Immobilien Investoren

Immobilien Investoren

Als Immobilien werden Grundbesitz, Liegenschaften und Anwesen mit darauf befindlichen Gebäuden bezeichnet. Immobilien Investoren legen ihr Kapital entweder direkt oder durch den Erwerb von Fondsanteilen in Immobilien an.

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Die direkte Beteiligung an Immobilien bedeutet dabei, dass der Investor eigenständig oder zusammen mit anderen Anlegern eine Immobilie erwirbt. Sofern diese nicht selbstgenutzt wird, ergeben sich Gewinne und Renditen aus Vermietungen und Verpachtungen oder aus dem erneuten Verkauf der Immobilie. Für Investoren, die mangels Kapital nicht selbst eine Immobilie erwerben können oder das Risiko nicht eingehen möchten, bietet sich ein Investment in einen Immobilienfonds. Hierbei dient der Fonds als Sammelstelle für das Kapital der Investoren.

Durch dieses gebündelte Kapital werden ebenfalls Immobilien erworben, allerdings bedarf es dabei keiner aktiven Mitarbeit des Investors, das bedeutet, dass die Suche nach geeigneten Objekten sowie die Verwaltung und Organisation und auch die Suche nach potentiellen Käufern, sofern das Objekt wieder verkauft werden soll, entfällt.

Gewinne hierbei ergeben sich ebenfalls aus Vermietungen und Verpachtungen sowie aus Veräußerungsgeschäften, wobei Beteiligungen an verschiedenen Objekten eine Risikostreuung zur Folge haben. Die Beteiligung ist sowohl an offenen als auch an geschlossenen Immobilienfonds sowie an inländischen und ausländischen Immobilien möglich.Generell bieten Immobilien den Vorteil, dass sie, im Gegensatz zu beispielsweise Aktien keinen großen Wertschwankungen unterliegen.

Insbesondere denkmalgeschützte Immobilien oder Objekte, die saniert werden, bieten dem Investor nicht nur steuerliche Vergünstigungen, sondern auch hohe Renditen bei anschließenden Veräußerungsgeschäften, da durch Investitionen in derartige Objekte eine große Wertsteigerung erreicht wird.

Eine weitere Form von Beteiligungen an Immobilien stellt die sog. Verrentung dar. Dabei erwirbt der Investor meist recht kostengünstig eine Immobilie, die weiterhin durch den Verkäufer genutzt wird. Der Investor räumt dem ehemaligen Immobilienbesitzer ein lebenslanglanges und unentgeltliches Wohnrecht ein und zahlt ihm eine Leibrente.

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