Beteiligungen Steuern
Neben der Entscheidung, welche Form von Investment für den Anleger die richtige ist, spielt zunehmend auch die Besteuerung der Beteiligung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich verfolgt jede Beteiligung das Ziel, möglichst hohe Gewinne und Renditen zu erzielen. Für die Steuerlast, die aus diesen Gewinnen resultiert, fallen die Rechtsform sowie die Anlagestrategie ins Gewicht.
Bei der Beteiligung Steuer aus Investmentfonds wird zwischen Dividenden und Zinsen sowie Veräußerungsgeschäften unterschieden. Dividenden und Zinsen werden aus steuerrechtlicher Sicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen gewertet werden, die nach Übersteigung des jährlichen Sparerfreibetrages abzuführen sind.
Gerade bei Rentenfonds oder Beteiligungen an Windpark- oder Solarfonds bilden diese Zinsen nahezu vollständig den Ertrag. Bei Beteiligungen an Aktien oder Aktienfonds besteht der Hauptteil der Erträge aus Kursgewinnen, Spekulationsgeschäften und Veräußerungsgewinnen. Werden die Aktienpakete nach Ablauf einer Spekulationspflicht, die sich auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt, veräußert, sind diese Gewinne von einer Besteuerung befreit.
Bei der Beteiligung Steuer aus einem Gewerbebetrieb, beispielsweise durch die direkte Beteiligung an einem Unternehmen, wird das zu versteuernde Einkommen auf alle Anteilseigner entsprechend ihrer Beteiligungshöhe verteilt und unterliegt der Einkommenssteuer des Anlegers.
Im Zusammenhang mit Schifffonds ist der Begriff der Tonnagesteuer zu nennen. Beteiligungen an Schiffen, die international eingesetzt werden, dabei jedoch unter deutscher Flagge fahren, haben die Möglichkeit, auf eine Besteuerung anhand der Tonnage, der Nettoraumzahl oder Größe, des Schiffes auszuweichen. Während des Schiffsbetriebes ist durch diese Besteuerung nur eine geringe Steuerlast für die Anleger vorhanden, wobei die Steuer auch dann fällig wird, wenn keine Gewinne erzielt werden.
Bei Beteiligungen und der damit verbundenen Steuerlast ist zudem zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, Einkünften aus einem Gewerbebetrieb, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften zu unterscheiden. Beteiligungen und Fonds, die darauf ausgelegt sind, die Steuerlast so niedrig wie möglich zu halten oder durch Verrechnung mit anderen Fonds zu senken, werden als Steuerfonds bezeichnet. Klassischerweise ist sind hier Medienfonds als Beispiel zu nennen.
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