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Freitag, 18. Mai 2012
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Beteiligung Gewinn

Beteiligt sich ein Investor durch den Erwerb von Anteilen oder Aktien an einem Unternehmen oder Fonds, partizipiert er, in Abhängigkeit von der Höhe seiner Beteiligung, der Form von seinem Investment sowie den im Gesellschaftervertrag geregelten Konditionen, neben dem unternehmerischen Risiko in der Regel am Erfolg und dem damit einhergehenden Gewinn des Unternehmens.

Die Beteiligung Gewinn an einer Aktiengesellschaft drückt sich dabei durch die Dividende als Prozentwert des Nennwerts oder als Zahlenwert pro Aktie aus. In Relation zur Ertragskraft, der Konjunkturlage sowie der Politik des Unternehmens selbst, findet die Gewinnbeteiligung durch jährliche Zahlungen statt. Im Hinblick auf Mitarbeiterbeteiligungen ist die Beteiligung Gewinn die verbreiteteste Form.

Die Höhe der Gewinnbeteiligung wird dabei im Vorfeld vom Unternehmen festgesetzt, wobei die Verteilung auf die Mitarbeiter entweder nach Anzahl, dem sog. Gießkannenprinzip, nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, in Abhängigkeit von Lohn oder Gehalt oder nach gesonderten Leistungsmerkmalen erfolgt. Findet die Beteiligung am Gewinn investiv statt, wird der Gewinnanteil nicht in Form von Geld ausgezahlt, sondern verbleibt im Unternehmenskapital und wird beispielsweise für Investitionen genutzt.

Gewinnbeteiligungen bieten dem Unternehmen den Vorteil, dass das Betriebszugehörigkeitsgefühl sowie die Leistungsbereitschaft gestärkt, die Ausschüttungen zeitgleich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Außerdem können sie eine interessante Alternative zu Lohnerhöhen darstellen. Gewinnbeteiligungen sind jedoch auch bei einer Anlage in Fonds sowie bei Versicherungen oder Sparplänen zu finden. Durch die Beteiligung an einem Fonds beteiligt sich der Anleger in der Regel als stiller Gesellschafter und ist damit als Miteigentümer sowohl am unternehmerischen Risiko als auch am Gewinn beteiligt. Die Gewinnbeteiligung bei Versicherungen oder Sparplänen erfolgt durch die im Verlauf eines Geschäftsjahres erwirtschafteten Überschüsse. Die Zuteilung des Gewinnanteils zeigt sich dabei durch eine höhere Leistung nach Ablauf, durch die Reduzierung der monatlichen Beitrage oder einer aus diesen beiden Möglichkeiten kombinierten Form.

 

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