Infos und Tipps zu nachhaltigen Geldanlagen, Teil 2

Infos und Tipps zu nachhaltigen Geldanlagen, Teil 2

Immer mehr Anleger haben genug von Schlagzeilen über Unternehmen, die Umweltskandale in Kauf nehmen oder ihre Mitarbeiter in maroden Hallen schuften lassen und mit Dumpinglöhnen abspeisen, nur um den Profit zu maximieren. Gleiches gilt für Unternehmen, die regelmäßig an Pleiten vorbeischrammen, den Managern aber satte Bonuszahlungen gönnen.

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Infos und Tipps zu nachhaltigen Geldanlagen

Die Anleger schauen zunehmend genauer hin, in welche Firmen ihr Anlagekapital fließt. Faire Arbeitsbedingungen, Umweltaspekte oder ein werteorientiertes Management sind für sie Kriterien.

An dieser Stelle kommen dann die sogenannten nachhaltigen Geldanlagen ins Spiel. Die dazugehörigen Produkte tragen genau diesen Ansprüchen Rechnung.

Nur: Wie läuft so ein Investment ab? In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Infos und Tipps zu nachhaltigen Geldanlagen zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil erklärt, was mit nachhaltigen Geldanlagen überhaupt gemeint ist. Außerdem sind wir auf ETFs eingegangen.

In diesem 2. Teil schauen wir
uns weitere Anlageprodukte an:

Was ist mit aktiven Öko-Aktienfonds?

Wenn sich der Anleger im Internet, bei Banken und an anderen Stellen über nachhaltige Geldanlagen informiert, trifft er neben ETFs oft auch auf aktiv verwaltete Ökofonds. Sie sind entweder als reine Aktienfonds oder als gemischte Fonds aufgelegt.

Bei einem aktiven Fonds ist ein Fondsmanager für die Auswahl der Wertpapiere im Fonds verantwortlich. Und bei einem Ökofonds handelt es sich um Aktien von Unternehmen, die der Fondsmanager als besonders nachhaltig einstuft. Ob die Anlageentscheidungen des Fondsmanagers verglichen mit einem Fonds, der einen breit gefächerten, nachhaltigen Aktienindex abbildet, letztlich aber wirklich besser sind, ist schwer vorherzusagen.

Fest steht hingegen, dass ein aktiv verwalteter Fonds mit höheren Kosten für den Anleger einhergeht. So bewegen sich die laufenden Verwaltungsgebühren bei einem Aktien-Indexfonds meist in einem Rahmen zwischen 0,2 und 0,5 Prozent, während es bei einem aktiven Ökofonds bis zu 2,5 Prozent sein können. Außerdem werden aktiv verwaltete Fonds oft über Vermittler direkt von der Kapitalanlagegesellschaft herausgegeben.

In diesem Fall kommt dann noch der sogenannte Ausgabeaufschlag dazu. Er kann bis zu 5 Prozent des Anteilswerts betragen. Und diese Gebühren muss der Fonds im Laufe der Zeit erst wieder erwirtschaften.

Daneben gibt es speziell bei nachhaltigen Fonds noch ein weiteren Aspekt: Eine einheitliche Definition für Nachhaltigkeit gibt es nicht. Vielmehr legt jeder Fonds selbst fest, was aus seiner Sicht nachhaltig ist. Um herauszufinden, welche Kriterien ein Ökofonds bei der Auswahl von Wertpapieren zugrunde legt, muss der Anleger das Kleingedruckte also genau studieren.

Dabei kommt es nicht selten vor, dass Ökofonds vergleichsweise streng filtern. Die Folge davon ist, dass eher wenige Unternehmen oder hauptsächlich Aktien einer bestimmten Branche im Fonds gebündelt sind. Dadurch ist der Ökofonds aber anfälliger für Schwankungen. Denn wenn die Kurse einiger Aktien fallen, gibt es nicht allzu viele andere Wertpapiere, die die Verluste auffangen können.

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Grundsätzlich kann ein aktiv verwalteter Öko-Aktienfonds eine interessante Geldanlage sein. Vorausgesetzt, sein Portfolio streut breit genug über Unternehmen, Branchen und Länder. Andernfalls nimmt der Anleger das Risiko in Kauf, dass der Wert der Fondsanteile stark schwankt.

Wobei Schwankungen sowohl nach oben als eben auch nach unten möglich sind. Wichtig ist außerdem, dass der Anleger mit den Anlagekriterien der Fondsgesellschaft und des Fondsmanagers konform geht. Denn schließlich kostet den Anleger die Geldanlage im Jahr deutlich mehr als ein Investment in einen Indexfonds.

Welche nachhaltigen Geldanlagen gibt es noch?

In den vergangenen Jahren kamen immer wieder Angebote auf den Markt, bei denen es um Beteiligungen an nachhaltigen und ökologischen Projekten ging. Meist handelte es sich dabei um Waldprojekte oder um den Bau von Wind- und Solarparks. Und die Anbieter stellten den Anlegern oft hohe Renditen in Aussicht.

Der Anleger geht mit einem solchen Investment aber ein sehr hohes Risiko ein. Ein Grund hierfür sind die Projekte als solches. Ein anderer Grund ist die Verteilung des Risikos zwischen dem Anleger und dem Anbieter.

Bei Anlageformen wie geschlossenen Beteiligungen, Nachrangdarlehen oder Genusscheinen – und in diese Gruppe gehören auch die Beteiligungen an Nachhaltigkeitsprojekten – ist das Risiko für den Anleger deutlich höher. Denn es kann passieren, dass das investierte Kapital verloren ist.

Oder dass der Anleger erst ein langwieriges Insolvenzverfahren abwarten muss, bis er am Ende mit Glück wenigstens einen Teil seines Geldes wiederbekommt.

Bei Unternehmen, die auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt tätig sind, ist derzeit eine vernünftige Kontrolle nicht möglich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin stellt aber ein Informationsschreiben zur Verfügung, in dem sie die Merkmale von Anlagen auf dem grauen Kapitalmarkt benennt, die Risiken aufzeigt und Anlegern Tipps gibt.

Warum sind Produkte wie Beteiligungen an Windparks oft keine gute Idee?

Sogenannte Genussscheine waren eine beliebte Form von nachhaltigen Geldanlagen. Ein Genussschein funktioniert vom Prinzip her wie eine Anleihe: Der Anleger leiht dem Anbieter durch den Kauf eines Genussscheins Geld.

Nach einer gewissen Laufzeit bekommt der Anleger sein Geld wieder und kassiert bis dahin Jahr für Jahr Zinsen. Zusätzlich dazu kann der Genussschein auch eine Gewinnbeteiligung für den Anleger vorsehen.

Im Fall einer Windpark-Beteiligung wäre die Idee zum Beispiel so: Das Geld, das der Anbieter durch die Genussscheine einsammelt, verwendet er für den Bau des Windparks. Wenn der Windpark fertig ist und läuft, erzeugt er Strom.

Der Anleger wird nun an den Umsätzen durch die Stromverkäufe beteiligt. Außerdem bekommt er noch die jährlichen Zinsen dafür, dass er dem Anbieter das Kapital geliehen hat. Am Ende der Laufzeit gibt der Anleger den Genussschein zurück und der Anbieter erstattet das geliehene Geld.

Was sich gut und einfach anhört, hat aber einen großen Haken. Es gibt nämlich keine Garantie dafür, dass das Projekt verwirklicht wird, wie geplant läuft und Gewinne abwirft. Geht etwas schief, sieht es für den Anleger meist schlecht aus.

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Denn Genussscheine sind nachrangig. Im Ernstfall bekommen erst die Investoren und Gläubiger ihr Geld wieder, deren Kapital vorrangig abgesichert ist. Und nur wenn danach noch etwas übrig ist, wird das verbliebene Geld unter den Anlegern mit nachrangigen Ansprüchen aufgeteilt. Hinzu kommt, dass eine Gewinnbeteiligung während der Laufzeit auch mit einer Verlustbeteiligung einhergeht. Der Anleger profitiert also nicht nur von Gewinnen, sondern ist genauso an Verlusten beteiligt.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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