Mögliche Formen der Mitarbeiterbeteiligung

Übersicht: Mögliche Formen der Mitarbeiterbeteiligung  

Die Konkurrenz auf den globalen Märkten wächst, während qualifizierte Fachkräfte zunehmend zur Mangelware werden. Umso wichtiger wird es deshalb für Unternehmen, ihre Mitarbeiter an sich zu binden, denn motivierte Mitarbeiter können entscheidende und unbezahlbare Wettbewerbsvorteile einbringen.

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In diesem Zusammenhang können Unternehmen zu einem durchaus interessanten Instrument greifen: der Mitarbeiterbeteiligung. Die Mitarbeiterbeteiligung sorgt dafür, dass sich die Mitarbeiter stärker mit dem Unternehmen identifizieren, und lässt den Arbeitsplatz gleichzeitig attraktiver erscheinen.

Dadurch kann sie dazu beitragen, dass erfahrene Mitarbeiter dem Unternehmen treu bleiben und qualifizierte Fachkräfte angelockt werden. Zudem fördert die Mitarbeiterbeteiligung die Motivation und das unternehmerische Denken, denn einem Mitarbeiter, dessen eigenes Geld im Unternehmen steckt, ist daran gelegen, dass das Unternehmen erfolgreich ist und bleibt. Hinzu kommt, dass ein Unternehmen weniger abhängig von den Banken ist, wenn sich die Mitarbeiter finanziell beteiligen.

Eine Förderung der Mitarbeiterbeteiligung gibt es auch von staatlicher Seite, die Einzelheiten sind im Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz und im Vermögensbildungsgesetz geregelt. Doch gerade kleinere und mittelständische Unternehmen sind in Sachen Mitarbeiterbeteiligung oft recht zögerlich.

Zum einen befürchten sie einen zu hohen organisatorischen Aufwand und zum anderen betrachten sie den Einfluss, den am Unternehmen beteiligte Mitarbeiter dann haben, mit Skepsis. Dabei gibt es verschiedene Beteiligungsmodelle, so dass sich für fast jedes Unternehmen eine geeignete Variante finden ließe.

Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Varianten von möglichen Formen der Mitarbeiterbeteiligung vor:  

Die Erfolgs- und die Kapitalbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungen lassen sich zunächst einmal in zwei Kategorien einteilen. Die eine Kategorie bildet die Erfolgsbeteiligung. Sie wird als eine Art Ergänzung des Gehalts realisiert, indem die Mitarbeiter in Abhängigkeit von betriebswirtschaftlichen Faktoren wie dem Gewinn oder dem Umsatz Sonder- oder Bonuszahlungen erhalten. In der Praxis heißt das, dass sich die Mitarbeiter über ein Plus auf dem Konto freuen können, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich gut geht.

Gleichzeitig fallen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zumindest die Personalkosten nicht ganz so hoch aus. Die zweite Kategorie ist die Kapitalbeteiligung. Sie geht einen Schritt weiter als die Erfolgsbeteiligung, denn bei der Kapitalbeteiligung steuert der Mitarbeiter einen Anteil zum Vermögen des Unternehmens bei. Geht es dem Unternehmen gut, profitiert der Mitarbeiter vom Unternehmenserfolg.

Ob und in welchem Umfang der Mitarbeiter auch an Risiken, beispielsweise in Form von Verlusten oder einer Insolvenz, beteiligt ist, variiert je nach Beteiligungsmodell. Zudem hängt die Risikobeteiligung des Mitarbeiters von den Vereinbarungen und Regelungen ab, die der Vertrag zur Kapitalbeteiligung zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter enthält.  

Die Eigen- und die Fremdkapitalbeteiligung

Kapitalbeteiligungen gibt es in verschiedenen Varianten und unterschiedlichen Ausgestaltungen. So sind die Mitarbeiter bei einem Modell echte Mitunternehmer und somit auch an unternehmerischen Entscheidungen beteiligt, während sie bei einem anderen Modell lediglich als Geldgelber auftreten und still im Hintergrund bleiben. Die Höhe der Risiken, die die beteiligten Mitarbeiter mittragen, ist ebenfalls von Variante zu Variante verschieden.

Die stärkere Einbindung in die Unternehmungsführung bringt generell die Eigenkapitalbeteiligung mit sich. Beteiligt sich ein Mitarbeiter beispielsweise durch eine GmbH-Beteiligung als Gesellschafter oder wird er durch den Kauf von Belegschaftsaktien zum Aktionär, investiert er sein eigenes Geld in das Unternehmen. Dadurch hat er die gleichen Rechte wie jeder andere Gesellschafter oder Anteilseigner des Unternehmens, trägt gleichzeitig aber auch vergleichbare Risiken.

Bei der Eigenkapitalbeteiligung eines Mitarbeiters können der Mitarbeiter und sein Arbeitgeber allerdings in einem Vertrag individuell festlegen, welchen Umfang die Rechte und Risiken haben sollen. Im Unterschied zur Eigenkapitalbeteiligung ist die Finanzierungsvariante der Fremdkapitalbeteiligung mit weniger Aufwand bei der Abwicklung verbunden.

Bei einer Fremdkapitalbeteiligung gewährt der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber einen bestimmten Geldbetrag als Darlehen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist zahlt das Unternehmen dem Mitarbeiter den Darlehensbetrag plus Zinsen zurück. Mitspracherechte und Kontrollmöglichkeiten hat der Mitarbeiter bei einer Fremdkapitalbeteiligung normalerweise nicht. Individuelle Absprachen sind jedoch auch hier möglich. 

Mischformen bei der Mitarbeiterbeteiligung

Neben der Eigen- und der Fremdkapitalbeteiligung gibt es in Sachen Mitarbeiterbeteiligung auch zahlreiche Mischformen. Sie heißen Mezzanine. Welche Mischformen in Frage kommen, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Eine weit verbreitete Mischform ist die stille Beteiligung.

Hierbei beteiligt sich der Mitarbeiter mit einem bestimmten Betrag am Vermögen des Unternehmens. Da dies als stiller Gesellschafter erfolgt, erhält der Mitarbeiter aber nicht die Rechte eines Gesellschafters. An den Gewinnen und Verlusten ist der Mitarbeiter als stiller Gesellschafter dann allerdings wieder beteiligt, wobei die Verlustbeteiligung auf die Höhe des Kapitaleinsatzes beschränkt ist. Möglich ist jedoch auch, die Verlustbeteiligung des Mitarbeiters komplett auszuschließen.

Auf einem ähnlichen Prinzip basiert die Mitarbeiterbeteiligung mittels Genussscheinen. Auch hier beteiligt sich der Mitarbeiter finanziell am Unternehmen, ohne Mitbestimmungsrechte zu haben. Eine weitere Mischform ist die Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft, die beispielsweise als GmbH oder als GbR gegründet werden kann. Der Mitarbeiter schließt alle Verträge mit der Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft ab.

Sie wiederum beteiligt sich finanziell am Unternehmen und übt je nach vereinbarter Beteiligungsform die Mitbestimmungs- und Kontrollrechte der Mitarbeiter aus. Der einzelne Mitarbeiter ist damit nur indirekt ein Gesellschafter des Unternehmens. Es ist zwar zunächst recht aufwändig, eine Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft zu gründen.

Später ist der Verwaltungsaufwand aber deutlich geringer, denn alle Mitarbeiterbeteiligungen sind in einer Gesellschaft gebündelt und das Unternehmen hat mit der Gesellschaft nur einen Ansprechpartner. Auch für die Mitarbeiter ergibt sich kein Nachteil, denn bei einer indirekten Beteiligung können sie genauso steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen.

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