Infos und Tipps rund um die Forderungsabtretung, Teil 1

Infos und Tipps rund um die Forderungsabtretung, Teil 1

Ein Gläubiger kann eine Forderung, die er gegenüber einem Schuldner hat, an einen Dritten abtreten. An der Forderung und am Schuldner ändert sich dadurch nichts. Nur an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers tritt der neue Gläubiger. Dieser kann die Forderung jetzt geltend machen. Aber: Wie funktioniert eine Forderungsabtretung? In welchen Formen ist sie möglich? Und wie unterscheidet sich das Abtreten einer Forderung vom Factoring?

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Infos und Tipps rund um die Forderungsabtretung, Teil 1

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps rund um die Forderungsabtretung zusammengestellt!:

Was genau bedeutet Forderungsabtretung?

Von einer Abtretung wird gesprochen, wenn ein Gläubiger eine Forderung gegenüber einem Schuldner per Vertrag auf einen Dritten überträgt. Der Fachbegriff für so eine Abtretung lautet Zession.

Gesetzlich geregelt ist die Zession in den §§ 398 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dort heißt es nämlich: “Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

Der Vertrag, den der bisherige und der neue Gläubiger miteinander schließen, nennt sich Abtretungsvertrag oder Abtretungserklärung. Der bisherige Gläubiger wird außerdem als Zedent und der neue Gläubiger als Zessionar bezeichnet.

Das Rechtsgeschäft, durch das die Forderungsabtretung erfolgt, führt dazu, dass sich der Gläubiger ändert. Denn weil der bisherige Gläubiger seine Forderung auf einen Dritten überträgt, tritt dieser Dritte als neuer Gläubiger an seine Stelle. Die Forderung an sich und auch der Schuldner bleiben gleich.

Aus Sicht des Schuldners ändert sich nicht viel. Der einzige Unterschied ist, dass er das Geld jetzt einem anderen Gläubiger schuldet. Allerdings muss der Schuldner gar nicht erfahren, dass eine Forderungsabtretung stattgefunden hat.

Drei Beispiele zur Forderungsabtretung

Warum eine Forderung abgetreten wird, kann verschiedene Gründe haben. Bevor wir auf die Varianten und die Abläufe eingehen, nennen wir drei Beispiele. Dadurch wird klarer, worum es bei der Forderungsabtretung geht.

  1. Abtreten einer Rechnung

Ein Handwerksbetrieb hat Renovierungsarbeiten in der Wohnung eines Kunden durchgeführt. Im Rahmen des Auftrags hat er Ware bei seinem Lieferanten bestellt.

Die Rechnung für die Arbeiten hat der Handwerksbetrieb bereits erstellt und dem Kunden übergeben. Dadurch ist der Handwerksbetrieb der Gläubiger und der Kunde sein Schuldner. Da der Betrieb die Ware, die er für den Auftrag bestellt hatte, noch nicht bezahlt hat, ist er gleichzeitig Schuldner des Lieferanten.

Nun gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug. Um die Schulden beim Lieferanten zu begleichen, kann der Handwerksbetrieb seine Forderung gegenüber dem Kunden an den Lieferanten abtreten. Dadurch löst der Lieferant den Handwerksbetrieb als Gläubiger ab und kann den fälligen Betrag direkt vom Kunden einfordern.

Der Handwerksbetrieb ist durch die Abtretung einerseits seine Schulden los und sichert andererseits seine Liquidität. Denn er muss nicht in Vorleistung gehen, um die bestellte Ware zu bezahlen.

  1. Abtretung eines Leistungsanspruchs

Beim Ausparken hat ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug beschädigt. Die Zusage zur Kostenübernahme der Kfz-Versicherung liegt vor und so beauftragt der Halter des beschädigten Fahrzeugs eine Werkstatt damit, den Schaden zu reparieren. Im Zuge des Auftrags unterschreibt der Halter eine Erklärung, durch die er seine Forderung gegenüber der Kfz-Versicherung an die Werkstatt abtritt.

Die Abtretung hat zur Folge, dass die Werkstatt direkt mit der Kfz-Versicherung abrechnen kann. Nachdem das Auto repariert ist, schickt die Werkstatt ihre Rechnung also an den Versicherer.

Gäbe es keine Abtretungserklärung, würde die Kfz-Versicherung den Rechnungsbetrag an den Halter auszahlen, der das Geld anschließend an die Werkstatt weiterleiten müsste.

Trotz der Forderungsabtretung haftet aber weiterhin der Fahrzeughalter. Denn er ist der Auftraggeber und damit gleichzeitig der Schuldner der Kfz-Werkstatt. Verweigert die Kfz-Versicherung die Leistung oder übernimmt sie den Schaden nur anteilig, muss der Halter den offenen Teil der Rechnungssumme begleichen.

  1. Abtretung als Kreditsicherheit

Um ein größeres Darlehen abzusichern, tritt der Kreditnehmer die Rechte an seiner Lebensversicherung an die Bank ab. Sollte er die Kreditraten nicht ordnungsgemäß bezahlen können, kann die Bank die Lebensversicherung zur Schuldentilgung verwerten.

Allerdings darf die Bank die abgetretene Lebensversicherung tatsächlich nur für die Tilgung des Darlehens einsetzen. Außerdem müssen die Voraussetzungen aus der Abtretungserklärung erfüllt sein.

Darin kann es zum Beispiel die Vereinbarung geben, dass die Bank erst dann auf die Lebensversicherung zurückgreifen kann, wenn der Kreditnehmer mit einer bestimmten Anzahl an Kreditraten oder einer gewissen Summe im Rückstand ist.

Hat der Kreditnehmer das Darlehen vollständig getilgt, ist die Abtretung Geschichte. Der Anspruch auf die Leistung aus der Lebensversicherung fällt dann wieder auf den Kreditnehmer als ursprünglichen Gläubiger zurück.

Die verschiedenen Formen der Forderungsabtretung

Tritt der bisherige Gläubiger eine Forderung ab, kommt eine entsprechende Vereinbarung mit dem neuen Gläubiger zustande. Der Schuldner ist an dem Rechtsgeschäft nicht beteiligt. Dass er einen neuen Gläubiger hat, erfährt der Schuldner erst im Nachhinein.

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Genauso kann aber sein, dass der Schuldner gar nichts von dem Gläubigerwechsel mitbekommt. Genau an diesem Punkt unterscheiden sich die beiden grundlegenden Varianten der Forderungsabtretung voneinander:

  • Bei einer offenen Zession wird der Schuldner darüber informiert, dass der bisherige Gläubiger die Forderung abtreten hat. Die künftigen Zahlungen leistet der Schuldner daraufhin direkt an den neuen Gläubiger.

  • Bei einer stillen Zession erfährt der Schuldner nichts von dem Gläubigerwechsel. Deshalb leistet er seine Zahlung weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger. Dieser muss das Geld dann an den neuen Gläubiger weitergeben.

In beiden Fällen greift ein Schuldnerschutz. Denn der Schuldner bleibt außen vor und kann keinen Einfluss auf die Forderungsabtretung nehmen. Aus diesem Grund dürfen sich die Bedingungen für ihn auch nicht verschlechtern.

Unterscheidung nach Umfang und Inhalt

Bei einer Forderungsabtretung wird grundsätzlich danach unterschieden, ob sie als offene oder als stille Zession erfolgt. Weitere Unterschiede ergeben sich aus dem Inhalt und dem Umfang. Dabei sind in der Praxis vor allem folgende Arten der Forderungsabtretung üblich:

  • Im Zuge einer Rahmenzession tritt der Gläubiger alle oder einzelne Forderungen in voller Höhe an einen Dritten ab.

  • Eine Sonderform der Rahmenzession ist die Globalzession. Hier überträgt der Gläubiger sowohl die bestehenden als auch alle künftigen Forderungen an den Zessionar.

  • Tritt der Gläubiger eine oder mehrere Forderungen nur bis zu einem bestimmten Betrag an den neuen Gläubiger ab, handelt es sich um eine Mantelzession.

  • Eine Einzelzession liegt vor, wenn der Gläubiger nur eine einzelne Forderung abtritt. Das kann zum Beispiel eine Rechnung oder ein Leistungsanspruch gegenüber einer Versicherung sein.

  • Bei einer Vorausabtretung überträgt der Gläubiger eine Forderung, die noch nicht besteht, aber entstehen wird. So eine Forderung kann zum Beispiel mit einem Auftrag zusammenhängen, den der Gläubiger in absehbarer Zeit beenden und abrechnen wird.

Im Firmenalltag spielt auch die Sicherungszession eine Rolle. Sie kommt bei einer kurzfristigen Finanzierung zum Einsatz. Der Gläubiger nimmt dabei einen sogenannten Zessionskredit auf. Diesen Zessionskredit sichert er ab, indem er alle offenen Forderungen gegenüber Dritten an die Bank abtritt.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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