unser Herr Müller verschiedene Lebensabschnitte durchläuft, durchläuft auch sein Unternehmen unterschiedliche Phasen. Der Bedarf ist deshalb an die aktuelle Situation geknüpft.

Gründungsphase

Zu Beginn geht es darum, das Unternehmen aufzubauen und auf ein solides Fundament zu stellen. Das Einkommen als Gesellschafter-Geschäftsführer wird oft noch nicht besonders üppig ausfallen und eine gesetzliche Absicherung ist entweder gar nicht vorhanden oder sehr bescheiden.

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Für den GGF ist in dieser Phase besonders wichtig, die existenziellen Risiken in den Blick zu nehmen:

  • Welche Absicherung braucht der GGF für den Fall, dass er erkrankt, einen Unfall erleidet oder berufsunfähig wird und dadurch sein Einkommen ausfällt?

  • Wie schützt sich der GGF vor Haftungsansprüchen infolge von Managementfehlern?

  • Ist es möglich, eine erste Basisversorgung fürs Alters aufzubauen?

  • Welche Steuervorteile kann der GGF für sich und das Unternehmen ausschöpfen?

Wachstumsphase

Das Unternehmen läuft erfolgreich und das Einkommen steigt. Der Lebensstandard erhöht sich und oft ändern sich auch die Lebensumstände. So gründet der GGF vielleicht eine Familie oder kauft sich eine Immobilie. Als Unternehmer muss er regelmäßig im Blick haben, ob sich die gesetzlichen Anforderungen ändern.

Wächst das Unternehmen, erweitert sich möglicherweise der Kreis der Gesellschafter-Geschäftsführer oder die Beteiligungsverhältnisse verschieben sich.

Neben den Fragen aus der Gründungsphase muss der GGF deshalb jetzt auch an weitere Punkte denken:

  • Ist die Altersvorsorge geregelt, reicht die Höhe der späteren Bezüge aus und ist die Finanzierung gesichert?

  • Sind die Angehörigen abgesichert, falls dem GGF etwas zustößt?

  • Sind die getroffenen Regelungen rechtssicher und neue rechtliche Anforderungen berücksichtigt?

Unternehmensübergabe

Mit Blick auf das Berufsleben befindet sich der GGF auf der Zielgeraden. Er hat das Unternehmen soweit gebracht, dass es nun gut und erfolgreich dasteht. Allmählich kommt die Zeit, in der der GGF darüber nachdenkt, aus dem Unternehmen auszuscheiden oder es zu verkaufen. Deshalb will er das Unternehmen für eine Übergabe oder einen Verkauf aufstellen. Gleichzeitig muss er seinen eigenen Ruhestand sicherstellen.

Die entscheidenden Fragen sind nun:

  • Was ist notwendig, um das Unternehmen für einen Generationswechsel gut aufzustellen?

  • Gibt es Hindernisse für einen Verkauf, beispielsweise stille Lasten wie Pensionszusagen, die nicht ausfinanziert sind?

  • Kann sich der GGF auf seine Altersversorgung verlassen, wenn er aus dem Unternehmen ausscheidet?

  • Ist die Altersversorgung auch dann sicher, wenn sich kein Nachfolger findet und das Unternehmen schlimmstenfalls aufgelöst werden muss?

  • Können mögliche Rentenlücken mit Vorteilen für das Unternehmen geschlossen werden, zum Beispiel durch steuerbegünstigte Lösungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?

Die Doppelfunktion des Gesellschafter-Geschäftsführers

Für einen GGF wie Herr Müller ergibt sich eine spezielle Versorgungssituation. Sie geht darauf zurück, dass Herr Müller als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Chef und Arbeitnehmer in einem ist.

Diese Doppelfunktion bringt Besonderheiten im Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Sie beeinflussen die Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung und der Krankenversicherung maßgeblich.

Dabei spielt eine große Rolle, in welchem Umfang der Geschäftsführer an der Gesellschaft beteiligt ist. Ist er die zentrale Schlüsselfigur der GmbH, ist seine Beteiligung begrenzt oder ist er wie ein angestellter Geschäftsführer zu behandeln?

Generell hat der GGF sehr viel mehr Spielraum bei seiner Altersversorgung als ein Arbeitnehmer. Im Prinzip bestimmt er selbst darüber, welchen Weg er für seine Versorgung wählt.

Gleichzeitig kann er Lösungen nutzen, die dem Unternehmen zugute kommen. Zieht er die Aufwendungen für die Unternehmensvorsorge zum Beispiel als Betriebsausgaben ab, sinkt die Steuerlast.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

Ein Gedanke zu „Infos zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Teil 1“

  1. Eine Freundin hat vor kurzem eine GmbH gegründet, ich werde ihr den Artikel zukommen lassen, da sie deshalb immer noch relativ im Unklaren zu sein scheint!
    Für mich ist das Ganze mit der Selbstständigkeit ja ehrlich gesagt nichts… zu stressig.

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