Mitarbeiter Beteiligung

Mitarbeiter Beteiligung

Eine Mitarbeiter Beteiligung unterteilt sich in Kapitalbeteiligungen, Erfolgsbeteiligungen oder Beteiligungen im Hinblick auf die Arbeitsabläufe und Arbeitsbedingungen. Eine Mitarbeiterbeteiligung bezüglich des Gesellschaftsrechtes bedeutet eine dauerhafte, vertraglich geregelte Beteiligung am Kapital des Arbeitgebers.

 

Welche Form der Beteiligung dabei gewählt wird, hängt zum einen von der Unternehmensform und zum anderen von den Zielen ab, die durch die Mitarbeiterbeteiligung verfolgt werden. Mögliche Beteiligungsformen sind dabei eine Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens, wobei durch diese Beteiligungsform der Mitarbeiter sowohl an Gewinnen als auch an Verlusten partizipiert.

Aufgrund von Regelungen im Gesellschafts- und Steuerrecht ist eine Eigenkapitalbeteiligung der Mitarbeiter allerdings in der Regel nur bei Aktiengesellschaften sinnvoll, wobei eigenkapitalähnliche Beteiligungen, also gesellschaftsrechtliche Zwischenformen wie beispielsweise die stille Beteiligung, eine Alternative hierzu darstellen.

Weitere mögliche Beteiligungsformen der Mitarbeiter ergeben sich durch eine direkte oder indirekte Beteiligung. Während bei einer direkten Mitarbeiterbeteiligung jeder Mitarbeiter unmittelbar am Unternehmen beteiligt und somit zum Gesellschafter wird, wird bei einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung eine Beteiligungsgesellschaft dazwischengeschaltet. Diese Beteiligungsgesellschaft fungiert als Mittler und Sammelstelle und leitet das gebündelte Kapital an das Unternehmen weiter. Erfolgsbeteiligungen der Mitarbeiter werden in der Regel durch eine variable Vergütung oder ein fixes Entgelt umgesetzt.

Diese Erfolgsbeteiligungen werden jedoch oft an Unternehmensgewinne, Leistungen und Wertsteigerungen gekoppelt. Dies erlaubt dem Unternehmen zwar eine leistungsgerechte Bezahlung, bedeutet aber auch eine Weitergabe des unternehmerischen Risikos an die Mitarbeiter.

Eine weitere Form von Mitarbeiterbeteiligungen ist die Einbeziehung der Mitarbeiter in die Gestaltung der Arbeitsabläufe und des Arbeitsumfeldes, beispielsweise durch Qualitäts- oder Werkstattzirkel.  

Als Finanzierungsmöglichkeiten kommen bei einer Mitarbeiterbeteiligung Eigenleistungen des Mitarbeiters, etwa Teile des Lohns, des Privatvermögens, privates Investment oder vermögenswirksame Leistungen, Zuwendungen des Arbeitsgebers oder staatliche Zuschüsse in Betracht. Wird eine Mitarbeiterbeteiligung aus Erfolg und Kapital verknüpft, verbleiben die gesamten Anteile der Erfolgsbeteiligung im Unternehmen und werden in eine Kapitalbeteiligung umgewandelt. In diesem Fall spricht man von dem Investivlohn.

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