Investmentfonds vs. geschlossene Fonds

Basiswissen: Investmentfonds vs. geschlossene Fonds 

Wenn es um Geldanlagen geht, spielen viele mit dem Gedanken, zumindest einen Teil ihres Geldes in Fonds zu investieren. Nun gibt es Fonds jedoch in verschiedenen Ausgestaltungen. Zunächst lassen sich Fonds dabei in zwei große Gruppen einteilen, nämlich einerseits in Investmentfonds und andererseits in geschlossene Fonds. 

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Insbesondere im Hinblick auf die Risiken, beispielsweise was in einem Insolvenzfall mit dem angelegten Geld geschieht, gibt es deutliche Unterschiede.

Im Sinne von Basiswissen fasst die folgende Übersicht die wichtigsten Infos zum Thema Investmentfonds vs. geschlossene Fonds zusammen:  

Basiswissen: Investmentfonds

Investmentfonds werden auch als offene Fonds bezeichnet. Diese Bezeichnung erklärt sich damit, dass ein Investmentfonds neuen Anlegern offensteht, Investoren also jederzeit in den Fonds einsteigen können. Gleichzeitig können Anleger ihre Anteile jederzeit wieder an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Für diesen Fall können die Vertragsbedingungen vorsehen, dass die Rücknahme der Anteile zeitweise ausgesetzt ist. Kauft ein Anleger Anteile an einem Investmentfonds, sammelt eine Kapitalanlagegesellschaft das Kapital in einer Art großen Topf und legt es entsprechend der vorher festgelegten Ziele an.

Je nach Investmentfonds wird das Geld beispielsweise in Aktien, Anleihen, Renten oder Immobilien investiert, teilweise aktiv gemanagt und teilweise, etwa bei ETFs, indem ein Index nachgebildet wird. Einige Investmentfonds beschränken ihre Anlagen auch auf einzelne Branchen oder bestimmte Regionen. Das Kapital der Anleger wird bei einer externen Depotbank geführt.

Die Chancen, die ein Investmentfonds bietet, ergeben sich in erster Linie durch die Streuung und die Flexibilität bei den Anlagen.  

Die Risiken bei Investmentfonds

Gerät ein Investmentfonds in eine Krisensituation oder möchte die Kapitalanlagegesellschaft den Fonds nicht mehr weiterführen, kann es sein, dass der offene Fonds geschlossen wird. Wird der Fonds nur vorübergehend geschlossen, bedeutet das für die Anleger, dass sie ihre Anteile in dieser Zeit nicht an die Kapitalanlagegesellschaft zurückgeben können.

Wird der Fonds endgültig geschlossen, verkauft die Kapitalanlagegesellschaft schrittweise alle Vermögensgegenstände, die dem Fonds gehören. Die Erlöse aus den beispielsweise Aktien- oder Immobilienverkäufen werden anschließend an die Anleger ausgeschüttet, teilweise allerdings erst nach Abzug von Kosten und Gebühren. Ein offener Investmentfonds, der nun geschlossen ist, hat allerdings nichts mit einem geschlossenen Fonds zu tun. 

Neben der Fondsschließung ist der Insolvenzfall ein weiteres Risiko. Die gesetzliche oder eine private Einlagensicherung gilt für Investmentfonds nicht. Allerdings hat das Kapital der Anleger den Status von sogenanntem Sondervermögen. Da die Kapitalanlagegesellschaft nicht mit dem Sondervermögen für ihre Verbindlichkeiten haftet, fließt es auch nicht in die Insolvenzmasse ein, falls die Kapitalanlagegesellschaft zahlungsunfähig werden sollte.

Im Insolvenzfall verlieren die Investoren ihre Anteile am Investmentfonds somit nicht. Gleiches gilt, wenn die Depotbank, bei der das angelegte Geld geführt wird, insolvent werden sollte, denn die Inhalte der Depots gehören den Anlegern und nicht der Bank.

Diese Sicherheiten, die sich aus dem Status als Sondervermögen ergeben, greifen jedoch ausschließlich im Fall einer Insolvenz, für das Kursrisiko gelten sie nicht. Kursrisiko bedeutet, dass Gewinne möglich sind, wenn sich der Investmentfonds positiv entwickelt. Bei einer negativen Entwicklung drohen jedoch Kursverluste.    

Basiswissen: Geschlossene Fonds

Anders als bei Investmentfonds wird bei geschlossenen Fonds in ein bestimmtes Projekt investiert. So kann ein geschlossener Fonds aufgelegt werden, um beispielsweise einen Windpark oder ein großes Mietshaus zu kaufen. Erwerben Anleger Anteile an einem geschlossenen Fonds, wird das Geld zunächst gesammelt. Ist genügend Kapital vorhanden, wird der Fonds geschlossen und die Realisierung des Projekts beginnt.

Ist der Fonds geschlossen, können neue Anleger nicht mehr in den Fonds einsteigen. Im Unterschied zum Investmentfonds gehen Anleger durch den Kauf von Anteilen an einem geschlossenen Fonds eine unternehmerische Beteiligung ein.   

Die Risiken bei geschlossenen Fonds

Das größte Risiko bei einem geschlossenen Fonds liegt darin, dass es zu einem Totalverlust kommen kann. Im Insolvenzfall werden aus dem vorhandenen Vermögen zuerst die Ansprüche der Gläubiger befriedigt. Investoren, die Anteile an einem geschlossenen Fonds gekauft haben, gehören jedoch nicht zu den Gläubigern, sondern sind eine unternehmerische Beteiligung eingegangen. Sie erhalten somit nur dann etwas aus der Insolvenzmasse, wenn die Ansprüche der Gläubiger befriedigt sind und danach noch Geld übrig sein sollte.

Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass Anleger eine sogenannte Nachschusspflicht haben. Viele Initiatoren von geschlossenen Fonds werben in diesem Zusammenhang mit Garantien, die die Geldanlage absichern. Hierbei sollte aber bedacht werden, dass eine Garantie nur dann einen Wert hat, wenn für den Ernstfall tatsächlich ausreichend Vermögen vorhanden ist.

Ein weiterer Minuspunkt ist, dass es oft nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist, wieder aus dem Fonds auszusteigen. Die Möglichkeit zu kündigen, ist häufig erst nach einer langen Mindesthaltefrist gegeben, die Rückgabe der Anteile ist vielfach komplett ausgeschlossen. Möchte der Anleger seine Anteile loswerden, muss er selbst nach einem Käufer suchen.

Selbst wenn dies gelingen sollte, wird ein Käufer auf dem Zweitmarkt aber vermutlich nicht bereit sein, den ursprünglichen Preis, den der Anleger investiert hat, zu bezahlen. Hinzu kommt, dass ein Verkauf an Dritte nur dann möglich ist, wenn dies die Vertragsbedingungen überhaupt vorsehen.

 

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