Checkliste zur Beantragung von EU-Fördergeldern

Checkliste mit den wichtigsten Fragen zur Beantragung von EU-Fördergeldern  

Um Fördergelder von der Europäischen Kommission zu erhalten, muss ein Vorhaben bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Fragen zusammen, die im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für einen Antrag auf Fördermittel aus EU-Programmen von Bedeutung sind.

Dabei handelt es sich jedoch um allgemeine Informationen und grundlegende Voraussetzungen. Ob und inwieweit die spezifischen Anforderungen erfüllt werden, muss für jeden Einzelfall individuell überprüft werden. 

Hier nun also eine Checkliste mit den wichtigsten Fragen zur Beantragung von EU-Fördergeldern:  

1. Wann wurde das Vorhaben gestartet?

Generell gilt, dass ein Antrag auf EU-Fördermittel vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss. Das Vorhaben darf somit erst dann beginnen, nachdem Fördermittel bewilligt wurden. Auf europäischer Ebene werden zwar teilweise Vorarbeiten akzeptiert, prinzipiell können jedoch keine Kosten geltend gemacht werden, die vor der Bewilligung entstanden sind.

In Ausnahmefällen ist es möglich, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.

In diesem Rahmen können die Anschaffungskosten für beispielsweise Computer oder andere Geräte auch mit einer späteren Förderung verrechnet werden, wenn die Anschaffungen ein halbes Jahr vor der Bewilligung erfolgten und die Geräte ausschließlich für das Vorhaben verwendet werden. 

2. Wie viel Investitionskapital fließt in das Vorhaben?

Die Kosten, die beispielsweise für die Entwicklung des Vorhabens, für die Suche nach Kooperationspartnern oder für den Antrag auf Fördermittel entstehen, sind grundsätzlich keine förderfähigen Kosten und müssen immer selbst finanziert werden. Hinzu kommt, dass EU-Fördermittel in aller Regel lediglich den Charakter einer Kofinanzierung haben.

Je nach Programm liegen die Höchstgrenzen für die Finanzierungszuschüsse zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten, nur sehr wenige Programme sehen eine vollständige Finanzierung vor. Die Europäische Kommission bevorzugt außerdem Großprojekte und erwartet insofern Vorhaben mit Gesamtprojektkosten, die bei mindestens 100.000 Euro liegen. 

Sicherheitshalber sollte ein Vorhaben so kalkuliert sein, dass es auch ohne EU-Fördermittel realisierbar ist. Dies begründet sich damit, dass unter anderem aus Kostengründen immer mehr Anträge abgelehnt werden müssen.

Zudem kann es auch bei einer Bewilligung dazu kommen, dass die zugesicherte Summe über mehrere Monate vorfinanziert werden muss.  

3. Ist das Vorhaben, einmalig oder neuartig in Europa?

Für die Förderungen durch die Europäische Kommission gilt, dass diese nicht zur Refinanzierung verwendet werden, sondern stattdessen neue Konzepte, Geschäftsmodelle, Verfahren, Produkte oder zumindest Ansätze entstehen sollen. Das bedeutet vereinfacht erklärt, dass es das eigene Vorhaben in dieser Form bislang in Europa noch nicht geben darf.

Zu den Kriterien, die ein Vorhaben einmalig oder neuartig machen, gehören beispielsweise:

·         die Form der Organisation

·         die Konstellation der Antragsteller

·         die Art der Finanzierung

·         die Nachhaltigkeit

·         die technologischen Mittel, die auf diese Weise ansonsten nicht zum Einsatz kommen

·         der Schulungs- oder Denkansatz

·         die grenzüberschreitende Zusammenarbeit 

4. Wie wird die Idee verbreitet?

Prinzipiell werden nur solche Vorhaben unterstützt, die einen sogenannten Europäischen Mehrwert haben. Das bedeutet, von der Durchführung des Vorhabens sollten nicht nur die Region und die Kooperationspartner profitieren, sondern auch möglichst viele andere Bürger der Europäischen Union.

Aus diesem Grund sind die EU-Fördermittel an die sogenannte Disseminationspflicht gekoppelt. Bereits bei der Überprüfung des Antrags wird darauf geachtet, in welcher Form die Ergebnisse und Erfolge des Vorhabens verbreitet werden sollen.

Möglich sind dabei Wege wie Internetseiten, Prospekte, Beiträge in Zeitschriften oder Mitteilungen an Verbände. 

5. Wie viele Partner aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten beteiligen sich aktiv an dem Vorhaben?

In aller Regel setzt die Bewilligung eines Antrags voraus, dass an dem Vorhaben mehrere Partner aus verschiedenen Staaten möglichst zu gleichen Teilen beteiligt sind. Auf diese Weise sollen das Zusammenwachsen von Europa, der Erfahrungsaustausch sowie das grenzüberschreitende Denken und Handeln gefördert werden.

Als Grundvoraussetzung gilt, dass die Antragssteller aus mindestens drei verschiedenen Staaten kommen müssen, in einigen Bereichen werden jedoch teils bis zu 12 Kooperationspartner gefordert.

Kooperationspartner werden dabei jedoch nicht klassisch-wirtschaftlich definiert. Insofern gelten beispielsweise Filialen, Franchiseunternehmen oder Tochtergesellschaften nicht als Kooperationspartner.  

6. Wie steht es um die Europäische Dimension?

Bei dem Vorhaben muss es sich um ein Vorhaben handeln, das eindeutig über die regionalen und nationalen Eigeninteressen hinausgeht.

Anders ausgedrückt sollte das Vorhaben einem gemeinschaftlichen Interesse dienen, beispielsweise im Hinblick auf den Umweltschutz, den Schutz von Kulturgut, die Arbeitsbedingungen, die Wirtschaftsstrukturen, die Gleichstellung oder die Arbeitslosenquote.   

7. Entspricht das Vorhaben den Vorgaben?

Um EU-Fördermittel beantragen und erhalten zu können, muss das Vorhaben den Vorgaben entsprechen. Die Vorgaben sind dabei durch den jeweiligen Rahmen des Förderprogramms festgelegt und berücksichtigen sowohl die aktuelle Förderpolitik der Europäischen Union als auch die regionalen Förderleitlinien.

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