Tagesgeld auf Geschäftskonten

Infos zu Tagesgeld auf Geschäftskonten 

Tagesgeld ist eine recht interessante Geldanlage, denn das Guthaben wird attraktiv verzinst, bleibt dabei aber permanent verfügbar. Bei höheren Einlagen sind die Zinsen zwar in aller Regel höher, allerdings lohnt sich die Anlage grundsätzlich schon ab dem ersten Euro.

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Während Tagesgeldkonten lange Zeit vor allem von Privatpersonen genutzt wurden, gibt es mittlerweile eine Reihe von Banken, die Tagesgeldkonten speziell auch für Unternehmer anbieten.

Worauf es dabei zu achten gilt sowie alle wichtigen Infos zu Tagesgeld auf Geschäftskonten hier in der Übersicht:

•        Die Zinssätze.

Pauschale Angaben zu der Höhe der Verzinsung sind nur schwer möglich, denn diese können zwischen den einzelnen Anbietern deutlich variieren. Einige Anbieter verzinsen das Tagesgeld etwas höher als bei Privatkunden, bei anderen Anbietern erhalten Geschäftskunden niedrigere Zinsen und bei wieder anderen Anbietern sind die Zinssätze für Geschäfts- und Privatkunden identisch.

Weitere Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Zinssätze nehmen, sind die Anlagesumme sowie anbieterspezifische Konditionen, so dass sich ein Vergleich durchaus bezahlt machen kann.

•        Die Sicherheit.

Grundsätzlich schützt der Einlagensicherungsfonds alle Einlagen, unabhängig davon, ob es sich um Guthaben von Privatpersonen oder von Unternehmen handelt.

Insofern ist das angelegte Geld sicher.

•        Die Steuern.

Bei Privatpersonen unterliegen die durch das Tagesgeld erwirtschafteten Zinsen als Kapitalerträge der Abgeltungssteuer. Handelt es sich um das Tagesgeldkonto von einem Unternehmen oder einem Freiberufler oder ist das Tagesgeld Bestandteil des Betriebsvermögens, gelten die Zinsgewinne als Betriebseinnahmen und unterliegen damit der Kapitalertragssteuer.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass Tagesgeldkonten als Geschäftskonten nicht nur anders besteuert werden als private Konten, sondern seit Jahresbeginn 2009 eine strenge Trennung von privaten und geschäftlichen Tagesgeldkonten eingehalten werden muss.

Es ist also nicht mehr möglich, ein einziges Tagesgeldkonto für private und geschäftliche Zwecke zu nutzen und die Zinserträge zu vermischen.

•        Das Referenzkonto.

Da ein Tagesgeldkonto nicht wie ein Girokonto geführt werden kann, muss in aller Regel ein Referenzkonto vorhanden sein. Sinnvoll für Unternehmer ist, zumindest ein Tagesgeldkonto für private Zwecke einzurichten und dieses als Referenzkonto zu nutzen. Größere Nachteile bei der Finanzdisposition entstehen dadurch nicht, denn die Überweisungen erfolgen unmittelbar.

Die Bewegungen zwischen dem Privat- und dem Geschäftskonto müssen dann in der Buchhaltung verbucht werden, wobei Transaktionen vom Geschäftskonto zum Privatkonto als neutrale Entnahmen und Überweisungen vom Privat- zum Geschäftskonto als neutrale Einlagen erfasst werden.

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