Was passiert bei finanziellen Sanktionen mit den Geldanlagen? Teil 1

Was passiert bei finanziellen Sanktionen mit den Geldanlagen? Teil 1

Der Krieg in der Ukraine erschüttert Europa und die Welt. Unter die Sorgen um die Zukunft der Menschen mischt sich die Frage, was aus den Geldern wird, die Sparer bei russischen Banken und deren europäischen Töchtern angelegt haben. Sanktionen der EU gegen Russland gibt es bereits seit 2014. Und einige dieser Sanktionen betreffen auch den Finanzsektor. Doch seit Februar 2022 hat das Thema noch einmal an Bedeutung gewonnen.

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Was passiert bei finanziellen Sanktionen mit den Geldanlagen Teil 1

Denn die EU hat zahlreiche weitere Maßnahmen und Sanktionen verhängt, auf die russische Reaktionen folgen werden.

Derzeit kann niemand seriös vorhersagen, wie sich der Krieg entwickeln und welche wirtschaftlichen Auswirkungen er haben wird. Trotzdem ist sinnvoll, dass Anleger die rechtliche Lage kennen.

In einem zweiteiligen Beitrag klären wir deshalb die Frage, was bei finanziellen Sanktionen mit den Geldanlagen passiert:

Welche Banken sind betroffen?

Auf dem deutschen Markt sind verschiedene Banken mit russischem Hintergrund vertreten. Sie bieten überwiegend Tages- und Festgeldkonten an. In den meisten Fällen sind es Töchter russischer Banken, so zum Beispiel die VTB Austria AG mit Sitz in Wien, die für Deutschland mit der VTB Direktbank in Frankfurt am Main eine Zweigniederlassung betreibt.

Weitere Institute sind unter anderem die Sberbank, die FIBR (Amsterdam Trade) und die East West Direkt. Allerdings können deutsche und europäische Banken, die Geschäftsbeziehungen zu Russland und der Ukraine haben, genauso von den Folgen des Krieges betroffen sein.

Ist angelegtes Kapital bei Banken mit russischem Hintergrund in Gefahr?

Sollten der Krieg, Sanktionen, Reaktionen darauf oder wirtschaftliche Auswirkungen dazu führen, dass eine Bank insolvent wird, sind angelegte Gelder bei europäischen Banken grundsätzlich durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Zusätzlich dazu kann eine freiwillige Einlagensicherung oder Institutsgarantie greifen.

Bei Banken mit Hauptsitz in Deutschland kommt die deutsche gesetzliche Einlagensicherung zum Tragen. Das gilt für die VTB Bank und die VTB Direktbank. Für europäische Töchter anderer Banken gelten die Sicherungssysteme der jeweiligen Länder.

Das wäre die österreichische Einlagensicherung bei der Sberbank, die niederländische bei der FIBR (Amsterdam Trade) und die luxemburgische bei der East West Direkt.

Die genannten Banken haben Sitze in der Europäischen Union. Aus diesem Grund unterliegen sie dem EU-Recht und werden von der jeweils zuständigen Finanzaufsicht innerhalb der EU kontrolliert. Das schließt auch die Einlagensicherung ein, die in der EU vorgeschrieben ist.

Welche Einlagensicherung in seinem Fall gilt, kann der Anleger auf der Internetseite seiner Bank nachlesen. Da Banken bei einer Kontoeröffnung über die Einlagensicherung informieren müssen, findet der Anleger diese Angabe außerdem in seinen Unterlagen.

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Die nationalen Einlagensicherungsgesellschaften kann der Verbraucher über diese Webseite aufrufen. Dort sind dann auch tagesaktuelle Informationen hinterlegt, falls es zu einer Insolvenz und einem Entschädigungsfall kommt.

Sind Einlagen von Kreditinstituten im EU-Ausland abgesichert, kann sich ein zusätzliches Risiko ergeben. Denn es lässt sich nicht ausschließen, dass die Mittel aus der Einlagensicherung im Ernstfall nicht ausreichen. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob der jeweilige Staat dazu fähig und gewillt ist, die Sicherheit schlimmstenfalls aus Steuermitteln zu leisten.

Unterm Strich sind die Sicherungssysteme deshalb nur so sicher, wie der Staat, der dahintersteht und sie abdeckt. Dabei schwankt die Kreditwürdigkeit im Euroraum deutlich.

Deutschland genießt höchste Bonität. Daher ist es ratsam, sich für Geldanlagen mit deutscher Einlagensicherung zu entscheiden, wenn dem Anleger Sicherheit wichtig ist. Außerdem ist immer sinnvoll, sein Kapital auf verschiedene Anlageklassen aufzuteilen, um die Risiken zusätzlich zu senken.

Welche Folgen hätte die Insolvenz einer Bank aus dem EU-Ausland mit Sitz in Deutschland?

Wie der grundsätzliche Ablauf im Fall einer Insolvenz ist, erläutert die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) auf ihrer Internetseite. In Deutschland würden die Ansprüche in einem Insolvenzfall generell über die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken laufen.

Dabei sind Einlagen im Sinne der gesetzlichen Einlagensicherung zum Beispiel die Guthaben auf Girokonten und Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten sowie Sparbriefe. Pro Bankkunde sind 100.000 Euro geschützt und Anleger haben darauf einen Rechtsanspruch.

Je nach Kreditinstitut ergänzt ein freiwilliges, privates Einlagensicherungssystem die Summe, die durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt ist. Hierzulande wäre das der Bundesverband Deutscher Banken (BdB).

Die VTB Bank Europe SE als russische Tochter beispielsweise ist Mitglied im BdB. Sollte es zum Insolvenzfall kommen, sind durch den Zusatzschutz mindestens 750.000 Euro pro Kontoinhaber abgesichert (Stand März 2022).

Käme es zur Insolvenz der VTB Bank Europe SE und würde ein Entschädigungsfall festgestellt, würden beide Einlagensicherungssysteme zum Tragen kommen. Dabei ist vorgesehen, dass die Erstattung der Einlagen innerhalb von höchstens sieben Arbeitstagen erfolgt, nachdem sich der Geschädigte schriftlich gemeldet hat.

Eine konkrete Folge der Ukraine-Krise betrifft die Sberbank Europa. Die österreichische Finanzaufsicht hat der Bank Anfang März den Geschäftsbetrieb untersagt. Damit ist die europäische Tochter der russischen Bank faktisch geschlossen. Kunden erhalten folglich bis zu 100.000 Euro über die Einlagensicherung zurück.

Können sich Finanz-Sanktionen auch anders auswirken?

Neben der Schließung von Banken und der Insolvenz können finanzielle Sanktionen auch andere Folgen haben. Wie sie sich gestalten, hängt davon ab, wie umfangreich die Sanktionen sind und was genau sie beinhalten.

Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, dass Banken aus dem internationalen Zahlungsverkehrssystem SWIFT ausgeschlossen werden. Dürfen sie an dem System nicht mehr teilnehmen, kann eine Konsequenz sein, dass Bankkunden beispielsweise nicht mehr täglich Zugriff auf ihr Tagesgeld haben. Außerdem ist denkbar, dass betroffene Banken versuchen, ihre Gelder abzuziehen.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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