Offene Beteiligung

Offene Beteiligung 

Eine offene Beteiligung, die auch als echte Beteiligung bezeichnet wird, bedeutet, dass ein Geldgeber in Form einer natürlichen oder juristischen Person, eines Unternehmens oder eine Beteiligungsgesellschaft Anteile eines Unternehmens erwirbt oder übernimmt.

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Bei einem Unternehmen, das als GmbH geführt wird, werden Anteile am Stammkapital, bei einer Kommanditgesellschaft Anteile des Kommanditkapitals und bei einer Aktiengesellschaft Anteile des Grundkapitals erworben. Der Preis der Anteile richtet sich dabei nach dem Unternehmenswert.

Das Kapital, das als Eigenkapital in Form einer offenen oder auch direkten Beteiligung außerhalb eines organisierten Marktes in ein Unternehmen investiert wird, wird als Beteiligungskapital bezeichnet. Durch den Erwerb oder die Übernahme der Unternehmensanteile erhält der Investor sämtliche damit verbundenen Rechte und Pflichten und tritt als Gesellschafter, also Miteigentümer auf.

Die Rechte und Pflichten werden durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt. Dieser Vertrag bildet die Geschäftsgrundlage und regelt das Unternehmensziel, das Investment an sich, die Rechte des Gesellschafters im Bezug auf die Geschäftsführung, die Ergebnisverteilung, die Mitbestimmung und Kontrolle sowie den Zugang zu Informationen.

Zudem werden Gewinnbeteiligung und Haftung festgelegt, insbesondere deshalb weil der Gesellschafter als Miteigentümer zum einen unmittelbar an den Gewinnen des Unternehmens und der Steigerung des Unternehmenswertes beteiligt ist, zum anderen aber analog zu der Höhe seiner Anteile bei Verlusten haftet.

Dieser Erwerb ist, im Gegensatz zu einer stillen Beteiligung, auch für Außenstehende erkennbar und wird durch einen Eintrag im Handelsregister erfasst. Die Dauer einer offenen Beteiligung ist nicht vorgeschrieben oder befristet. Meist jedoch verläuft sie über einen mittelfristigen Zeitraum, also etwa von zwei bis fünf Jahren. Wird eine offene Beteiligung beispielsweise nach Erreichen der beabsichtigen Ziele wieder aufgelöst, werden die Anteile der offenen Beteiligung an andere Investoren oder über die Börse verkauft oder durch das Unternehmen beziehungsweise den Vorbesitzer zurückgekauft.

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