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Internationale Investoren

Im Zuge der Globalisierung gewinnen internationale Investoren immer mehr an Bedeutung. Durch ihr Investment bringen sie nicht nur Kapital in einen Staat, sondern beleben durch ihre Beteiligungen die Wirtschaft und können neue Impulse sowie Chancen und Synergien eröffnen. Auch wenn Investoren immer ihren Gewinn und Profit sehen und versuchen, ihr Unternehmen so rentabel wie möglich auf dem Markt zu etablieren, profitiert immer auch die Wirtschaft und damit die Bevölkerung davon, beispielsweise durch neue Produkte, neue Technologien und nicht zuletzt durch Arbeitsplätze.

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Um Investitionen durch internationale Investoren zu ermöglichen, bedarf es zweier Institutionen, zum einen der Regierung des Landes und zum anderen der Welthandelsorganisation.

 

Die Regierung eines Landes schafft die Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Finanzmärkte beispielsweise durch Gesetzte, die Steuerpolitik, die Öffnung des Marktes, aber auch durch einen Beitritt zur Welthandelsorganisation. Dabei ist die Regierung gefordert, Bedingungen zu schaffen und Verhandlungen so zu führen, das sowohl Investitionen des eigenen Landes in das Ausland ermöglicht werden, als auch, dass ausländische Investoren für den eigenen Standort gewonnen werden.

Die Welthandelsorganisation in ihrer jetzigen Form und mit derzeit 151 Mitgliedsstaaten sowie Sitz in Genf, regelt und kontrolliert die internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen. Durch den Beitritt verpflichten sich die Staaten Grundregeln einzuhalten.

Diese Grundregeln besagen, dass keinem Mitgliedsstaat gegenüber anderen Mitgliedsstaaten Handelsvorteile eingeräumt werden dürfen und dass ausländische Waren die gleiche Behandlung erfahren sollen wie inländische Produkte. Die Regelungen und die Beschränkungen für den Außenhandel müssen transparent dargestellt werden.

Zudem muss sich jedes Mitgliedsland darum bemühen, Handelsbarrieren, Zollabgaben und Sanktionen sowie bürokratische Hürden so weit wie möglich zu liberalisieren, wobei Handelshemmnisse keineswegs verschärft werden dürfen. Des weiteren darf es keine mengenmäßigen Beschränkungen geben, das bedeutet, das inländische Produzenten zwar geschützt werden dürfen, es jedoch kein absolutes Importverbot aus Konkurrenzgründen geben darf.

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