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GmbH Beteiligung

Das Kürzel GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Rechtsform der GmbH gehört zu der Gruppe der Kapital- und der Handelsgesellschaften und ist im Sinne des Gesetzes eine juristische, also rechtsfähige Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen durch Kapitaleinlagen beteiligen können. Durch den Status als juristische Person kann die GmbH Eigentum erwerben, Verträge abschließen sowie vor Gericht klagen und verklagt werden.

Die Bezeichnung des Unternehmens setzt sich aus Sach-, Personen-, Misch- oder Phantasienamen sowie dem Kürzel GmbH zusammen, wobei ein vorangestelltes „g“ für eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung steht.

Kennzeichnend für eine GmbH ist, dass sie grundsätzlich nur mit dem Vermögen der Gesellschaft haftet und nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter, wobei das Stammkapital derzeit mindestens 25.000 Euro betragen muss. Eine GmbH Beteiligung kommt zustande, wenn ein Investor Anteile des als GmbH geführten Unternehmens erwirbt. Durch diese Kapitaleinlage in das Gesellschaftsvermögen wird er zum Gesellschafter, wobei die Höhe der Einlage nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in Deutschland aber mindestens 100 Euro betragen und durch 50 teilbar sein muss.

Dabei kann der Gesellschafter über seinen Geschäftsanteil, der auch als Gesellschaftsanteil bezeichnet wird und den Anteil des Gesellschafters am Stammkapital meint, frei verfügen, ihn verkaufen, vererben oder als Schenkung weitergeben.

Des weiteren ist der Gesellschafter an Gewinnen beteiligt und verfügt über Informations- und Kontrollrechte. Bei Verlusten haftet der Gesellschafter grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, das Privatvermögen wird aufgrund des Trennungsprinzips nicht zur Haftung herangezogen.

Alle Rechte und Pflichten des Gesellschafters werden in einem notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag geregelt. Als Form von Investment kommen für die Beteiligung an einer GmbH sowohl eine offene Beteiligung mit aktiver Mitarbeit als auch eine Beteiligung als stiller Gesellschafter in Frage. Ebenso ist die Beteiligung in Form eines Fonds denkbar. Weiterführende Fachinformationen über die Projektplanung einer GmbH.

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