Indirekte Beteiligung
Eine indirekte Beteiligung bedeutet, dass der Kapitaleigner nicht direkt in ein Unternehmen investiert, sondern nur indirekt an dieser Investition beteiligt ist und während der Laufzeit der indirekten Beteiligung für Außenstehende auch nicht in Erscheinung tritt. Das Kapital wird einer sog. Venture Capital-Gesellschaft zur Verfügung gestellt, die ihrerseits dieses Kapital in ein Unternehmen investiert, wobei es hierbei keine Rolle spielt, ob diese Venture Capital-Gesellschaft, die als Zwischenglied zwischen Geldgeber und Kapitalnehmer auftritt, fondsabhängig oder fondsunabhängig aufgebaut ist.
Eine Venture Capital-Gesellschaft, die auf den amerikanischen Begriff Venture Capital zurückgeht, der mit dem Kürzel VC abgekürzt wird und übersetzt etwa soviel wie Wagnis- oder Risikokapital bedeutet, kann im Zusammenhang mit indirekten Beteiligungen jedoch durchaus mit einer Treuhandgesellschaft gleichgesetzt werden.
Ein Investor, der sich indirekt durch einen Treuhänder an einem Unternehmen beteiligt, wird als Treugeber bezeichnet. Dabei findet die Beteiligung im Namen des Treuhänders statt, die Tätigkeiten werden sowohl durch einen Treuhandvertrag und einem Verwaltungsvertrag mit dem Investor, als auch einen Gesellschaftsvertrag mit dem Unternehmen geregelt.
Dennoch erfolgt das Halten und die Verwaltung des Investments im Auftrag, im Interesse sowie für Rechnung des Geldgebers, der Eigentümer bleibt. Die Anlageform der indirekten Beteiligung bietet meist trotz jährlicher Treuhandgebühr keinen Nachteil für den Anleger.
Zum einen, weil alle Tätigkeiten des Treuhänders vertraglich geregelt sind und zum anderen, weil in der Regel auch der Treugeber alle gesellschaftlichen Rechte genießt und seinem Treuhänder innerhalb der Gesellschaft gleichgestellt ist. Relevant werden indirekte Beteiligungen jedoch im Bezug auf die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer. Hier können sich bei der Bewertung des Anteils Unterschiede ergeben. In der Regel ist jedoch, abhängig vom Gesellschaftsvertrag, auch der Wechsel des Anlegers, nach Eintragung der Höhe der Einlage in das Handelsregister, in eine direkte Beteiligung möglich.
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