Unmittelbare Beteiligung

Unmittelbare Beteiligung

 

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Eine unmittelbare Beteiligung, die auch als direkte, offene oder echte Beteiligung bezeichnet wird, bedeutet, dass sich ein Anleger unmittelbar an einem Unternehmen beteiligt. Somit kommt kein Intermediär, also ein zwischengeschaltetes Glied, zum Einsatz, sondern der Geldgeber bringt das Kapital als Gesellschaftskapital unmittelbar in das Unternehmen oder die Kapitalgesellschaft ein.

In diesem Fall sind also der Geldgeber und der Anbieter des Geldes gleich. Durch das Einbringen des Kapitals und dem damit verbundenen Erwerb von Anteilen wird der Anleger Gesellschafter, also Miteigentümer. Somit erhält er alle Rechte und Pflichten, die durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

Grundsätzlich wird durch eine unmittelbare Beteiligung das Ziel einer gemeinsamen Führung des Unternehmens, des Handelsgewerbes oder der Kapitalgesellschaft verfolgt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Anteile oder ein vorgeschriebenes Volumen des Beteiligungskapitals als Kriterien für eine unmittelbare Beteiligung, gibt es dabei nicht.

Als Miteigentümer einer Gesellschaft durch eine unmittelbare Beteiligung wird der Investor auch nach außen hin sichtbar, beispielsweise durch einen Zusatz im Firmennamen, in jedem Fall jedoch durch eine Eintragung im Handelsregister. Die unmittelbare Beteiligung und damit das Miteigentum des Gesellschafters endet mit dem erneuten Verkauf der Anteile an andere Investoren, über die Börse oder durch den Rückkauf des Altgesellschafters, ist jedoch zeitlich nicht vorgeschrieben. 

Als Investment sind unmittelbare Beteiligungen insofern interessant, als dass sie dem Anleger eine direkte Einflussnahme auf sämtliche Unternehmensabläufe ermöglichen, sowohl im Management und der Unternehmensführung als auch durch ein Mitspracherecht bei gewissen Entscheidungen oder durch sein Kontroll- und Informationsrecht.

Durch direkte Gewinnbeteiligungen und Beteiligungen an einer Steigerung des Unternehmenswertes, können unmittelbare Beteiligungen äußerst gewinnbringend und lohnenswert sein. Zudem sind sie durch die meist mittelfristige Auslegung und der Handelsmöglichkeit in der Börse sowie der Veräußerungsmöglichkeit jederzeit keine Anlageform, bei der das Kapital lange gebunden ist. Allerdings besteht durch die gleichzeitige Haftung auch bei schwierigen Unternehmenssituationen das Risiko einer negativen Bilanz oder hoher Verluste.

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