Die wichtigsten Infos zu Rating-Agenturen

Infos rund um Rating-Agenturen 

Bei Rating-Agenturen handelt es sich um Unternehmen, die Bewertungen der Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Staaten und deren untergeordneten Gebietskörperschaften vornehmen. Die Einschätzung der Bonität wird in Form des sogenannten Ratingcodes dargestellt.

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Der Ratingcode ist eine Buchstabenkombination im Bereich der Buchstaben AAA bis D. Dabei steht beispielsweise die Buchstabenkombination AAA oder Aaa für beste Qualität und ein geringes Ausfallrisiko, das Rating-Symbol C für eine sehr niedrige Qualität mit sehr geringem Anlegerschutz und einem hohen Risiko für Zahlungsverzug und das Rating-Symbol D für teilweise oder vollständige Zahlungsunfähigkeit.

 

Welche Absichten Ratings verfolgen, weshalb sie notwendig sind und wie ein Rating-Prozess abläuft, erklärt die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos rund um Rating-Agenturen:

Weshalb werden Ratings überhaupt durchgeführt?

Gläubiger und Investoren haben ein großes Interesse daran, dass unabhängige und kompetente Dritte die Bonität ihrer Schuldner überprüfen. Auf diese Weise kann nämlich ermittelt werden, wie wahrscheinlich es ist, dass investiertes Kapital zum Zeitpunkt der Fälligkeit zurückgezahlt und die vereinbarten Zinsen pünktlich, ordnungsgemäß und in vollem Umfang entrichtet werden.

Anders ausgedrückt bedeutet das, dass einerseits die Sicherheit des Investitionsobjektes und andererseits das Ausfallrisiko untersucht werden. Erste Ansätze, die mit dem Vorgehen heutiger Rating-Agenturen vergleichbar sind, gab es bereits 1868. Seinerzeit ging es darum, Investoren über die US-amerikanischen Eisenbahngesellschaften zu informieren.

Im Laufe der Zeit nahm die Bedeutung von Ratings dann kontinuierlich zu. So wurden 1975 Rating-Agenturen von der US-Börsenaufsicht als einzige qualifiziert, die die gesetzlich vorgeschriebene Bewertung von Unternehmen durchführen dürfen. Eine Bewertung durch zwei anerkannte Rating-Agenturen ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung für den US-amerikanischen Kapitalmarkt. Aber auch die Finanz- und Bankaufsichtsbehörden anderer Staaten integrierten Ratings zunehmend als Instrument zur Regulierung der Banken- und Finanzaufsicht.

In Deutschland sieht die Stabilitätsverordnung seit 2007 vor, dass Kreditinstitute externe Ratings heranziehen müssen, wenn der Standardansatz zur Anwendung kommt. Die Rating-Agenturen müssen dabei von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, anerkannt und zugelassen sein.   

Wie läuft der Rating-Prozess ab?

Am Anfang eines Rating-Prozesses steht der Auftrag eines Emittenten oder Kreditnehmers, grundsätzlich kommt als Auftraggeber aber auch ein Investor oder ein Kreditgeber in Frage. Der Auftrag wird als Mandatsvertrag bezeichnet und beinhaltet die Überprüfung der Bonität eines Schuldners mithilfe von veröffentlichten Informationen und nicht öffentlich zugänglichen Unternehmensinterna gegen ein Entgelt. Bei den Unternehmensinterna kann es sich beispielsweise um Angaben zu den zehn wichtigsten Kunden und Lieferanten, Finanzpläne, detaillierte Kosten- und Ertragsstrukturen oder Informationen zur Marktposition und Wettbewerbssituation handeln.

Ein Rating-Team führt dann eine Analyse durch, bei der quantitative und qualitative Faktoren überprüft werden. Im Zuge dieser sogenannten Basisanalyse können auch Gespräche mit den Finanzvorständen der Schuldner stattfinden. Die Ergebnisse der Analyse werden in einer Rating-Empfehlung zusammengefasst, über die in einem Meeting abschließend entschieden wird. Die Entscheidung wird dann dem Auftraggeber vorlegt, der die Möglichkeit hat, Einspruch einzulegen. Ist der Auftraggeber mit der Entscheidung einverstanden, wird das Rating veröffentlicht.

Der Rating-Prozess sieht darüber hinaus jedoch auch eine regelmäßige Überwachung des Ratings vor. Diese erfolgt ohne Absprache mit dem Schuldner und soll sicherstellen, dass die Bewertung mit der aktuellen Bonität übereinstimmt.  Rating-Agenturen arbeiten mit unterschiedlichen Rating-Verfahren, die die jeweiligen betriebswirtschaftlichen Eigenheiten eines Schuldners berücksichtigen. So kommen bei Unternehmen beispielsweise andere Verfahren zur Anwendung als bei der Bewertung von Kreditinstituten, Versicherungen, Fonds oder Staaten.

Zudem gibt es die sogenannten Sekundär-Ratings. Diese werden von Agenturen ohne Mandatsvertrag durchgeführt und basieren ausschließlich auf der Analyse von öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen. Interviews mit dem Finanzmanagement oder Absprachen mit dem Schuldner gibt es dabei nicht.  

Wo liegen die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Ratings?

Rating-Agenturen genießen im Allgemeinen ein hohes Ansehen und die abgegebenen Bewertungen haben den Status von zuverlässigen und grundsätzlich anerkannten Richtwerten. Allerdings hat sich in der Praxis immer wieder gezeigt, dass es mitunter deutliche Unterschiede zwischen der Rating-Einstufung und der tatsächlichen Finanzsituation einzelner Schuldner geben kann.

Dies begründet sich in erster Linie damit, dass es unterschiedliche Faktoren gibt, die es erschweren, die Bonität eines Schuldners präzise zu bestimmen:

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Um ein Rating durchführen zu können, benötigen Rating-Agenturen aktuelle Informationen, die die tatsächliche Situation des Schuldners widerspiegeln. Dabei stoßen Rating-Agenturen jedoch auf die gleichen Schwierigkeiten wie Gläubiger. Insbesondere in schwierigen Fällen neigen Schuldner nämlich dazu, Informationen, durch die sie wirtschaftliche Nachteile befürchten, zurückzuhalten, zu beschönigen oder verspätet bekannt zu geben. 

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In vielen Fällen gelten für Kreditverträge und Emissionsbedingungen bestimmte Anpassungs- und Kündigungsklauseln, die an Ratings gebunden sind. Setzt die Rating-Agentur das Rating nun herunter, kann dies gemäß den Vereinbarungen der Grund für eine Kreditkündigung sein. Ein solches Szenario wird als trigger event bezeichnet.

Gleichzeitig kann eine schlechtere Bewertung zu einer automatischen Erhöhung der Kreditzinsen führen. Dadurch sinkt die Bonität des Schuldners jedoch zusätzlich, denn durch die höheren Kreditkosten steigen seine Verluste, während die Gewinne niedriger ausfallen. Hinzu kommt, dass institutionelle Anleger nur dann in Unternehmen investieren dürfen, wenn diese eine bestimmte Ratingstufe erreichen.

Wird ein Unternehmen jedoch herabgestuft, kann es passieren, dass Gläubiger und Geschäftspartner zurückhaltender investieren oder sogar vollständig aussteigen. Auch dies führt wieder dazu, dass die Kreditwürdigkeit des Unternehmens weiter sinkt. 

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Führen Kreditgeber oder kommerzielle Investoren eigene Ratings durch, um auf dieser Grundlage über Kreditvergaben zu entscheiden, tragen sie selbst die Verantwortung dafür, wenn es aufgrund von Fehleinschätzungen zu Kreditausfällen kommt. Schlimmstenfalls können Fehler zu einer Bedrohung der Existenz führen. Anders ist dies bei Rating-Agenturen, die die Kreditwürdigkeit eines Schuldners lediglich bewerten, selbst aber keine Kredite vergeben.

Dadurch können Rating-Agenturen objektiver vorgehen, gleichzeitig sinkt jedoch auch ihre Verantwortung. Aus diesem Grund sprechen Rating-Agenturen im Zusammenhang mit ihren Bewertungen üblicherweise von Meinungen, die jedoch nicht als Empfehlungen für Käufe, Verkäufe oder anderweitige Entscheidungen zu verstehen sind. Gleichwohl nutzen Gläubiger und Investoren Ratings aber vielfach als wesentliche Entscheidungsgrundlage.

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In gewisser Hinsicht ergibt sich für Rating-Agenturen ein Interessenskonflikt, denn ihre Haupteinnahmequelle sind Schuldner und nicht Investoren. Muss ein Schuldner befürchten, dass seine Kreditwürdigkeit schlecht bewertet oder herabgesetzt wird, könnte dies zu Streitigkeiten oder einer Beendigung der Zusammenarbeit mit dieser Rating-Agentur führen. Für die Agentur würde dies bedeuten, dass ein zahlender Kunde verloren geht.

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