Doppelprovisionen bei Riester-Verträgen zurückholen – so geht’s
Viele Riester-Sparer haben die Abschluss- und Vertriebskosten für ihre Rentenversicherung gleich mehrfach bezahlt. Vor allem Eltern und Sparer mit geringem Einkommen sind oft davon betroffen.
Nun haben aber das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) klargestellt, dass es den Versicherern nicht erlaubt ist, doppelte Abschluss- und Vertriebskosten zu kassieren. Betroffene Riester-Sparer können ihr Geld deshalb zurückverlangen.
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