Erträge aus Beteiligungen

Erträge aus Beteiligungen

Jedes Investment verfolgt das Ziel, möglichst hohe Erträge mit möglichst niedrigem Risiko zu erzielen. Die Erträge aus einer Beteiligung stellen sich in Form von Gewinnen des Unternehmens, Renditen, Ausschüttungen oder Wertsteigerungen dar.

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Je nach Rechtsform des Unternehmens, an dem sich der Anleger beteiligt hat und der daraus resultierenden Besteuerung, und je nach Anlageform können die Erträge unterschiedlich gestaltet sein. Bei der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft hängen die Erträge von der Entwicklung der Aktie ab. Ist die Aktie während der Beteiligungszeit in ihrem Wert gesunken, werden keine Erträge erzielt. Ist sie durch eine positive Kursentwicklung im Wert gestiegen, erfolgen die Erträge der Beteiligung in Form von Ausschüttung der Dividenden.

Bei der Beteiligung an einem Unternehmen erfolgen mögliche Erträge durch Gewinne, die das Unternehmen erzielt hat sowie durch die Wertsteigerung des Unternehmens.

Entscheidend für die Höhe des Ertrages, den der Investor letztendlich für sich verbuchen kann, ist jedoch die Besteuerung. Für Erträge, die der Anleger als natürliche Person erzielt, gilt das Halbeinkünfteverfahren. Dieses besagt, dass alle erzielten Einkünfte zur Hälfte steuerbefreit sind. Parallel dazu sind durch die Beteiligung entstandene Werbungskosten auch nur zur Hälfte absetzbar.

Das Halbeinkünfteverfahren wird künftig durch die Abgeltungssteuer und das Teileinkünfteverfahren ersetzt. Erträge, die durch eine Kapitalgesellschaft erzielt wurden, sind nach dem hierzu geltenden Körperschaftssteuergesetz in vollem Umfang steuerfrei.

Im Bezug auf die Umsatz- und Einkommenssteuer und auch bei einer Anlage in Fonds gilt es zu berücksichtigen, ob es sich, vorgegeben durch die Struktur des Unternehmens oder des Fonds, bei den erwirtschafteten Erträgen oder zu erwartenden Gewinnen um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen, aus Vermietungen und Verpachtungen oder um sonstige Einkünfte, etwa aus Spekulationsgeschäften oder privaten Veräußerungsgeschäften handelt. Bei Erträgen aus Beteiligungen an ausländischen Unternehmen kommt zudem, abhängig von dem Land, das Doppelbesteuerungsabkommen zum Tragen.

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