Deutsche Investoren
Für ein Investment von deutschen Investoren steht in der Regel nicht die Ver- oder Auslagerung von Arbeitsplätzen im Vordergrund, sondern vielmehr die Erschließung neuer Märkte und die damit verbundenen zu erwartenden Gewinne. Insbesondere bei Beteiligungen im Ausland spielt dabei weniger die Konkurrenz der Wirtschaftsstandorte die entscheidende Rolle, sondern vielmehr eine Ergänzung sowie die Globalisierung und die internationale Zusammenarbeit.
Das Investment deutscher Investoren im Ausland erstreckt sich von der Chemie- und Nahrungsmittelindustrie, der Gasindustrie über die Textilindustrie und Fertigungsunternehmen oder die Beteiligung an Post- oder Bahnunternehmen bis hin zur Rekonstruktion oder dem Aufbau von Flughäfen, einzelnen Gebäuden oder ganzer Städte.
Durch Beteiligungen an ausländischen Unternehmen sind jedoch nicht nur hohe Gewinne, die unter Umständen durch das Doppelbesteuerungsabkommen steuerlich begünstig sein können, zu erwirtschaften, sondern es besteht auch ein erhöhtes Risiko, das sich aus anderen Marktgesetzen, rechtlichen Aspekten, anderen Arbeits- und Arbeitsschutzvorschriften, Regierungsauflagen oder ethischen und moralischen Bedenken ergeben kann. Grundvoraussetzung für Investitionen ist eine Öffnung des Marktes im Zielland für Ausländer.
Diese Öffnung wiederum kann sowohl die vollständige Übernahme ausländischer Unternehmen durch deutsche Investoren ermöglichen, jedoch auch beispielsweise auf die Bildung von Joint-Venture-Unternehmen mit inländischen Mehrheitsbeteiligungen oder andere Auflagen beschränkt sein.
Zudem können von der Regierung gezielt Investoren bei der Vergabe von Großprojekten gesucht werden oder Unternehmen nach einer Privatisierung nach Investoren suchen. Für den privaten Anleger besteht die Möglichkeit der Beteiligung als deutscher Investor an einem Auslandsfonds.
Ein solcher Fonds verwahrt die Anteile unter Berücksichtigung des Investmentrechts im Zielland, woraus sich auch die Besteuerung ergibt. Bei sog. unechten Auslandsfonds ist die ausländische Gesellschaft die Tochtergesellschaft einer deutschen Fondsgesellschaft. Neben der Chance auf hohe, steuerbegünstigte Renditen ist bei Auslandsfonds jedoch darauf zu achten, dass dieser durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen genehmigt sein muss.
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