Kredite für Selbständige und Freiberufler

Allgemeine Infos zu Krediten für Selbstständige und Freiberufler 

Insgesamt haben es Selbstständige und Freiberufler deutlich schwerer, einen Kredit zu finden, der nicht nur überhaupt gewährt wird, sondern zudem auch gute und günstige Konditionen aufweist.

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Dies begründet sich in mehreren Faktoren, zu denen sowohl gehört, dass der Prüfungsaufwand für das Kreditinstitut höher ist als bei einem angestellten Arbeitnehmer, als auch, dass die Banken das erhöhte Risiko von Zahlungsausfällen aufgrund des schwankenden Monatseinkommens scheuen.

Dennoch ist die Suche nach einem günstigen Kredit nicht aussichtslos, auch wenn Gespräche mit der Hausbank und ausführliche Recherche sowie Vergleiche meist unumgänglich sind.

Hier eine allgemeine Übersicht sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Krediten für Selbstständige und Freiberufler:

1.       Wer gilt als Selbstständiger und Freiberufler?  

Grundsätzlich fallen alle die Personen unter diesen Berufsstatus, die auf eigene Rechnung eigenverantwortlich tätig sind und dabei die Risiken selbst tragen. Hinsichtlich der Tätigkeit können sie ihre Arbeitszeiten frei festlegen und unterliegen keinen Weisungen, sind also sprichwörtlich ihr eigener Chef.

Selbstständigkeit definiert sich darüber hinaus dadurch, dass die Leitung und Verwaltung eines Unternehmens eigenständig oder gleichberechtigt mit anderen Inhabern erfolgt. Zudem gilt sowohl für Einzelfirmen als auch für Freiberufler, dass mehr als drei Kunden oder Auftraggeber vorhanden sein müssen, da ansonsten von Scheinselbstständigkeit gesprochen wird.

2.       Wodurch kennzeichnet sich ein Kredit für Selbstständige und Freiberufler?

Stellt ein abhängig angestellter Arbeitnehmer einen Kreditantrag, erfolgt die Überprüfung seiner Bonität und seiner finanziellen Voraussetzungen anhand von Einkommensnachweisen, meist in Form der Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

Zur Absicherung des Kredites wird dann im Regelfall lediglich eine Lohn- oder Gehaltsabtretung vereinbart. Beantragt ein Selbstständiger oder ein Freiberufler einen Kredit, ist die Überprüfung seiner Bonität deutlich aufwändiger, da er ja im Regelfall über kein gleichbleibendes, sicheres Monatseinkommen verfügt. Daher müssen umfassendere Unterlagen eingereicht und meist auch weitaus mehr Sicherheiten gestellt werden.

3.       Welche Unterlagen sind notwendig?

Zu den üblicherweise von Selbstständigen und Freiberufler geforderten Unterlagen gehören eine Betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Einnahmen-/Überschuss- oder eine Gewinn- und Verlustrechnung, drei Kontoauszüge, die die regelmäßigen Einkünfte aufzeigen, sowie teils Einkommenssteuerbescheide.

Inwiefern diese Unterlagen im Original, als beglaubigte Kopien oder als einfache Kopien vorgelegt werden müssen, hängt vom jeweiligen Kreditgeber ab.

4.       Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wofür kann der Kredit verwendet werden?

In aller Regel setzen Kreditgeber voraus, dass die Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr besteht und keine negativen Einträge in der Schufa vorhanden sind. Gewöhnliche Ratenkredite sind im Normalfall für private Zwecke vorgesehen, allerdings kann es hier Unterschiede zwischen den einzelnen Kreditinstituten geben.

Für betriebliche Investitionen ist ein normaler Ratenkredit allerdings meist ohnehin keine wirklich sinnvolle Alternative, die aufgrund der Kosten auch nur dann angewendet werden sollte, wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

5.       Wie gestalten sich die Kosten für den Kredit?

Grundsätzlich beinhalten die Kreditkosten die Nominalzinsen sowie die Bearbeitungs- und andere Gebühren, die im Nominalzins zusammengefasst werden. Aufgrund des höheren Risikos für den Kreditgeber sind die Zinssätze meist etwas höher als bei angestellten Arbeitnehmern mit vergleichbarer Bonität.

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