Beteiligungen Immobilienfonds

Beteiligungen Immobilienfonds

Ein Immobilienfonds investiert das Geld der Anleger in Immobilien, die in der Regel gewerblich ausgerichtet sind, also beispielsweise Einkaufszentren, Bürogebäude, Wohnobjekte oder Mischobjekte. Gewinne aus Immobilienfonds entstehen durch die Vermietung und Verpachtung, der Wertseigerung der Immobilie sowie dem Verkauf. Auch durch kleine Summen hat der Anleger die Möglichkeit, zum Miteigentümer einer Immobilie zu werden, ohne sich dabei am Verwaltungsaufwand oder der Suche nach geeigneten Objekten, Mietern oder Käufern beteiligen zu müssen.

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Bei einer Beteiligung Immobilienfonds gilt es zwischen geschlossenen und offenen Immobilienfonds zu unterscheiden. Bei geschlossenen Immobilienfonds sind das benötigte Kapital, der Zeitraum der Beteiligungsmöglichkeit durch den sog. Platzierungszeitraum sowie die Anzahl der Anteile festgesetzt, danach wird der Fonds geschlossen.

Bei der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds handelt sich es um ein langfristiges Investment, eine Veräußerung der Fondsanteile während der Beteiligungszeit gestaltet sich äußerst schwierig. Im Gegensatz dazu ermöglicht die Beteiligung an offenen Immobilenfonds, Fondsteile jederzeit zu kaufen oder wieder zu verkaufen. Zudem ermöglichen offene Immobilienfonds auch eine Beteiligung durch sehr kleine Anlagesummen. Beteiligungen an Immobilienfonds bieten dem Anleger trotz Beteiligung am unternehmerischen Risiko, beispielsweise Verluste, wenn das Gebäude nicht planmäßig vermietet werden kann, im Vergleich zu anderen Fonds wie Aktienfonds eine relativ sichere Anlageform.

Die Vorteile einer Immobilienfondsbeteiligung liegen darin, dass bei Immobilien durch die Unabhängigkeit von Kapitalmärkten nur geringe Wertschwankungen zu befürchten sind und durch die Beteiligung an mehreren Objekten mit Berücksichtigung des Standortes, der Gebäudeart oder Mietvertragslaufzeiten das Risiko breit gestreut werden kann.

Zudem können sich durch Abschreibungen im Inland, Veräußerungsgewinnen von Immobilien sowie Erträgen aus Auslandsimmobilien und dem damit verbundenen Doppelbesteuerungsabkommen Steuervorteile für den Anleger ergeben, insbesondere deshalb, weil der Besteuerung in der Regel Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht aus Vermietung und Verpachtung zugrunde liegen. Bei Beteiligungen an ausländischen Immobilienfonds ist jedoch das Währungsrisiko zu beachten.

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