Die wichtigsten Fragen zum Fondsstandortgesetz

Die wichtigsten Fragen zum Fondsstandortgesetz

Einerseits bemüht sich die Bundesregierung um Regulierung. Andererseits möchte sie für Kapitalgeber attraktiv sein und bleiben. Mit dem Fondsstandortgesetz kommen Neuerungen auf den Weg, von denen Fonds, Start-Ups und Kapitalverwaltungsgesellschaften profitieren. Die Änderungen erweitern die Produktpalette, integrieren europäische Nachhaltigkeitsaspekte und sorgen für einheitliche Regelungen im grenzüberschreitenden Vertrieb.

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Die wichtigsten Fragen zum Fondsstandortgesetz

Auf diese Weise eröffnet sich die Chance auf rentable Investitionen und neue Zielgruppen. Doch auch die Krypto-Szene begrüßt die Neuerungen. Seit Juli 2021 dürfen Spezialfonds nämlich bis zu 20 Prozent ihrer Anteile in Kryptowerte investieren. Aber was heißt das für die Praxis?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Fondsstandortgesetz!:

Worauf zielt das Fondsstandortgesetz ab?

Im Fondsstandortgesetz geht es in erster Linie darum, verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen und Deutschland als Standort von Fonds zu stärken. Das neue Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fonds-Wirtschaft erhöhen und bürokratische Hürden abbauen. Was den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds angeht, wurden die Vorgaben der EU präzise in deutsches Recht übertragen.

Das Fondsstandortgesetz bündelt ein Paket aus Änderungen und Neuerungen. Sie beziehen sich hauptsächlich auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Aber auch Steuergesetze wie das Investment-, das Einkommen- und das Umsatzsteuergesetz sind betroffen.

Für welche Fonds greift das Fondsstandortgesetz?

Kapitalverwaltungsgesellschaften haben die Möglichkeit, inländisches, europäisches und ausländisches Investmentvermögen über Alternative Investmentfonds (AIFs) zu verwalten. Diese Fonds stehen nur einer bestimmten Kategorie von Anlegern offen. Außerdem sind AIFs oft in einer gewissen Investmentsparte angesiedelt oder verfolgen eine besondere Investmentstrategie.

AIFs können zwar voll reguliert sein. Grundsätzlich reicht es aber aus, wenn sie bei der BaFin registriert sind. Verkaufsprospekte müssen sie nicht herausgeben.

Weil die Zielgruppe institutionelle Anleger sind, können Spezialfonds ihre Anlagestrategie freier ausgestalten und in gewissem Rahmen Regelungen mit den Anlegern vereinbaren, die von gesetzlichen Vorgaben abweichen. Das erhöht das Risiko, eröffnet im Gegenzug aber höhere Renditechancen.

Das Gegenstück zu den Spezialfonds sind die Publikumsfonds, die als Anlageprodukt auch für private Anleger gedacht sind. Sie berücksichtigt das Fondsstandortgesetz in der aktuellen Fassung aber nicht näher.

Die Neuerungen, die für den Kryptomarkt relevant sind, gelten für offene Spezial-AIFs.

Zu diesen Fonds, die sich ausschließlich an semiprofessionelle und professionelle Anleger richten, gehören drei verschiedene Anlageformen:

  • allgemeine inländische offene Spezial-AIFs: Bei diesen Fonds muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Vermögen gemäß des Grundsatzes der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage investieren.

  • Hedgefonds: Dahinter verbergen sich allgemeine offene Spezial-AIFs, die einen zusätzlichen Hebeleffekt nutzen dürfen.

  • Offene inländische Spezial-AIFs mit festen Anlagebedingungen: In der alten Fassung dürfen sie in Wertpapiere, Derivate, Instrumente des Geldmarktes, Bankguthaben, Immobilien, Beteiligungen oder Aktien von inländischen offenen Investmentvermögen, Edelmetallen und nicht verbrieften Darlehensforderungen investieren.

Erweitert wurde die Palette jetzt noch um Kryptowerte. Offene inländische Spezial-AIFs mit festen Anlagebedingungen können bis höchstens 20 Prozent ihres Wertes in Kryptowerte anlegen, sofern deren Verkehrswert ermittelt werden kann.

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Dürfen damit alle Spezialfonds in Kryptowerten anlegen?

Die Erlaubnis, in Kryptowerte zu investieren, gilt nicht für alle Fonds gleichermaßen. Zulässig ist das Investment nur bei voll regulierten Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen. Und hier ist das zulässige Investment auf maximal 20 Prozent begrenzt.

Anders sieht es bei registrierten Spezialfonds aus. Weil sie von der BaFin registriert sind, unterliegen auch sie prinzipiell den Vorgaben aus dem Fondsstandortgesetz. Weiterführende Regelungen zum Maximalbetrag gibt es aber nicht. Folglich könnten sie ohne Begrenzung in Kryptowerte investieren.

Wie definiert das Kreditwesengesetz Kryptowerte?

Das Kreditwesengesetz soll den Kreditmarkt regulieren und ordnen. Es legt fest, wie Kreditinstitute und Finanzdienstleister beaufsichtigt werden, welche Finanzgeschäfte einer Erlaubnis bedürfen und welche Vorgaben beim Erbringen von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen eingehalten werden müssen. In seine Zuständigkeit fallen außerdem Finanzinstrumente, zu denen nun auch Kryptowerte zählen.

Im Sinne des Gesetzes handelt es sich bei Kryptowerten um digitale Darstellungen von Werten, die weder von einer Zentralbank noch von einer anderen öffentlichen Stelle herausgegeben oder garantiert werden. Außerdem stellt das Gesetz klar, dass Kryptowerte keine Währungen oder E-Gelder mit einem gesetzlichen Status sind.

Auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung können natürliche und juristische Personen Kryptowerte als Tausch- oder Zahlungsmittel verwenden und zu Anlagezwecken nutzen. Dabei werden die Werte elektronisch übertragen, gehandelt und gespeichert.

Warum braucht Deutschland als Wirtschaftsstandort Fonds?

In Deutschland gibt es mehrere hundert aktive Fondsgesellschaften. Neben Banken und Versicherungen bildet die Fonds-Wirtschaft damit die dritte Säule der Finanzbranche.

Das erste Gemeinschaftsvermögen nach dem Prinzip eines Fonds brachte der niederländische Kaufmann Adriaan van Ketwich schon im Jahre 1774 auf den Weg. Heute sind Fonds ein großer und wichtiger Wirtschaftsfaktor. Als Treuhänder verwalten Fonds rund drei Billionen Euro für gut 18 Millionen Anleger.

Deutsche Fonds halten nicht nur Aktien verschiedenster Unternehmen, sondern spielen auch mit Blick auf die Altersvorsorge eine zentrale Rolle. Denn die Versicherer legen das Kapital aus und für Produkte zur Altersvorsorge in Investmentfonds an. Was das Investment in Fonds angeht, belegt Deutschland im europäischen Vergleich den Spitzenplatz.

Das Fondsstandortgesetz ebnet den Weg für eine Anlage in Kryptowerte. Ein Anteil von 20 Prozent mag zwar zunächst gering erscheinen, kann in der Summe aber zu enormen Beträgen führen.

Gleichzeitig machen die Neuerungen klar, dass Kryptowährungen auf dem Vormarsch sind und in den Finanzmärkten zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die Weichen für den weiteren Erfolgsweg von Kryptowerten sind damit gestellt.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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