Beteiligung Definition

Beteiligung Definition

Die Definition des Begriffes Beteiligung umfasst drei Bereiche, die Wirtschaft, die Soziologie und das Strafrecht.Im Bereich der Wirtschaft definiert sich Beteiligung, die eine Form von Investment darstellt, als beabsichtigter Erwerb und Besitz von Anteilen an einem Handelsgewerbe, wobei zwischen einer Beteiligung im Hinblick auf die Rechtsform des Unternehmens, im Hinblick auf die Beteiligungsform und im Hinblick auf die Höhe der Beteiligung unterscheiden wird.

Die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft erfolgt als Aktionär, bei Genossenschaften als Genosse, bei anderen Unternehmensformen als Mitunternehmer, bei einer Kommanditgesellschaft durch Kommanditeinlagen und bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Kapitaleinlagen.

Bei einer Kapitalgesellschaft oder einer Gewerkschaft besteht eine Beteiligung im Zweifel durch einen Besitzanteil von 25 Prozent des Grund- oder Stammkapitals, bei einer Personengesellschaft ist durch Anteile immer eine Beteiligung gegeben, unabhängig von der Quote der Anteile. Beteiligungsformen sind eine offene, direkte Beteiligung, eine mittelbare, eine geschlossene sowie eine stille Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung wird in Minderheitsbeteiligungen, paritätische Beteiligungen, also Beteiligungen zu etwa gleichen Teilen, und Mehrheitsbeteiligungen unterschieden. Eine besondere Form von Kapitalbeteiligungen ist die sog. Schachtelbeteiligung. Im Hinblick auf Soziologie definiert sich eine Beteiligung als Teilnahme von Personen oder Organisationen an Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen.

Hierbei gibt es unterschiedliche Formen der Beteiligung, beispielsweise Interessenverbände, Bürgerbeteiligungen oder politische Parteien. Derartige Beteiligungen verfolgen das Ziel, soziales Kapital, also die Einbindung in soziale Beziehungen, und damit soziales Vertrauen aufzubauen.

Die Pädagogik definiert Beteiligung als Partizipation von Kindern und Jugendlichen an allen Entscheidungen, die das Zusammenleben betreffen. In der Politik hingegen umfasst eine Beteiligung alle freiwilligen und beabsichtigten Einflüsse von Bürgern bei politischen Entscheidungen, beispielsweise die Teilnahme an Wahlen oder die Gründung von Bürgerbewegungen. In strafrechtlicher Hinsicht wird die Beteiligung an einer Straftat in Täterschaft und Teilnahme durch Anstiftung oder Mithilfe unterschieden.

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