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Welche Infos benötigt ein Kapitalgeber, um einen Beteiligungsantrag beurteilen zu können? 

Eine Form der Unternehmensfinanzierung ist Beteiligungskapital. Um eine Beteiligung bei einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft, bei einer Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft oder einem anderen Investor zu beantragen, wird der Antrag in den meisten Fällen unmittelbar an den Kapitalgeber gerichtet.

Ratsam ist allerdings, ein Vorgespräch zu führen, den Steuerberater zu konsultieren und als Existenzgründer darüber hinaus Beratungsangebote von erfahrenen Stellen zu nutzen.

 

In vielen Fällen werden die Beteiligungsmittel in Ergänzung zu Bankkrediten beantragt und gewährt, so dass Kapitalgeber und Hausbank vielfach Hand in Hand arbeiten. Damit ein Kapitalgeber einen Beteiligungsantrag beurteilen kann, muss er in der Lage sein, sich ein umfassendes Bild über das Unternehmen sowie die wirtschaftlichen und auch die persönlichen Verhältnisse machen zu können.

Generell ist wichtig, dass der Antrag allerdings nicht nur reine Daten aufführt, sondern diese ansprechend, aussagekräftig und letztlich so darstellt, dass der Kapitalgeber von der Idee überzeugt werden kann.

 

Hier nun eine Checkliste mit den wesentlichen Infos, die ein Kapitalgeber bzw. Investor benötigt, um einen Beteiligungsantrag überhaupt beurteilen zu können:

 

1.       Ausführliche und aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens.

Hierzu gehört eine Darstellung, welche Produkte und Dienstleistungen angeboten werden, welcher Nutzen sich daraus für Kunden ergibt und auf welchen Parametern die Preiskalkulation beruht.

 

2.       Einschätzung des Marktes.

Die Zielgruppe, der bestehende Kundenkreis sowie das Vertriebskonzept sollten detailliert und mit entsprechenden Begründungen beschrieben werden. Zudem sollten die Markt- und die Wettbewerbssituation geschildert werden.

 

3.       Mitarbeiter.

An dieser Stelle werden die aktuelle Mitarbeiterzahl aufgeführt sowie Angaben zur Personalentwicklung gemacht. 

 

 

4.       Zu den für den Kapitalgeber sehr wichtigen Angaben gehören eine Rentabilitätsvorschau sowie der Liquiditätsplan.

 

 

5.       Betriebswirtschaftliche Daten.

Damit der Kapitalgeber einen umfassenden Einblick erhält, sollte der Antrag die Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre sowie eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung enthalten. Bei Handwerksbetrieben ist zudem sinnvoll, eine fachliche Stellungsnahme der Handwerkskammer beizulegen.

 

6.       Verträge.

Zu diesem Punkt gehören die Verträge, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, beispielsweise ein Gesellschaftsvertrag, Kauf- oder Miet- und Pachtverträge sowie Verträge mit Kunden und Lieferanten.

 

7.       Persönliche Daten.

Ein Kapitalgeber interessiert sich nicht nur für wirtschaftliche, sondern auch für persönliche Daten. Daher muss ein Beteiligungsantrag den Lebenslauf sowie eine Aufstellung der Vermögensverhältnisse des Unternehmensgründers, des Geschäftsführers oder der Gesellschafter enthalten.

 

8.       Verbindlichkeiten.

Dieser Punkt meint im Wesentlichen eine Übersicht über die Verbindlichkeiten aus bestehenden Krediten.

 

9.       Abschließend sollte dem Antrag ein Auszug aus dem Handelsregister hinzugefügt werden.

 

 

Thema: Checkliste zur Beurteilung von einen Beteiligungsantrag

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