Ausschreibungen im Ausland

Infos und Tipps für Ausschreibungen im Ausland 

Das Gesamtvolumen von Aufträgen in der EU, angefangen beim Ein- und Verkauf von Waren und Gütern über Dienstleistungen bis hin zu Bauaufträgen, macht mittlerweile einen nicht unerheblichen Anteil des Bruttoinlandsproduktes der Europäischen Union aus.

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Allerdings spielt nicht nur der europäische Binnenmarkt eine wichtige Rolle, sondern auch die Globalisierung im Allgemeinen.

Durch die Öffnung der Märkte wurden die Voraussetzungen für einen grenzüberschreitenden Wettbewerb geschaffen, der sich sowohl auf die Konkurrenzsituation auswirkt als auch Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Preispolitik und steuerlichen Aspekten eröffnet. 

Die Bedeutung ausländischer Aufträge ist je nach Staat verschieden, macht sich innerhalb der EU jedoch mit zwischen elf und 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes des jeweiligen Mitgliedsstaates bemerkbar. Ausländische Aufträge unterliegen dabei prinzipiell einerseits dem Gemeinschaftsrecht und andererseits dem internationalen Recht.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Aufträge im Rahmen von transparenten Verfahren vergeben werden und identische Bedingungen für alle Bieter herrschen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die insbesondere öffentliche Aufträge betreffen.

So gelten de Richtlinien beispielsweise nicht für Einkäufe, wenn es hierbei um militärische Ausrüstung geht oder wenn die Aufträge für die Einkäufe unterhalb des Schwellenwertes der Vergaberichtlinien liegen. In diesem Fall müssen lediglich die allgemeinen Vertragsprinzipien eingehalten werden.

Aktuell sind für die Durchführung EU-weiter Vergabeverfahren folgende Richtlinien und Verordnungen maßgeblich:

·         Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004. 

Hierbei handelt es sich um eine Sektorenrichtlinie, die sich auf die Koordinierung der Erteilung von Zuschlägen durch Auftraggeber aus den Bereichen Wasserversorgung, Energieversorgung, Verkehrsversorgung und Postdienste bezieht. 

·         Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ebenfalls vom 31. März 2004.

Im Rahmen dieser klassischen Richtlinie geht es um die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen, Lieferaufträgen und Dienstleistungsaufträgen.

·         Verordnung (EG) 1422/2007.

Diese Verordnung beinhaltet die Schwellenwerte im Zusammenhang mit Auftragsvergaben. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt, die Informationstechnologie im öffentlichen Auftragswesen möglichst optimal zu nutzen. In enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten wurde aus diesem Grund das Projekt SIMAP ins Leben gerufen.  

Durch das Projekt sollen die Qualität und die Zuverlässigkeit von vorhandenen Informationen kontinuierlich verbessert und zeitgleich die Entwicklung von neuen Methoden zur Beschaffung von Informationen auf elektronischem Wege gefördert werden. Auf dem gleichnamigen Internetportal wird nicht nur das Projekt selbst umfassend vorgestellt und erläutert.

Auch für Auftraggeber und Auftragssuchende ist das Portal eine interessante Anlaufstelle, die Hintergrundinformationen zu Verfahren und Gesetzen, Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu unterschiedlichen Quellen im Zusammenhang mit optimalen Verfahren sowie Diskussionsforen rund um Fragen zur Beschaffungspraxis bereithält.

Wichtig für Auftragsuchende ist außerdem das CPV, was für Common Procurement Vocabulary steht. Hierbei handelt es sich um ein Klassifikationssystem für das Auftragswesen, durch das die Referenzsysteme vereinheitlicht werden, mittels denen Auftraggeber ihre Aufträge beschreiben. Jeder Beschreibung wird dabei durch das CPV der jeweilige numerische Code zugeordnet. 

Mittlerweile hat es sich bewährt, dass Ausschreibungen nicht mehr nur in gedruckter Form, sondern auch über Ausschreibungsplattformen online veröffentlicht werden. Für Auftragssuchende ergibt sich dadurch die Möglichkeit, sich schnell, zeitnah und kostengünstig über Ausschreibungen im In- und im Ausland zu informieren.

Insgesamt erfordert das Erstellen und Einreichen eines Angebotes für eine Ausschreibung im Ausland ein recht solides Wissen.

Für eine erfolgreiche Bewerbung im Zusammenhang mit Ausschreibungen im Ausland haben sich jedoch die folgenden Tipps und Vorgehensweisen bewährt:

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Die Vergabevorschriften müssen peinlichst genau beachtet und eingehalten werden. Je nach Land und Auftraggeber kann es deutliche Unterschiede bei den Verfahren und den geltenden Richtlinien geben. Die Informationen hierzu sind jedoch in aller Regel auf den Internetplattformen aufgeführt, auf denen auch die Aufträge ausgeschrieben sind. Wichtig ist jedoch auch, die Vorgaben regelmäßig zu beobachten, um reagieren zu können, sofern es hier nachträgliche Veränderungen gab.

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Die Unterlagen zu der Ausschreibung sollten möglichst zeitnah angefordert werden. Nach einer genauen Analyse der Unterlagen erweist sich eine gründliche Hintergrundrecherche als äußerst hilfreich, um ein Angebot zu erstellen, das den Anforderungen und Bedürfnissen des Auftraggebers in möglichst optimaler Form gerecht wird.

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Unbedingt eingehalten werden müssen die jeweiligen Rechtsvorschriften, Formvorgaben und Fristen. Im Zweifelsfall kann es dabei sinnvoll sein, den juristischen Rat eines Fachanwaltes einzuholen, der auf das für den Auftrag maßgebliche Vergaberecht spezialisiert ist.

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Die Chancen auf einen Zuschlag können erhöht werden, wenn es dem Unternehmen gelingt, einen oder mehrere Partner in dem Land der Ausschreibung zu gewinnen und zusammen mit diesen ein Angebotskonsortium zu bilden.

Nicht nur für die Durchführung des Auftrages, sondern schon für die Erstellung des Angebotes sollte ein Zeitplan aufgestellt werden. In diesem Zuge ist es sinnvoll, Verantwortlichkeiten festzulegen oder bei aufwändigen Angeboten und Aufträgen ein Projektmanagement zu generieren.

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