Infos zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Teil 2

Infos zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Teil 2

Der Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine zentrale Figur im Unternehmen. Als Chef ist er natürlich darum bemüht, dass die Geschäfte gut laufen und das Unternehmen erfolgreich agiert. In seiner Funktion als Arbeitnehmer leistet er tatkräftig seinen Beitrag dazu, dass die Unternehmensziele erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass die eigene Absicherung oft etwas aus dem Blick gerät.

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Infos zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Teil 2

Dabei ist die Absicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) ein sehr wichtiges Thema. Denn wenn er ausfällt, hat auch das Unternehmen ein großes Problem. Außerdem möchte auch der leidenschaftlichste GGF irgendwann seinen Ruhestand genießen. Doch Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hat er meist nicht.

In einem zweiteiligen Beitrag vermitteln wir Infos zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer. Dabei haben wir in Teil 1 die besondere Versorgungssituation als GGF skizziert und gezeigt, welche Fragen in welcher Lebens- und Unternehmensphase wichtig sind.

Hier ist Teil 2!:

Problematische Rentenversicherung als GGF

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer haben entweder gar keinen oder nur einen sehr geringen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Deshalb müssen sie sich selbst darum kümmern, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Als zusätzliche Herausforderung kommt aber dazu, dass das Gehalt eines GGF die Beitragsbemessungsgrenze in aller Regel überschreitet. Folglich wächst der Versorgungsbedarf mit steigendem Einkommen.

Denn auch bei einem freiwilligen Mitglied berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung nur die Gehaltsteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Um den Lebensstandard, der mit dem hohen Einkommen einhergeht, zu halten, werden die erworbenen Ansprüche aber kaum reichen.

Je höher die sozialversicherungsfreien Gehaltsteile sind, desto größer ist der Versorgungsbedarf, den der GGF selbst ausgleichen muss.

Die Möglichkeiten bei der Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

In seiner Funktion als Unternehmer und Arbeitgeber kann der Gesellschafter-Geschäftsführer direkten Einfluss auf die Gestaltung seiner betrieblichen Altersvorsorge nehmen. Im Unterschied zu einem normalen Arbeitnehmer kann er selbst festlegen, in welcher Form die betriebliche Altersvorsorge erfolgen soll.

Gleichzeitig führt die Funktion als Arbeitnehmer dazu, dass es sich bei den Aufwendungen für eine betriebliche Altersvorsorge um Betriebsausgaben handelt. Folglich kann der GGF seine Absicherung steuerbegünstigt über die GMBH aufbauen.

Aus diesem Grund ist die betriebliche Altersvorsorge eine durchaus sinnvolle Lösung. Und dabei stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie die Altersversorgung umgesetzt werden kann:

  • Die Direktversicherung kann der Gesellschafter-Geschäftsführer unmittelbar nach der Gründung des Unternehmens nutzen. Die gesetzlich vorgeschriebene Warte- oder Probezeit muss er dabei nicht berücksichtigen. Später kann der GGF die Direktversicherung auch privat weiterführen. Eine Direktversicherung für GGF ist Bilanz-neutral. Sowohl der GGF als auch das Unternehmen profitieren von steuerlichen Vorteilen und der Möglichkeit, die Aufwendungen als Betriebsausgabe abzusetzen.

  • Viel Flexibilität bei der Altersvorsorge bietet die Pensionszusage. Weil es keine steuerlichen Höchstgrenzen gibt, kann der GGF die Absicherung mit hohen Versorgungsleistungen anlegen. In der Bilanz müssen für die Pensionszusage Rückstellungen gebildet werden, die wiederum den Gewinn mindern. Auch für sich selbst kann der GGF Steuervorteile nutzen.

  • Je höher das Einkommen ist, desto größer ist die Gefahr, dass es im Alter zu einer Versorgungslücke kommt. Um gegenzusteuern, kann die Unterstützungskasse für Gesellschafter-Geschäftsführer eine interessante Lösung sein. Denn sie ermöglicht eine Absicherung mit hohen Leistungen, bei einer gleichzeitig einfachen und unkomplizierten Verwaltung. In der Bilanz wird die Unterstützungskasse nicht ausgewiesen.

  • Eine staatlich geförderte Form der Rentenversicherung ist die Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente. Für die Basisrente sprechen Steuervorteile und ein Vermögensschutz. Der GGF kann Einzahlungen in flexibler Höhe vornehmen und hat ab Vertragsbeginn die Garantie, dass er später seine Rente lebenslang bekommt.

  • Neben klassischen Produkten mit festen Zinssätzen wird die Auswahl an Anlagen, die die Entwicklungen an den Wertpapiermärkten aufgreifen, immer größer. Sie bilden verschiedene Indizes ab und ermöglichen so oft bessere Renditen als Sparanlagen mit fester Verzinsung. Gleichzeitig sind viele Altersvorsorgeprodukte so ausgestaltet, dass der GGF keine Wertverluste fürchten muss, selbst wenn sich die Kurse der Wertpapiere negativ entwickeln.

Steuervorteile bei einer betrieblichen Altersvorsorge

Wie schon erklärt, hat ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine Sonderstellung, weil er Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person ist. Weil die gesetzliche Rentenversicherung meist nicht oder nur sehr begrenzt greift, muss der GGF selbst dafür sorgen, dass er seinen Lebensstandard im Alter halten kann.

Der Gesetzgeber unterstützt sowohl den GGF als auch sein Unternehmen mit Steuervorteilen beim Aufbau der Altersversorgung.

So fallen für den Aufbau der Zusatzversorgung bis zu einer bestimmte Höhe keine Steuern an. Bis zu dieser Höchstgrenze sind auch die Beiträge für die Altersvorsorge sozialversicherungsfrei. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden erst auf die Rentenleistungen fällig, die später ausgezahlt werden.

Das ist deshalb ein Vorteil, weil der GGF als Rentner meist geringere Einkünfte hat und damit auch ein niedrigerer Steuersatz angewendet wird als während der Berufstätigkeit.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das Unternehmen die Beiträge des Arbeitgebers als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen kann. Damit profitiert der GGF genauso von der Altersvorsorge wie das Unternehmen. Und nicht zuletzt bietet die betriebliche Altersvorsorge die Möglichkeit, das Risiko der Berufsunfähigkeit und die Familie des GGF finanziell abzusichern.

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