Stille Beteiligung

Stille Beteiligung 

Eine Stille Beteiligung wird auch als Stille Gesellschaft bezeichnet. Durch die Beteiligung in Form einer Einlage aus Vermögen, oder auch Sach- oder Dienstleistungen, einer natürlichen oder juristischen Person an einem Gewerbebetrieb, die in der Regel nach außen hin nicht erkennbar ist und formfrei gegründet werden kann, entsteht eine stille Beteiligung.

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Eine Ausnahme bildet hierbei jedoch die stille Beteiligung an einer Aktiengesellschaft, die auch für Außenstehende ersichtlich sein muss. Da es sich bei einer stillen Beteiligung um eine Innengesellschaft handelt, hat der stille Gesellschafter nur Rechte und Pflichten, die das Innenverhältnis betreffen, auch wenn er nach außen hin Gläubiger der Gesellschaft ist. Zur Kontrolle stehen dem stillen Beteiligten die Einsicht der Bücher bei einem Jahresabschluss zur Verfügung. In der Regel wird der stille Gesellschafter für sein Investment am Gewinn des Unternehmens beteiligt.

Wird die Verlustbeteiligung in einem Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen, haftet der stille Gesellschafter auch bei Verlusten bis zur Höhe seiner Einlage. Eine stille Beteiligung beinhaltet demnach eine Partizipation am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust, jedoch nicht am Vermögen selbst.Bei der Besteuerung einer stillen Beteiligung wird der Gewinn als Einkünfte aus Kapitalvermögen gewertet, Verluste können bis zur Einlagehöhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, Verluste, die die Einlagehöhe übersteigen, zur Minderung des Einlagekontos einzusetzen. Im Gegenzug müssen allerdings dann erzielte Gewinne wieder zum Erreichen des ursprünglichen Einlagekontos benutzt werden. Aus Unternehmenssicht ist eine stille Beteiligung dann von Vorteil, wenn langfristig der Bedarf einer Finanzierung besteht, der Investor aber nach außen hin, etwa durch einen Eintrag im Handelsregister oder durch einen Zusatz im Firmennamen, nicht in Erscheinung treten soll. Zudem werden Zahlungen nur im Fall einer Gewinnsituation fällig, während beispielsweise bei der Finanzierung durch einen Kredit unanhängig von der Unternehmenssituation getilgt werden muss. 

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