Anlagemodelle – speziell für Senioren

3 Anlagemodelle – speziell für Senioren – im Portrait 

Früher gehörte die Lebensversicherung zu den sehr beliebten Anlageprodukten und auch heute noch entscheiden sich viele für eine Kapitallebensversicherung, um fürs Alter vorzusorgen. Irgendwann wird dann die Versicherungsleistung fällig, meist ist dies mit Erreichen des Rentenalters oder kurz vorher der Fall.

Gerade in fortgeschrittenem Alter stellt sich jedoch die Frage, was mit dem Geld nun geschehen soll. 

Viele liebäugeln mit einer Zusatzrente, die die gesetzliche oder betriebliche Altersrente aufstockt und so mehr finanziellen Spielraum mit sich bringt. Andererseits wäre es auch nicht schlecht, wenn das Kapital noch etwas Rendite abwirft. Allzu langfristig soll das Geld aber meist auch nicht mehr angelegt werden und die Sicherheit spielt natürlich ebenfalls eine Rolle.

Drei Anlagemodelle, die speziell für Senioren interessant sein können,
stellt die folgende Übersicht vor:
 
 

1. Anlagemodell: der Bankauszahlplan

Ein Bankauszahlplan basiert auf einem recht einfachen Prinzip. So wird das Kapital bei der Bank angelegt und mit einem festen, vorab vereinbarten Zinssatz verzinst. Monat für Monat wird eine Rate an den Anleger ausbezahlt, deren Höhe ebenfalls fest vereinbart ist. Je nach Höhe des Kapitals, der Verzinsung und der monatlichen Auszahlrate ist dabei sowohl ein Kapitalerhalt als auch ein Kapitalverzehr möglich.

Kapitalerhalt bedeutet, dass der Anleger in erster Linie die Zinsen entnimmt und das eigentliche Kapital weitgehend erhalten bleibt. Beim Kapitalverzehr wird das angelegte Geld nach und nach aufgebraucht. Sobald die Freibeträge ausgeschöpft sind, unterliegen die Zinserträge, die der Anleger erzielt, der Abgeltungssteuer.   

Zu den Vorteilen eines Bankauszahlplans gehört, dass es sich um ein unkompliziertes, leicht verständliches und sicheres Produkt handelt. Ein weiterer Pluspunkt ist die sehr hohe Planungssicherheit. Da sowohl die Verzinsung als auch die Höhe der monatlichen Raten festgelegt sind, kann der Anleger genau kalkulieren, wie lange er die regelmäßigen Auszahlungen erhalten wird.

Verstirbt der Anleger, wird das Kapital, das zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden ist, ganz normal vererbt. Der größte Nachteil liegt jedoch in der recht geringen Flexibilität. So kann die Höhe der Auszahlraten meist nur innerhalb eines bestimmten Rahmens gewählt werden. Hat der Anleger sein Geld in einer Niedrigzinsphase angelegt, ist er an diese niedrige Verzinsung gebunden.

Von zwischenzeitlich gestiegenen Zinsen kann der Anleger nicht profitieren, denn eine Kündigung ist bei einem Bankauszahlplan nicht vorgesehen und auch nur unter gewissen Umständen möglich.  

2. Anlagemodell: der Fonds-Entnahmeplan

Bei einem Fonds-Entnahmeplan wählt der Anleger einen oder mehrere Investmentfonds aus. Ob er sich dabei für die etwas sichereren und stabileren, aber weniger renditeträchtigen Rentenfonds oder Offenen Immobilienfonds entscheidet oder lieber die meist ertragsstärkeren, aber risikoreicheren Aktienfonds wählt, bleibt ihm überlassen.

In die gewählten Fonds investiert der Anleger jeweils einen Einmalbetrag. Aus diesem Einmalbetrag und der Rendite, die der Fonds erzielt, wird regelmäßig ein bestimmter Betrag wieder an den Anleger ausbezahlt. Je nach Höhe der Rendite und der Auszahlbeträge ist wie beim Bankauszahlplan auch beim Fonds-Entnahmeplan ein Kapitalerhalt oder ein Kapitalverzehr möglich.

Viele Banken bieten Fonds-Entnahmepläne als fertige Anlageprodukte an, der Anleger kann sich seinen Fonds-Entnahmeplan aber immer auch individuell zusammenstellen. Sind die Steuerfreibeträge ausgeschöpft, sind die Erträge aus den Fonds abgeltungssteuerpflichtig. Eine Stärke des Fonds-Entnahmeplans liegt in der hohen Flexibilität.

So kann der Anleger die Höhe der regelmäßigen Auszahlungen frei wählen und auch einmal mehr oder weniger Kapital entnehmen als ursprünglich geplant. Zudem hat er die Möglichkeit, den Plan vorzeitig aufzulösen und sich das gesamte Kapital, das zu diesem Zeitpunkt vorhanden ist, auszahlen zu lassen. Auch ein Umschichten des Kapitals in andere Fonds ist möglich. Verstirbt der Anleger, wird das nicht verbrauchte Kapital vererbt.

Ein Minuspunkt ist das Risiko von Verlusten. Sinken die Kurse, muss der Anleger mehr Fondsanteile verkaufen, um die Höhe der regelmäßigen Auszahlrate konstant zu halten. Dadurch kann das angelegte Kapital aber schneller aufgebraucht sein. Um dies zu vermeiden, kann sich der Anleger dazu entscheiden, vorübergehend kein oder nur wenig Kapital zu entnehmen.

Es kann aber unter Umständen lange dauern, bis sich die Kurse wieder erholen und so ist das Risiko von Verlusten, die nicht mehr ausgeglichen werden können, gerade in fortgeschrittenem Alter vergleichsweise hoch. Da die Entwicklung der Fonds und damit auch des angelegten Kapitals samt Renditen von den Kursentwicklungen abhängt, sind weder die Höhe der Zusatzrente noch der Zeitraum, in dem die Zusatzrente bezogen werden kann, garantiert.

Daher ist ein Fonds-Entnahmeplan als Anlagemodell vor allem für solche Senioren geeignet, die auf dieses Kapital nicht unbedingt angewiesen sind.       

3. Anlagemodell: die Sofortrente

Die Sofortrente, die auch sofort beginnende Rentenversicherung genannt wird, ist ein Versicherungsprodukt. Der Anleger schließt eine Versicherung ab, bezahlt sein Kapital als Einmalsumme in die Versicherung ein und erhält daraufhin jeden Monat eine Zusatzrente in der vereinbarten Höhe. Die Rentenzahlung erfolgt dabei bis an sein Lebensende.

Die Sofortrente wird nach dem persönlichen Steuersatz besteuert, wobei die Höhe des steuerpflichtigen Anteils davon abhängt, wie alt der Anleger bei Beginn der Rentenzahlungen ist. Steigt er beispielsweise im Alter von 55 Jahren in die Rente ein, muss er 26 Prozent seiner Sofortrente versteuern.

Ist der Anleger 65 Jahre alt, wenn seine Sofortrente beginnt, sind 18 Prozent der Sofortrente steuerpflichtig, in einem Alter von 75 Jahren muss er für elf Prozent seiner Sofortrente Steuern bezahlen. Der größte Vorteil der Sofortrente ist die Planungssicherheit.

Der Anleger erhält seine Sofortrente in der festgelegten Höhe bis an sein Lebensende. Selbst wenn er sehr alt wird und sein angelegtes Kapital rein rechnerisch schon aufgebraucht ist, wird die Zusatzrente weiterhin ausbezahlt. Diesem Vorteil steht jedoch die nicht vorhandene Flexibilität gegenüber. So ist es nicht möglich, den Vertrag wieder zu kündigen und sich das nicht verbrauchte Kapital auszahlen zu lassen.

Hat sich der Anleger für eine Sofortrente entschieden, muss er in aller Regel also dabei bleiben. Hinzu kommen die vergleichsweise hohen Kosten als Preis für die Planungssicherheit. Ein weiterer Minuspunkt liegt darin, dass das eingezahlte Kapital nicht auf die Erben übertragen wird, sondern beim Versicherer verbleibt, wenn der Anleger verstirbt.

Eine Ausnahme bilden Verträge, die eine Rentengarantiezeit oder eine Beitragsrückgewähr vorsehen. Bei einer Rentengarantiezeit wird die Sofortrente nach dem Tod des Anlegers während des vereinbarten Zeitraums an die Erben ausbezahlt, bei einer Beitragsrückgewähr wird das Kapital erstattet. Beide Varianten lassen sich die Versicherer jedoch mitunter ordentlich bezahlen.

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