Kooperation mit einer Zeitarbeitsfirma

Die wichtigsten Punkte für die Kooperation mit einer Zeitarbeitsfirma in der Übersicht 

Der Boom der Zeitarbeit ist nach wie vor ungebrochen und trotz aller Kritik kann Zeitarbeit sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer vorteilhaft sein.

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So können Arbeitnehmer mit verschiedensten Qualifikationen durch Zeitarbeit einen Ein- oder den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt finden. Unternehmen hingegen können durch Zeitarbeit recht schnell und unkompliziert personelle Engpässe überbrücken oder zeitlich begrenzte Anpassungen des Personalbedarfs vornehmen. 

 

Hier die wichtigsten Punkte für die Kooperation mit einer Zeitarbeitsfirma in der Übersicht:

•        Die Qualifikation.

Letztlich kann die Zusammenarbeit nur dann für alle Seiten zufriedenstellend gestaltet werden, wenn die Zeitarbeitsfirma Arbeitskräfte zur Verfügung stellen kann, die über die benötigten Qualifikationen verfügen.

Beschäftigt die Zeitarbeitsfirma in erster Linie ungelernte Hilfskräfte, ist sie die falsche Wahl, wenn das Unternehmen ausgebildete Fachkräfte aus bestimmten Berufszweigen benötigt.

•        Die Referenzen.

Grundsätzlich muss die Zeitarbeitsfirma über die pflichtgemäße Erlaubnis verfügen, Arbeitskräfte auf gewerblicher Basis verleihen zu dürfen.

Daneben ist es hilfreich, wenn die Zeitarbeitsfirma Referenzen vergleichbarer Unternehmen vorweisen kann, denn auf diese Weise wird es möglich, die Qualität und die Zuverlässigkeit einzuschätzen.

•        Die Bezahlung.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Bezahlung der Arbeitskräfte, die prinzipiell branchenüblich und tarifnah ausfallen sollte. Qualifizierte Arbeitskräfte haben Anspruch auf eine adäquate Entlohnung und zudem wirkt sich schlechte Bezahlung häufig entsprechend auf die Arbeitsleistung, die Stimmung und die Motivation aus.

•        Die Liquidität.

Grundsätzlich bezahlt das Unternehmen die vereinbarten Gebühren an die Zeitarbeitsfirma, die ihrerseits die Löhne und Sozialabgaben der Arbeitsnehmer finanziert.

Wird die Zeitarbeitsfirma jedoch zahlungsunfähig, haftet der Kunde, was bedeutet, dass er die Löhne und die Sozialabgaben der ausgeliehenen Arbeitnehmer bezahlen muss. Insofern ist es durchaus sinnvoll, die Zeitarbeitsfirma einer Bonitätsprüfung zu unterziehen.

•        Der Ansprechpartner.

Die Zeitarbeitsfirma sollte einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen, der sich um die Belange des Unternehmens kümmert und die Branche idealerweise kennt.

Zudem sollte der Ansprechpartner zu einer Besichtigung des Unternehmens bereit sein und sich auch für diverse Kleinigkeiten interessieren, etwa dafür, wer die Arbeitskleidung stellt.

•        Die Regelungen.

Üblicherweise stellt eine Zeitarbeitsfirma recht kurzfristig Ersatz zur Verfügung, wenn sich die Zeitarbeitskräfte als Fehlbesetzung herausstellen.

Allerdings sollte es für das Unternehmen möglich sein, die Verträge auch mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn es zu massiven Unstimmigkeiten kommt. Ist diese Option nicht schriftlich vereinbart, ist das Unternehmen an die Kündigungsfristen gebunden.

Die Alternativen

Die Zusammenarbeit mit einer Zeitarbeitsfirma ist nicht immer die beste und kostengünstigste Alternative. So müssen Zeitarbeiter beispielsweise zunächst eingearbeitet werden.

Besteht jedoch sehr kurzfristig, aber nur über einen sehr kurzen Zeitraum Bedarf an mehr Arbeitskräften, kann es aus finanzieller Sicht sinnvoller sein, mit Überstunden und Gleitzeiten zu arbeiten.

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