Die wichtigsten Infos zur Reform der Investmentbesteuerung, 3. Teil

Die wichtigsten Infos zur Reform der Investmentbesteuerung, 3. Teil

Am 1. Januar 2018 tritt die Reform der Investmentbesteuerung in Kraft – und bringt einige Neuerungen mit sich. In einem mehrteiligen Ratgeber erklären wir, was sich aus steuerlicher Sicht für Anleger ändert.

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Dabei ging es im 1. Teil um grundlegendes Wissen. Im 2. Teil haben wir uns näher mit den Neuerungen beschäftigt. Konkret waren die Vorabpauschale und die Teilfreistellung das Thema. Nun, im 3. Teil, gehen wir der Frage nach, welche Steuern bei einem Verkauf anfallen.

Hier ist also Teil 3 der wichtigsten Infos zur Reform der Investmentbesteuerung!

 

Die Besteuerung beim Verkauf

Die Reform der Investmentbesteuerung bringt auch eine neue Besteuerungssystematik beim Verkauf eines Investmentfonds mit sich. Die wichtigsten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Alle Vorabpauschalen, die im Verlauf der Haltedauer des Fonds fällig wurden, werden in voller Höhe auf den Verkaufserlös angerechnet.

Damit werden diese Erträge also nicht noch ein zweites Mal besteuert. Vom Verkaufsertrag, der nach Abzug der Vorabpauschalen übrig bleibt, sind bei Aktienfonds 30 Prozent und bei Mischfonds 15 Prozent steuerfrei.

Diese neue Systematik hat zur Folge, dass die steuerliche Belastung bei ausschüttenden und thesaurierenden Fonds während der Haltedauer zwar unterschiedlich ausfallen kann. Spätestens bei einem Verkauf sind die Fonds dann aber wieder gleichgestellt. Für den Anleger dürfte das dann interessant sein, wenn er zwischen einem Investment in einen thesaurierenden oder einen ausschüttenden Fonds schwankt und seine Erträge den steuerlichen Freibetrag übersteigen.

 

Zur Veranschaulichung der neuen Steuersystematik ein Beispiel

Angenommen, der Anleger investiert 10.000 Euro in einen Fonds und hält diesen Fonds zehn Jahre lang. Die Fondsanteile verzeichnen jedes Jahr einen Wertzuwachs von sieben Prozent, wobei beim ausschüttenden Fonds drei Prozent der Wertsteigerung die Dividenden beisteuern. Nach der neuen Systematik sieht die Besteuerung ab 2018 dann so aus:

 

Thesaurierender Fonds

Jahr Wert der Fondsanteile Vorabpauschale Steuer auf Vorabpauschale
1 10.700 € 77 € 14 €
2 11.449 € 82 € 15 €
3 12.250 € 88 € 16 €
5 14.026 € 101 € 19 €
10 19.672 € 142 € 26 €
Summe 1.064 € 196 €

 

Ausschüttender Fonds

Jahr Wert der Fondsanteile Dividende Steuer auf Dividende
1 10.400 € 300 € 55 €
2 10.816 € 312 € 58 €
3 11.249 € 324 € 60 €
5 12.167 € 351 € 65 €
10 14.802 € 427 € 79 €
Summe 3.602 € 665 €

 

Während der Anleger durch den thesaurierenden Fonds nach zehn Jahren einen Gewinn von 9.672 Euro erzielt hat, sind es beim ausschüttenden Fonds 8.404 Euro. Der etwas niedrigere Gewinn erklärt sich trotz gleicher Wertsteigerung damit, dass beim ausschüttenden Fonds keine Zinseszinsen auf die Dividenden dazukommen.

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Davon ausgehend, dass die Dividende in den zehn Jahren immer höher ist als die Vorabpauschale, muss der Anleger beim ausschüttenden Fonds jedes Jahr 70 Prozent der Dividende versteuern. Dabei erfolgt die Besteuerung nach dem Abgeltungssteuersatz plus Solidaritätszuschlag und somit mit 26,375 Prozent. Im Unterschied dazu muss der Anleger beim thesaurierenden Fonds nur 70 Prozent der Vorabpauschale versteuern. Im Laufe der Jahre kommt so ein ordentlicher Unterschied zustande. Denn beim ausschüttenden Fonds bezahlt der Anleger insgesamt 665 Euro Steuern und beim thesaurierenden Fonds nur 196 Euro.

Verkauft der Anleger seine Fondsanteile, wird dieser Unterschied aber wieder ausgeglichen:

 

. Thesaurierender Fonds Ausschüttender Fonds
Wertsteigerung 9.672 € 4.802 € 1
Steuerpflichtiger Ertrag bei Verkauf 8.608 €

(9.672 € – 1.064 €)

4.802 €
Steuerpflichtiger Ertrag nach Teilfreistellung von 30 % 6.026 € 3.361 €
Fällige Steuer bei Verkauf

(Steuersatz 26,375 %)

1.589 € 886 €
Steuerlast insgesamt 1.785 €

(1.589 € + 196 €)

1.551 €

(886 € + 665 €)

Ertrag insgesamt 9.672 € 8.404 €
Steueranteil auf den Ertrag 18,45 % 18,45 %

1 = Bei der Wertsteigerung kommen noch die Dividenden von 3.602 Euro dazu.

 

Der thesaurierende Fonds bringt einen etwas höheren Ertrag ein als der ausschüttende Fonds. Deshalb ist auch die Steuerlast beim thesaurierenden Fonds insgesamt etwas höher. Der Hauptanteil an Steuern wird aber erst beim Verkauf fällig. Die bereits abgeführten Vorabpauschalen werden auf die Steuerlast zwar angerechnet, fallen aber kaum ins Gewicht. Beim ausschüttenden Fonds ist es umgekehrt. Weil der Anleger hier während der Haltedauer schon die Ausschüttungen versteuert hatte, fallen beim Verkauf nur noch geringere Steuern an.

Wird nun aber ermittelt, welchen Anteil die Steuerlast am Ertrag hat, zeigt sich, dass sich die Unterschiede aufheben. Denn in beiden Fällen belaufen sich die fälligen Steuern auf rund 18,45 Prozent des Gesamtertrags.

 

Steuern auf Fondsebene können noch dazukommen

Im Beispiel haben wir die Steuern, die auf Fondsebene dazukommen können, außen vorgelassen. Konkret handelt es sich dabei um die Quellensteuern auf ausländische Dividenden und unter Umständen die Körperschaftsteuer auf inländische Dividenden. Diese Steuern werden direkt in den Quellenstaaten einbehalten und belaufen sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in fast allen Fällen auf 15 Prozent. Würden die Steuern auf Fondsebene in die Rechnung einfließen, läge der Gesamtsteuersatz bei ungefähr 26 Prozent. Damit müsste der Anleger annähernd soviel Steuern bezahlen wie bei der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag.

Grundsätzlich muss der Anleger in diesem Zusammenhang folgendes wissen: Der Steuersatz, den der Anleger letztlich für seine Fondsanteile bezahlen muss, kann unterschiedlich ausfallen. Dabei fällt der Steuersatz nach der neuen Besteuerungsmethode umso höher aus, je höher der Anteil ist, den die Dividenden zum Gesamtertrag beisteuern. Denn die Abzüge aus der Quellen- und der Körperschaftsteuer machen sich dann stärker bemerkbar. Die Teilfreistellung der Dividende reicht für einen Ausgleich nicht aus.

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Armin Stolz, - Finanzberater, Siegmund Taubel, - Investmentbanker, Marina Mekovic, - Aktienanalystin, Isabella Dorant (E-Book Autorin), sowie Christian & Ferya Gülcan , Unternehmer/in, Gründer, VC-, Immobilien- und Kryptoinvestoren, sowie Redakteure und Betreiber dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, geben Tipps und Ratgeber zu Geldanlagen, Investments und allgemeinen Finanzthemen. Die Inhalte des Informationsangebots, stellen keine Finanzberatung oder Anlageberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine persönliche Beratung mit einen Finanzberater oder Steuerberater.

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