Die wichtigsten Änderungen in Punkto Finanzen und Versicherungen in 2012
Im Jahre 2012 werden einige Neuregelungen wirksam, die beispielsweise Offene Immobilienfonds und Lebensversicherungen betreffen.
Aber auch im Hinblick auf alltägliche Bankgeschäfte, Beratungsgespräche und Versicherungstarife stehen Neuerungen an.
Hier die wichtigsten Änderungen in Punkto Finanzen
und Versicherungen in 2012 in der Übersicht:
Inhalt
- 1 Schadensersatzansprüche für Verluste auf dem Grauen Kapitalmarkt sind verjährt.
- 2 Anlageberater müssen sachkundig und zuverlässig sein.
- 3 Für Offene Immobilienfonds gelten neue Regeln.
- 4 Überweisungen müssen schneller ausgeführt werden.
- 5 Der Rechnungszins bei neuen Lebensversicherungsverträgen wird reduziert und die Besteuerung ändert sich.
- 6 Versicherungen müssen gleiche Tarife für Mann und Frau anbieten.
Schadensersatzansprüche für Verluste auf dem Grauen Kapitalmarkt sind verjährt.
Viele Anleger mussten bei Investitionen auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt deutliche Verluste hinnehmen. Einer der Hauptgründe dafür war, dass die Anleger nicht oder nicht ausreichend über die Risiken der jeweiligen Anlage informiert wurden.
Hatte ein Investor vor dem 01. Januar 2002 in ein Finanzprodukt des Grauen Kapitalmarktes investiert, bestand bis zum 31. Dezember 2011 die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Mit Jahresbeginn 2012 sind solche Ansprüche auf möglichen Schadensersatz bei Verlusten nun endgültig verjährt.
Anlageberater müssen sachkundig und zuverlässig sein.
Die Qualität von Beratungsgesprächen wurde und wird immer wieder in Frage gestellt, denn nicht selten konnte ein Anlageprodukt den Erwartungen der Bankkunden nicht gerecht werden. Einige Bankkunden fühlten sich in der Folge schlecht beraten, andere regelrecht getäuscht.
Der Gesetzgeber hat nun reagiert und per Gesetz festgelegt, dass Beratungen bei Banken und Sparkassen ab dem 01. November 2012 nur noch von sachkundigen und zuverlässigen Anlageberatern durchgeführt werden dürfen.
Die für die Qualitätskontrolle zuständige Instanz ist dabei die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. Sie erfasst dafür alle Bank- und Sparkassenmitarbeiter in einer Datenbank, überprüft die Qualität der Anlageberater und verhängt bei Verstößen Strafen, die bis zu einem Beschäftigungsverbot führen können.
Für Offene Immobilienfonds gelten neue Regeln.
Paragraph 80c des Investmentgesetzes sieht für Offene Immobilienfonds neue Regelungen im Zusammenhang mit den Mindesthaltefristen, den Rücknahmezeitpunkten und den Kündigungsfristen vor. Wann diese neuen Regelungen wirksam werden, ergibt sich aus der Gründung des Fonds.
Bestand der Fonds schon vor dem 08. April 2011, können die Neuregelungen im Jahre 2012 freiwillig angewandt werden, verpflichtend sind sie aber erst ab 2013. Wurde der Offene Immobilienfonds nach dem 08. April 2011 gegründet, greifen die veränderten Regeln ab 2012.
Überweisungen müssen schneller ausgeführt werden.
Bereits seit 31. Oktober 2009 gilt die Regelung, dass Banken und Sparkassen papierlose Überweisungen innerhalb von einem Geschäftstag ausführen müssen. Papierlose Überweisungen sind Überweisungen, die per Internet oder an einem Automaten getätigt werden. Zusammen mit der Regelung wurde jedoch eine Übergangsphase beschlossen, während der die Vereinbarung zulässig war, dass papierlose Überweisungen bis zu drei Tage lang dauern dürfen.
Diese Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2011, so dass ab dem 01.01.2012 papierlose Überweisungen innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden müssen. Diese Regelung gilt übrigens für alle Überweisungen in Deutschland und auch in den EU-Staaten. Überweisungen auf Papier dürfen zwei Tage lang dauern, weil diese Überweisungen erst eine Umwandlung für die automatisierte Zahlungsverarbeitung erfordern.
Kleiner Minuspunkt an der schnellen Ausführung ist aber, dass eine getätigte Zahlung nicht mehr so einfach widerrufen werden kann. Dies ist nur noch dann möglich, wenn der Bankkunde ausdrücklich eine entsprechende Vereinbarung mit seiner Bank oder Sparkasse getroffen hat.
Der Rechnungszins bei neuen Lebensversicherungsverträgen wird reduziert und die Besteuerung ändert sich.
Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, dass der Rechnungszins bei neuen Lebensversicherungsverträgen ab dem 01. Januar 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent gesenkt werden muss. Der Rechnungszins wird mitunter auch Garantiezins genannt und meint den Zinssatz, den Lebensversicherer auf den Sparanteil bezahlen.
Beim Sparanteil handelt es sich um den Betrag, der sich aus den eingezahlten Prämien nach Abzug von Verwaltungskosten, Provisionen und anderen Gebühren ergibt. Auf bestehende Verträge hat die Neuregelung allerdings keine Auswirkungen, denn für sie bleibt weiterhin der Zins gültig, der bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Eine weitere Änderung betrifft die Besteuerung von Lebensversicherungen. Schon seit 2005 sind neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen zum Zeitpunkt der Auszahlung steuerpflichtig. Von der ausgezahlten Versicherungssumme, der sogenannten Ablaufleistung, werden dazu die einbezahlten Beiträge abgezogen.
Die Differenz, die sich daraus ergibt, beziffert die einkommenssteuerpflichtigen Erträge. Hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr bereits erreicht, muss nur die Hälfte der Erträge versteuert werden. Für alle Lebensversicherungsverträge, die nach dem 01. Januar 2012 abgeschlossen werden, erhöht sich die Altersgrenze nun auf 62 Jahre.
Damit also nur die Hälfte der Erträge besteuert wird, ist die Auszahlung der Lebensversicherung erst nach dem 62. Geburtstag möglich. Die erhöhte Altersgrenze betrifft neben Kapitallebensversicherungen übrigens auch private Rentenversicherungen, bei denen die Ablaufleistung in Form einer Einmalauszahlung erfolgt.
Versicherungen müssen gleiche Tarife für Mann und Frau anbieten.
Bislang wirkte sich bei einigen Versicherungen das Geschlecht des Versicherungsnehmers auf die Höhe der Versicherungsprämien aus. So war beispielsweise eine private Kranken- oder Rentenversicherung für Frauen meist etwas teurer, weil Frauen statistisch gesehen länger leben als Männer. Für Männer hingegen fielen die Beiträge für eine Lebens- oder eine Kfz-Versicherung häufig höher aus.
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil beschlossen, dass die Versicherungstarife künftig nicht mehr vom Geschlecht beeinflusst sein dürfen und die Versicherer spätestens zum 21. Dezember 2012 sogenannte Unisex-Tarife anbieten müssen.
Ab diesem Stichtag müssen die Prämien für Frauen und Männer bei neu abgeschlossenen Verträgen somit gleich hoch ausfallen. Experten gehen allerdings davon aus, dass die Versicherer die Prämien insgesamt nicht senken, sondern künftig die Beiträge für beispielsweise private Kranken- und Rentenversicherungen für Männer sowie Lebens- und Kfz-Versicherungen für Frauen teurer werden.
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Thema: Die wichtigsten Änderungen in Punkto Finanzen und Versicherungen in 2012
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