Wissenswertes zur Einlagensicherung, 1. Teil

Wissenswertes zur Einlagensicherung, 1. Teil

Viele Menschen haben Geld auf der hohen Kante, mal in Form von einem Plus auf dem Girokonto, mal als Tages- oder Festgeld und mal ganz klassisch auf einem Sparbuch. Ihr zusammengespartes Guthaben liegt jedenfalls auf verschiedenen Konten bei unterschiedlichen Banken.

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Wissenswertes zur Einlagensicherung, 1. Teil

Denn dort sollte es gut und sicher aufgehoben sein. Zumal es für den Fall, dass eine Bank plötzlich pleite gehen sollte, die sogenannte Einlagensicherung gibt.

Nur: Wie funktioniert das Sicherungssystem eigentlich? Und wie sicher ist, dass ein Bankkunde sein Geld bei einer Bankenpleite tatsächlich wiedersieht?

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir Wissenswertes zur Einlagensicherung zusammengetragen:

Die gesetzlich geschützten Beträge

Wird eine Bank innerhalb der EU zahlungsunfähig, sind pro Kunde und Bank Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Dabei gilt die Einlagensicherung für Girokonten, Tages- und Festgeldkonten, Sparguthaben und Sparbriefe. Führen zum Beispiel Eheleute ein Gemeinschaftskonto, verdoppelt sich der gesetzliche Schutz auf 200.000 Euro.

Befindet sich durch besondere Lebensumstände sehr viel Geld auf einem Konto, kann sich die abgesicherte Summe auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Der Verkauf des Eigenheims, eine Scheidung, eine Kündigung mit Zahlung einer Abfindung, der Eintritt ins Rentenalter oder Invalidität sind Beispiele für solche besonderen Lebensumstände.

Der erhöhte Schutzumfang bleibt aber nur sechs Monate lang bestehen. Danach reduziert sich die Absicherung wieder auf den regulären, gesetzlichen Schutz von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Dafür schließt die garantierte Summe aber auch die Ansprüche auf Zinsen ein.

Die EU-Regeln für die Sicherungssysteme

Anders als oft angenommen, gibt es (bisher) in der EU kein gemeinsames Einlagensicherungssystem. Für den Fall einer Bankenpleite existiert also kein europäischer Topf, aus dem Sparer entschädigt werden. Vielmehr organisiert jeder EU-Mitgliedsstaat seine Einlagensicherung selbst.

Die EU hat aber einheitliche und verbindliche Regeln für die nationalen Sicherungssysteme vorgegeben. Im Jahr 2014 wurde dafür die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung in einer Neufassung verabschiedet.

Gemäß dieser Richtlinie sind die einzelnen EU-Länder zunächst einmal dazu verpflichtet, nationale Einlagensicherungs-Fonds einzurichten. Bis 2024 müssen diese Fonds auch mit einem Mindestvermögen ausgestattet sein. Vorher war es so, dass die Sicherungssysteme in vielen EU-Staaten kein eigenes Kapital vorhalten mussten, um Anleger im Ernstfall entschädigen zu können.

Eine weitere Regel bezieht sich auf die Information der Bankkunden über das System zur Einlagensicherung. Demnach sind alle Banken und Kreditinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie sich angeschlossen haben.

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Und:

Im Fall einer Bankenpleite müssen die Guthaben schneller ausgezahlt werden. In der Vergangenheit galt hier eine Frist von 20 Tagen. Seit Juni 2016 müssen die Banken sicherstellen, dass die Auszahlung innerhalb von sieben Tagen erfolgen kann. Diese Vorgabe muss spätestens ab 2024 in allen EU-Ländern umgesetzt werden.

Bislang ist offen, ob es in Zukunft eine gemeinsame europäische Einlagensicherung geben wird – und wenn ja, in welcher Form. Bereits im November 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem vorgelegt. Dieses System mit dem Kürzel EDIS orientiert sich an den nationalen Sicherungssystemen und soll nach und nach eingeführt werden.

Insgesamt sind die Einlagensicherung und die damit verbundenen Entwicklungen ein Bestandteil der Europäischen Bankenunion. Seit 2014 arbeitet sie darauf hin, im Bankensektor nationale Regelungen schrittweise durch einheitliche europäische Regeln zu ersetzen. In diesem Zuge soll es dann auch eine verbesserte Bankenaufsicht geben.

Im Ergebnis soll es dadurch möglich sein, große Banken, die grenzüberschreitend in der Eurozone tätig sind, besser zu beaufsichtigen und im Insolvenzfall einheitlich zu behandeln. Geplant sind außerdem einheitliche Instrumente, falls eine Bank schließen muss.

In diesem Fall sollen beispielsweise Gläubiger und Anteilseigner einer Pleitebank an den Abwicklungskosten beteiligt werden. Die gesetzlich geschützten Einlagen auf Giro- und Sparkonten sind davon aber nicht betroffen. Diese Guthaben bleiben abgesichert. Und kleinere Banken sollen auch in Zukunft von den Behörden, die auf nationaler Ebene zuständig sind, abgewickelt werden.

In Deutschland ist die Sache mit der Einlagensicherung etwas komplizierter. Der Grund dafür ist der Aufbau des Bankensystems. Denn hierzulande gibt es drei verschiedene Gruppen. Zum einen sind das die öffentlichen, staatlichen Banken und zum anderen die privaten Banken.

Als dritte Gruppe kommen dann noch die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken dazu. Sie alle haben eigene Einlagensicherungssysteme. Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung sollen die freiwilligen Sicherungssysteme garantieren, dass die Kundengelder im Fall einer Bankenpleite im hohen Millionenbereich oder sogar komplett erstattet werden können.

Wie genau die Einlagensicherung in Deutschland organisiert ist, erklären wir im 2. Teil. Außerdem schauen wir uns an, was der Sparer beachten sollte, wenn er sein Geld bei einer Bank aus dem EU-Ausland anlegt.

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