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Zweitmarkt Beteiligung

Zweitmarkt ist die Bezeichnung für den Markt, auf dem die Ansprüche aus geschlossenen Fonds oder kapitalbildenden Lebensversicherungen während der Laufzeit gehandelt werden. Geschlossene Fonds zeichnen sich durch eine lange Laufzeit aus.

Im Gegensatz zum Verkauf von Anteilen an einem offenen Fonds, gestaltet sich der Verkauf von Anteilen an einem geschlossenen Fonds deutlich schwieriger und zudem meist mit Verlusten verbunden. Sollen oder müssen die Anteile während der Laufzeit veräußert werden, muss der Anteilseigner selbst einen Käufer finden, wobei dieser sowohl ein privater als auch ein institutioneller Investor, beispielsweise ein Zweitmarktfonds, sein kann.

Ähnlich verhält es sich mit Lebensversicherungen. Da durch die Auszahlung des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung während der Laufzeit deutliche Verluste entstehen, kann eine Übernahme des Vertrages durch einen Investor weitaus lukrativer sein. In diesem Fall spricht man von einer sog. Secondhand-Police oder einem Gebrauchtvertrag. Eine Zweitmarkt Beteiligung verfolgt ein recht einfaches Prinzip. Während der Investor nach einer möglichst günstigen Gelegenheit sucht, Anteile zu erweben, versucht der Anteilseigner den Verlust so gering wie möglich zu halten.

Als Investment ergibt sich die Möglichkeit, Fondsanteile zu einem Preis zu erwerben, der deutlich unter dem Wert der Beteiligung liegt. Durch das Halten dieser Anteile bis zum Ende der Laufzeit der Beteiligung können sich daraus deutliche Gewinne ergeben.

Der Zweitmarkt bietet für beide Seiten, Anteilseigner und Investor, eine Plattform. Während sich der Verkäufer über Kaufgesuche und den aktuellen Wert seiner Beteiligungen informieren kann, erhält der potenzielle Investor einen Überblick über zu erwartende Renditen. Die Gründe für den Verkauf einer Lebensversicherungspolice können vielfältig sein.

So können beispielsweise finanzielle Engpässe vorliegen, der Abschluss der Versicherung diente der Absicherung eines mittlerweile abbezahlten Kredits oder die Versicherung ist schlichtweg nicht mehr erwünscht, etwa bei einer Partnerpolice im Zuge der Scheidung. Investoren, die gebrauchte Lebensversicherungspolicen übernehmen, zahlen dafür einen höheren Betrag als die Versicherungsgesellschaft durch den Rückkaufswert, so dass die Verluste geringer ausfallen können, die Absicherung im Todesfall aber, je nach ausgehandelten Konditionen, erhalten bleibt.  

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