Bewertung Beteiligungen

Bewertung Beteiligungen

Die Bewertung der Beteiligung setzte sich aus mehreren Feldern zusammen. Neben der Bewertung der Beteiligung in ihrer eigentlichen Form sowie der damit verbundenen Rechte und Pflichten, beinhaltet die Bewertung auch den Wert, also den Vermögens- oder Kapitalwert sowie die Risiken und Chancen der Beteiligung.

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Für ein Investment ist für den Anleger nicht nur das Investitionsvolumen von Bedeutung, sondern auch, wie sicher Gewinne damit zu erwirtschaften sind und wie hoch das Risiko für Verluste liegt. Der entscheidende Faktor für ein erfolgreiches Investment liegt dabei oft im Verkauf der Beteiligung. Somit setzten Bewertungen von Beteiligungen eine gründliche Beobachtung der Marktsituation, Prognosen im Hinblick auf Betriebskosten oder Zinserwartungen, die Unterscheidung der Eigenkapital- und Fremdkapitalstruktur, den Tilgungsstand durch die Beteiligung sowie nicht zuletzt die Qualität des Unternehmens oder des Fonds selbst voraus.

Zudem spielt das Steuerrecht eine Rolle bei Beteiligungsbewertungen. In Abhängigkeit von der Beteiligungsform sind Gewinne beispielsweise als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen oder als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Die Bewertung einer Beteiligung an einem Unternehmen unterliegt der betriebswirtschaftlichen Maxime, dass der Wert des Unternehmens und somit auch der möglichen Beteiligung ausschließlich darauf beruht, welche Zukunftserfolgswerte, also Überschüsse für die Gesellschafter, erzielt werden. Für diese Beteiligungsbewertungen werden sog. Ertrags- und Discount-Cashflow-Verfahren angewandt. Jedoch auch die Bewertung der Beteiligung in ihrer Form an sich spielt eine wichtige Rolle.

Jede Beteiligung birgt ein unternehmerisches Risiko, wobei die Haftung von der jeweiligen Rechtsform abhängt. Bei einer Beteiligung an einer AG, KG, GmbH oder an einem Fonds ist die Haftung zwar auf den Wert der Beteiligung beschränkt, dennoch drohen bei schlechten Unternehmenssituationen oder Kursverfällen von Aktien Verluste.

Zur Bewertung einer Beteiligung dient dem Anleger der Gesellschaftervertrag als wichtigstes Instrument, denn darin sind alle Kriterien wie Zweck und Ziel des Unternehmens, Kündigungs- und Stimmrechte, Gewinnverteilung oder Abfindungsguthaben sowie die Konsequenzen bei Unternehmensumwandlung oder Gesellschaftsauflösung erfasst. 

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