Fragen und Antworten zu Incoterms

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Incoterms 

Incoterms regeln den internationalen Warenhandel und Abkürzungen wie DDP, FCA, EXW oder FOB gehören zu den mittlerweile sehr gebräuchlichen Abkürzungen im Welthandel.

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Vor allem in den Wirtschaftsnachrichten sind Incoterms derzeit wieder zu einem sehr aktuellen und wichtigen Thema geworden, denn zum 01. Januar 2011 soll eine Neufassung der Spielregeln für den internationalen Warenhandel und Warentransport in Kraft treten.

 

Um künftig mitsprechen zu können, hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu Incoterms auf einen Blick:  

Was sind Incoterms überhaupt und welchen Sinn haben sie?

Das Wort Incoterms ist die Kurzform für International Commercial Terms und dahinter verbirgt sich eine Reihe von internationalen Regeln, die spezifische Handelsbedingungen im Außenhandel definieren. Das bedeutet, Incoterms regeln im Wesentlichen die Pflichten des Käufers und des Verkäufers vor allem bei grenzüberschreitenden Geschäften.

Zu den Kernpunkten gehört dabei, wer die erforderlichen Unterlagen beschaffen und die Zollkosten übernehmen sowie durch wen und wie die Ware versichert, kontrolliert und verpackt werden muss. Zum Einsatz kommen die Incoterms-Klauseln bei nationalen und internationalen Kaufverträgen. Sie werden weltweit anerkannt und auf der ganzen Welt einheitlich verwendet.

Durch die Aufnahme in den Vertrag und die Anwendung der Incoterms-Klauseln ergibt sich für den Käufer und den Verkäufer, dass ihre Pflichten international einheitlich ausgelegt werden. Dadurch kann schon im Vorfeld verhindert werden, dass es zu Missverständnissen oder gar Rechtsstreitigkeiten kommt.   

Wer gibt die Incoterms heraus?

Herausgeber der Incoterms ist die privatwirtschaftlich organisierte Internationale Handelskammer, kurz ICC, die die Regeln außerdem regelmäßig an die aktuellen Entwicklungen in der weltweiten Handelspraxis anpasst.

An der Ausarbeitung einer Neufassung sind dabei immer Experten und Praktiker beteiligt, die dem nationalen und dem internationalen ICC-Mitgliederkreis angehören.  

Wer nutzt die Incoterms?

Vor allem Importeure und Exporteure, die internationalen Warenhandel betreiben, greifen gerne auf Incoterms zurück, wenn es darum geht, sich mit den Handelspartnern über die Lieferbedingungen zu einigen.

Dies liegt daran, dass die Incoterms verbindlich festlegen, welche Verpflichtungen der Käufer und der Verkäufer eingehen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Kosten- und dem Gefahrenübergang. Sollte es trotzdem zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, erweisen sich die Incoterms als sehr hilfreiches Instrument.

Dies liegt daran, dass sie international gültig sind und daher sowohl die Auslegung des Falls als auch den Nachweis einer rechtsverbindlichen Vereinbarung vor dem jeweiligen Gericht erleichtern. 

Welche Abkürzungen gibt es?

Die derzeit aktuelle Fassung aus dem Jahre 2000 kennt insgesamt 13 Abkürzungen, die in vier Gruppen eingeteilt sind:

1.      

Die Gruppe E, die Abholklausel, beinhaltet mit „EXW – ab Werk“ nur eine Klausel. Diese bedeutet, dass der Käufer dazu verpflichtet ist, die Ware beim Verkäufer abzuholen und alle Pflichten auf ihn übergehen, wenn er die Ware abholt.

2.      

Die Klauseln der Gruppe F, Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt, besagen, dass der Verkäufer die Ware im Exportland an einen Frachtführer übergibt. Der Frachtführer wird vom Importeur bestimmt und trägt die Kosten sowie die Risiken. In die Gruppe F gehören die Klauseln „FCA – frei Frachtführer“, „FAS – frei Längsseite Seeschiff“ und „FOB – frei an Bord“.

3.      

Durch die Klauseln der Gruppe C, Haupttransport vom Verkäufer bezahlt, wird festgelegt, dass der Exporteur die Kosten und die Risiken trägt. Die Verantwortung geht erst nach der Übergabe im Importland an den Importeur über. Die Gruppe C beinhaltet die Klauseln „CFR – Kosten und Fracht“, „CIF – Kosten, Versicherung und Fracht“, „CPT – frachtfrei“ und „CIP – frachtfrei, versichert“.

4.      

Bei den Klauseln der Gruppe D, den Ankunftsklauseln, wird prinzipiell regelt, dass die Verantwortung vollständig beim Exporteur liegt. Bei den Klauseln in Gruppe D handelt es sich um die Kürzel „DAF – geliefert Grenze“, „DES – geliefert ab Schiff“, „DEQ – geliefert ab Kai“, „DDU – geliefert unverzollt“ und „DDP – geliefert verzollt“.     

Wie verbindlich sind Incoterms?

Incoterms werden auf internationaler Ebene und von nationalen Gerichten anerkannt, verfügen jedoch nicht über einen Gesetzesstatus. Das bedeutet, dass ihre Gültigkeit letztlich nur dann juristisch sichergestellt ist, wenn die Klauseln ausdrücklich in den jeweiligen Vertrag aufgenommen wurden.

In den USA wurde zudem lange Zeit bevorzugt mit eigenen Regeln gearbeitet, mittlerweile setzen sich aber auch hier die international anerkannten Incoterms zunehmend durch. 

Welche Änderungen wird es ab 2011 geben?

Die erste Fassung der Incoterms stammt aus dem Jahre 1936, die letzte Überarbeitung erfolgte im Jahre 2000. Die wesentliche Absicht der Neufassung, die zum 01. Januar 2011 in Kraft treten soll, besteht darin, die Verständlichkeit zu erhöhen und die Anwendung zu vereinfachen.

Zu diesem Zweck werden beispielsweise die Klauseln neu aufgeteilt, so dass es künftig Klauseln geben wird, die multimodal eingesetzt werden können, und Klauseln, die nur für den See- und den Binnenschiffstransport gültig sind.

Daneben wird sich die Zahl der Klauseln von 13 auf 11 verringern, wobei drei alte Klauseln wegfallen und eine Klausel neu dazukommt. Die Neufassung wird außerdem einleitende Hinweise zur Anwendung enthalten, die es leichter machen sollen, die Klauseln anzuwenden.   

Worauf gilt es bei Vertragsabschlüssen zu achten?

Grundsätzlich ist wichtig, dass sich die Handelspartner darüber einig sind, welche Klauseln angewendet werden sollen und diese entsprechend in den Vertrag aufnehmen. Allerdings müssen die Incoterms nicht exakt übernommen, sondern können auch in modifizierter Form vereinbart werden.

Da die Incoterms nur die Mindeststandrads regeln, können Anpassungen durchaus sinnvoll sein, wobei auch die Änderungen dann schriftlich im Vertrag fixiert werden müssen.  Etwas Vorsicht ist geboten, wenn jetzt schon Verträge geschlossen werden, die erst ab 2011 zur Anwendung kommen.

In diesem Fall sollten die Vertragspartner schriftlich festhalten, ob die Vereinbarungen auf der aktuell geltenden Version oder auf der ab 2011 gültigen Version der Incoterms-Klauseln basieren.

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